- Bundespolizei erfasst PMK-rechts im Fußball nicht systematisch
- 98 Personen in Gewalttäter-Sport-Datei mit PMK-rechts-Hinweis
- 32 Fanprojekte bundesweit gefördert, KOS erhält 325.000 Euro 2026
Hintergrund
Rechtsextreme Einflussversuche in Fußballfanszenen sind seit Jahren bekannt; frühere Kleine Anfragen in der 18. und 20. Wahlperiode (BT-Drs. 18/13068 und 20/8377) belegen das parlamentarische Interesse an dem Thema. Der Verfassungsschutzbericht 2025, am 30. Juni 2026 vorgestellt, thematisiert Fußball als rechtsextremes Handlungsfeld nicht. Fanprojekte wie die Landesarbeitsgemeinschaft der Fan Projekte NRW e. V. sowie Medienrecherchen berichten von steigenden rechten Vorfällen, insbesondere in der 3. Fußball-Liga. Als rechtsextreme Organisationen mit potenziellem Fußballbezug nennt die Anfrage u. a. die Generation Deutschland (AfD-Jugendorganisation), Den III. Weg, die Identitäre Bewegung Deutschland und die Jungen Nationalisten.
- 98 Personen — Schnittmenge der Dateien „Gewalttäter Sport“ und PMK-rechts-Hinweis im BKA-System INPOL-Z.
- 32 Fanprojekte — erhalten mit Stand 10. September 2026 Bundesförderung aus dem Präventionsprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport.
- 325.000 Euro (2026) — Bundeszuschuss an die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) bei der Deutschen Sportjugend; in den Vorjahren je 275.000 Euro p. a.
- 71 sozialpädagogische Fanprojekte — bundesweit auf NKSS-Basis tätig; begleiten junge Fans im Alter von 14 bis 27 Jahren.
- niedrige dreistellige Zahl — Schätzung der Bundesregierung zur Gesamtzahl rechtsextremistischer Ultras und Hooligans in Deutschland.
Im Detail
Die Anzahl rechtsextremistischer Ultras und Hooligans lässt sich indes nicht valide beziffern und wird auf eine niedrige dreistellige Zahl geschätzt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8420, Antwort zu Frage 5
Rechtsextremismus im Fußball ist politisch und gesellschaftlich seit Jahren ein Thema – doch die Bundesregierung kann dazu kaum belastbare Zahlen liefern. Das zeigt die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/8420, 7. Oktober 2026). Bei 28 Fragen zu Straftaten, Vernetzungsstrukturen und Gegenmaßnahmen stößt das Bundesinnenministerium immer wieder an die Grenzen der vorhandenen Datenbankarchitektur.
Rechtsextremismus im Fußball: Daten fehlen bundesweit
Konkrete Zahlen zu politisch motivierten Straftaten rechts (PMK-rechts) in oder um Fußballstadien kann die Bundesregierung nicht nennen. Der Grund: Der Kriminalpolizeiliche Meldedienst (KPMD-PMK) des Bundeskriminalamts erfasst derartige Straftaten nicht mittels bundesweit vereinbarter Katalogbegriffe. Eine automatisierte Auswertung nach Tatort „Fußballstadion“ ist damit technisch nicht möglich. Dies gilt sowohl für Vorfälle innerhalb der Stadien als auch für Delikte auf An- und Abreisewegen.
Auch die Frage, ob die Bundesregierung eine Zunahme rechtsextremistischer Gewalt im Fußballumfeld erkennt, beantwortet sie mit Verweis auf fehlende Daten: Eine solche Entwicklung sei dem vorliegenden Datenbestand nicht zu entnehmen. Gleichzeitig bestätigt sie, dass bei einem Abgleich der Datei „Gewalttäter Sport“ mit PMK-rechts-Hinweisen eine Schnittmenge von 98 Personen ermittelt wurde – davon 89 im zentralen Polizeisystem INPOL-Z, 60 im Fallbearbeitungssystem eFBS und 49 im operativen PMK-Verbund PIAV-O. Die Gesamtzahl rechtsextremistischer Ultras und Hooligans schätzt die Bundesregierung auf eine niedrige dreistellige Zahl.
Staatswohl sperrt konkrete Gruppeninformationen
Fragen zu explizit rechtsextremen Hooligan- und Ultragruppen, deren Kontakten zu Parteien wie AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland, Der III. Weg oder den Jungen Nationalisten sowie möglichen Unterwanderungsversuchen von Fanszenen (Fragen 8 bis 18) beantwortet die Bundesregierung pauschal: Sie liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor oder die Antwort müsse aus Gründen des Staatswohls unterbleiben. Konkret begründet sie dies damit, dass Auskünfte Rückschlüsse auf im Umfeld agierende V-Personen zulassen könnten, was deren Leib und Leben gefährde und die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) beeinträchtige. Auch eine Beantwortung in der Geheimschutzstelle des Bundestages scheidet laut Regierung in diesen Fällen aus.
Ein konkretes Beispiel nennt die Antwort dennoch: Bei der queerfeindlichen „Anti-CSD“-Demonstration am 10. August 2024 in Bautzen waren mutmaßliche Angehörige der gewaltbereiten rechtsextremistischen Fußballfanszene beteiligt. Das Auftreten erinnerte laut Drucksache an einen Fußballfanmarsch – mit Drohgesängen, koordiniertem Klatschen und Pyrotechnik. Eine zweifelsfreie Zuordnung zu einer bestimmten Hooligan- oder Ultragruppierung sei jedoch nicht möglich.
32 Fanprojekte mit Bundesförderung gegen Extremismus im Sport
Auf der Gegenseite verweist die Bundesregierung auf ein breites Förderportfolio. Stand 10. September 2026 werden 32 Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) aus dem Bundespräventionsprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport gefördert – darunter Projekte in Bremen, Dortmund, Berlin, Leipzig, Köln, Zwickau und Hoffenheim. Die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) bei der Deutschen Sportjugend erhält 2026 325.000 Euro aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes; in den Vorjahren waren es je 275.000 Euro jährlich. Bundesweit arbeiten insgesamt 71 sozialpädagogische Fanprojekte auf NKSS-Basis mit jungen Fans zwischen 14 und 27 Jahren.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ finanziert zusätzlich Projekte mit Fußballbezug, darunter „Vielfalt im Stadion“ (KoFaS gGmbH, rund 199.000 Euro je Jahr 2023 und 2024) und ein Makkabi-Projekt zur Vielfalt auf deutschen Sportplätzen (rund 159.000 bzw. 169.000 Euro). Eine eigenständige bundesweite Meldestelle für Diskriminierung im Fußball – vergleichbar der NRW-Stelle MeDiF-NRW – plant die Bundesregierung nicht aktiv: Dem Bundeskanzleramt liegt kein entsprechender Förderantrag vor. Die Entscheidung über solche Strukturen obliege den Vereinen und Verbänden des organisierten Sports.
Das Thema Rechtsextremismus im Fußball war nach Angaben der Bundesregierung vor der Fußball-Europameisterschaft 2024 Gegenstand von Beratungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ-R). Wie oft das Thema dort behandelt wurde, lässt sich mangels automatisierter Kategorisierung in der zugehörigen Datenbank nicht exakt beziffern. Die Antwort verdeutlicht eine strukturelle Lücke: Während Fanprojekte und Präventionsprogramme ausgebaut werden, fehlt ein zentrales bundesweites Monitoring, das rechtsextreme Vorfälle im und um den Fußball systematisch erfasst.
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Betroffen sind Fußballfans – insbesondere antirassistisch orientierte Ultra- und Fangruppen –, die Vereine der Profi- und Amateurligen sowie sozialpädagogische Fanprojekte, die mit jungen Fans zwischen 14 und 27 Jahren arbeiten. Mittelbar betroffen sind alle Stadionbesucher, die von einer zunehmenden Präsenz rechtsextremer Akteure in Fankurven berichteten.
Die Bundesregierung hat einen erheblichen Teil der Fragen mit dem Verweis auf fehlende automatisierte Auswertbarkeit des KPMD-PMK oder auf Staatswohl-Gründe unbeantwortet gelassen. Konkrete Fragen zu einzelnen rechtsextremen Hooligan- und Ultragruppen (Fragen 8 bis 18) wurden mit dem Hinweis auf den Schutz von V-Personen und die Arbeitsfähigkeit des BfV abgewiesen.
Die Kleine Anfrage ist mit der Antwort vom 5. Oktober 2026 abgeschlossen. Ein gesetzgeberisches Verfahren ist nicht anhängig. Die Bundesregierung hat auf Förderaufrufe des Programms „Demokratie leben!“ ab 2027 verwiesen; weitere parlamentarische Initiativen zu einer bundesweiten Monitoringstelle bleiben offen.
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität – das bundesweite Erfassungssystem des BKA für politisch motivierte Straftaten.
- NKSS
- Nationales Konzept Sport und Sicherheit (1993) – Grundlage für die sozialpädagogische Arbeit der bundesweit 71 Fanprojekte.
- GETZ-R
- Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus – ressortübergreifendes Kooperationsgremium von Bund und Ländern.
Wie viele rechtsextreme Straftaten passieren in Fußballstadien?
Eine automatisierte Auswertung ist laut Bundesregierung nicht möglich, da entsprechende Straftaten im KPMD-PMK des BKA nicht mit bundesweit vereinbarten Katalogbegriffen erfasst werden.
Wie viele Personen in der Gewalttäter-Sport-Datei haben einen rechtsextremen Hintergrund?
Bei einem Datenbankabgleich wurden 98 Personen ermittelt, die in der Datei 'Gewalttäter Sport' und zugleich mit PMK-rechts-Bezug erfasst sind.
Welche Bundesmittel fließen in Fanprojekte gegen Rechtsextremismus?
Die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) erhält 2026 vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 325.000 Euro. 32 Fanprojekte wurden bis September 2026 über das Bundespräventionsprogramm gefördert.
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