- 20 Robotik-Übernahmen seit 2018 geprüft
- Nur einmal Auflagen erteilt, keine Untersagung
- Investoren meist aus Ostasien und Nordamerika
Robotik-Investitionen: 20 Verfahren ohne spürbare Hürden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6189 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die AfD-Fraktion wollte eine Bestandsaufnahme der deutschen Robotik-Branche und fragte nach der Wirksamkeit von Förderprogrammen sowie dem Schutz kritischer Technologien. Robotik gilt als Schlüsseltechnologie für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Im internationalen Wettbewerb verschärft sich der Konkurrenzdruck, während Staaten industriepolitische Strategien verfolgen, um eigene Robotik-Champions aufzubauen.
- 20 Mio. Euro — Fördervolumen des Robotics Institute Germany für Vernetzung der Spitzenforschung (2024-2028)
- 19,3 Mio. Euro — Gesamtförderung für Robotik-Schwerpunkte in BMG und BMVg (2021-2026)
- 6 Verfahren — Höchste Zahl der Robotik-Investitionsprüfungen in einem Jahr (2025)
- 360.000 Unternehmen — Erreichte KMU durch Mittelstand-Digital Zentren seit 2021
Im Detail
Es sind bisher keine Abhängigkeiten bekannt geworden.
— Bundesregierung BT-Drs. 21/6189
Deutschland kontrolliert ausländische Investitionen in seine Robotik-Unternehmen zurückhaltend. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage zur deutschen Robotikbranche (BT-Drs. 21/6189). Von 20 Investitionsprüfverfahren seit 2018 endete nur eines mit Auflagen. Keine Übernahme wurde untersagt oder hat zur Rücknahme einer Transaktion geführt.
Die meisten ausländischen Investoren stammten aus Ostasien und Nordamerika. 2025 hat das Bundeswirtschaftsministerium sechs Robotik-Übernahmen geprüft. Im Vorjahr waren es drei. Als prioritäre Handelspartner für Robotik-Komponenten nennt die Bundesregierung USA, Südkorea, Japan und China.
Was gilt aktuell?
Die Investitionsprüfung erfolgt nach dem Außenwirtschaftsgesetz, wenn ausländische Investoren deutsche Unternehmen in kritischen Bereichen übernehmen. Bei Robotik greift die Fallgruppe für kritische Technologien (§ 55a Absatz 1 Nummer 15 AWV). Die Prüfschwelle liegt teilweise bei 10 Prozent der Unternehmensanteile. Das zuständige Wirtschaftsministerium beschäftigt 18 Personen mit Investitionsprüfungen – eine Aufstockung seit 2016.
Förderung ohne einheitliche Auswertung
Bei den Bundesförderprogrammen für Robotik zeigt sich ein uneinheitliches Bild. Es gibt „keinen einheitlichen methodischen Ansatz“ für die Auswertung robotikbezogener Förderungen, so die Bundesregierung. Konkrete Zahlen zu Anträgen oder Bewilligungen kann sie nicht liefern. Erfolgskontrollen fehlen ebenfalls. Die KMU-Programme sind „technologieoffen“ ausgestaltet.
Messbare Mittel fließen in die Forschung: Das Gesundheitsministerium fördert „Robotik in der Pflege“ mit 350.000 Euro (2021-2026), während das Verteidigungsministerium verschiedene KI- und Robotik-Projekte mit insgesamt 18,8 Millionen Euro unterstützt. Das größte Einzelprojekt ist das Robotics Institute Germany mit 20,2 Millionen Euro Förderung bis 2028.
Keine bekannten Abhängigkeiten
Auf die Frage nach deutschen Abhängigkeiten bei robotik-relevanten Komponenten antwortet die Bundesregierung: „Es sind bisher keine Abhängigkeiten bekannt geworden.“ Als Engpass sieht sie die „Systemintegration“ – das Zusammenfügen verschiedener Robotik-Komponenten zu funktionsfähigen Anlagen.
Die Mittelstand-Digital Zentren haben seit 2021 rund 360.000 Unternehmen erreicht, auch mit Robotik-Angeboten. Konkrete Teilnehmerzahlen für Robotik-Qualifizierungen werden nicht „themenscharf“ erhoben. Ein neues Netzwerk startet 2027. Es soll weiterhin robotikbezogene Kompetenzen vermitteln.
Die Investitionsprüfung wurde seit 2016 mehrfach verschärft – mit niedrigeren Beteiligungsschwellen und erweiterten Meldepflichten. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, dass „ausländische Investitionen in strategisch relevanten Bereichen, die unseren nationalen Interessen widersprechen, effektiv verhindert werden sollen.“ Die Regierung prüft weiteren Anpassungsbedarf.
Weiterlesen:
- Weniger Transparenz bei Geheimdiensten: Was wird verschwiegen?
- III. Weg baut Strukturen aus: Wie gefährlich ist die Partei?
Betroffen sind deutsche Robotik-Unternehmen bei ausländischen Übernahmen, kleine und mittlere Unternehmen beim Zugang zu Förderprogrammen sowie die deutsche Industrie bei der internationalen Wettbewerbsfähigkeit in der Automatisierung.
Die Bundesregierung hat alle Fragen beantwortet, allerdings oft sehr allgemein. Bei konkreten Zahlen zu Förderprogrammen verweist sie auf methodische Probleme der Abgrenzung.
Berlin, 26. Mai 2026. Zu dem aktuellen Rekord bei den Einbürgerungszahlen erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio: „Dass mit deutlich über 300.000 Personen die Zahl der Einbürgerungen im Vorjahr einen neuen Rekord erreicht, kommt nicht überraschend; dabei ist aufgrund mangelnder Vollständigkeit der Meldungen aus den Bundesländern sogar mit… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 27.05.2026)
- Investitionsprüfung
- Verfahren zur Kontrolle ausländischer Investitionen in deutsche Unternehmen zum Schutz der nationalen Sicherheit.
- Roboterdichte
- Anzahl der Industrieroboter pro 10.000 Beschäftigte im verarbeitenden Gewerbe – ein internationaler Vergleichsindikator.
Wie viele Robotik-Übernahmen wurden untersagt?
Keine einzige. In 20 Prüfverfahren seit 2018 gab es weder Untersagungen noch Rücknahmen von Transaktionen.
Welche Länder investieren in deutsche Robotik-Firmen?
Hauptsächlich Investoren aus Ostasien und Nordamerika. Als prioritäre Handelspartner nennt die Regierung USA, Südkorea, Japan und China.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6189 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































