- Kein Bundestransparenzgesetz nach Ländervorbild geplant
- IFG-Reform bleibt ohne konkrete Details
- Zivilgesellschaftliche Forderungen werden ignoriert
Informationsfreiheit: Regierung lehnt Transparenzgesetz ab
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6207 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Mit der Gründung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung hatte die Koalition den Anspruch formuliert, staatliche Strukturen zu modernisieren. Im Koalitionsvertrag wurde eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes angekündigt, allerdings ohne konkretes Bundestransparenzgesetz. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern seit Jahren ein solches Transparenzgesetz nach dem Vorbild mehrerer Bundesländer, die bereits entsprechende Gesetze eingeführt haben.
Im Detail
Die Bundesregierung steht einer Ausweitung von Transparenzpflichten vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage kritisch gegenüber.
— Bundesregierung BT-Drs. 21/6207
Die Bundesregierung lehnt die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes ab. Stattdessen beschränkt sie sich auf eine Reform des bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/6207 vom 28. Mai 2026). Zivilgesellschaftliche Organisationen forderten seit Jahren ein umfassendes Transparenzgesetz, doch die Regierung verweist auf Sicherheitsbedenken.
Was gilt aktuell?
Das geltende Informationsfreiheitsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2005 gewährt Bürgern grundsätzlich Zugang zu amtlichen Informationen auf Antrag. Zahlreiche Ausnahmen existieren jedoch. Diese betreffen etwa Verschlusssachen oder den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Nachrichtendienste sind komplett vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Ministerien-Zuständigkeit aufgeteilt
Die Zuständigkeiten für Informationsfreiheit und Open Data sind zwischen zwei Ministerien aufgeteilt. Das neue Digitalministerium ist für Open Data zuständig. Das Bundesinnenministerium bleibt hingegen für das Informationszugangsrecht verantwortlich. Eine Ressortabstimmung zwischen beiden Häusern zu einer gemeinsamen Reform ist noch nicht abgeschlossen, hat die Regierung mitgeteilt.
Das Digitalministerium prüft derzeit die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Open Data, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Konkrete Zeitpläne oder Inhalte nannte die Regierung jedoch nicht. Die Erfahrungen der Länder sollten berücksichtigt werden.
Zivilgesellschaftlicher Entwurf nicht übernommen
Ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen detaillierten Entwurf für ein Bundestransparenzgesetz vorgelegt. Dieser sieht vor, dass Behörden Informationen proaktiv veröffentlichen müssen, statt nur auf Anfrage zu reagieren. Die Bundesregierung kennt den Entwurf. Teile davon hat sie aber nicht übernommen.
Ob und wie zivilgesellschaftliche Organisationen bei der geplanten IFG-Reform beteiligt werden, ließ die Regierung offen. Der Meinungsbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.
Sicherheitsbedenken als Begründung
Die ablehnende Haltung zeigt sich bei der Frage nach mehr Transparenz bei Nachrichtendiensten. Die Bundesregierung steht ‚einer Ausweitung von Transparenzpflichten vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage kritisch gegenüber‘, wie sie in der Antwort mitteilte. Eine Wiedereinführung der Andienungspflicht für Geheimdienste gegenüber dem Bundesarchiv lehnt sie ebenfalls ab.
Deutschland hat sich im Rahmen der Open Government Partnership international verpflichtet, die Transparenz staatlichen Handelns zu erhöhen. Nach eigenen Angaben wird die Regierung diesen Verpflichtungen bereits gerecht. Entsprechende Umsetzungsberichte sind online veröffentlicht.
Weiterlesen:
- Weniger Transparenz bei Geheimdiensten: Was wird verschwiegen?
- 1 Milliarde Euro weniger: Drohen massive Wohngeld-Kürzungen?
Betroffen sind alle Bürger, die Zugang zu Behördeninformationen benötigen, sowie Journalisten, Wissenschaftler und zivilgesellschaftliche Organisationen, die auf transparente Regierungsarbeit angewiesen sind.
Die Bundesregierung beantwortet zwar formal alle Fragen, bleibt aber bei konkreten Reformplänen vage und verweist mehrfach auf noch laufende Prozesse.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 28.05.2026) Grüne hinterfragen Informationsfreiheit-Reform der Regierung →
- IFG-Bund
- Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes regelt den Anspruch von Bürgern auf Zugang zu amtlichen Informationen.
- Open Data
- Frei verfügbare Daten der öffentlichen Verwaltung, die ohne Einschränkungen genutzt werden können.
- Bundestransparenzgesetz
- Ein Gesetz, das Behörden zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen verpflichtet.
Was ist ein Bundestransparenzgesetz?
Ein Gesetz, das Behörden verpflichtet, Informationen proaktiv zu veröffentlichen, statt nur auf Anfrage herauszugeben.
Warum lehnt die Regierung mehr Transparenz ab?
Sie begründet dies mit Sicherheitsbedenken und der aktuellen Sicherheitslage.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6207 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































