Sonntag, 7. Juni 2026

🏛 Thema: Regierungsantwort

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Eine Regierungsantwort ist die schriftliche oder mündliche Reaktion der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Dabei handelt es sich um ein zentrales Kontrollinstrument der Legislative gegenüber der Exekutive. Abgeordnete können Kleine Anfragen (schriftlich) oder Große Anfragen (schriftlich mit Plenardebatte) einreichen, auf die die zuständigen Ministerien antworten müssen. Die Antworten müssen sachlich und vollständig sein und werden häufig öffentlich debattiert. Dieses Verfahren ermöglicht es dem Parlament, die Regierungstätigkeit zu überprüfen, Informationen zu erlangen und politische Positionen zu verdeutlichen. Regierungsantworten sind dokumentiert und für die Öffentlichkeit einsehbar, was zur Transparenz der Regierungsarbeit beiträgt.
❓ Häufige Fragen
Wie lange hat die Bundesregierung Zeit für eine Antwort auf eine Kleine Anfrage?
Die Bundesregierung hat in der Regel zwei Wochen Zeit, um auf eine Kleine Anfrage zu antworten. Bei Großen Anfragen wird die Antwort vor der Plenardebatte bereitgestellt.
Wer kann Anfragen an die Bundesregierung stellen?
Bundestagsabgeordnete oder Gruppen von mindestens fünf Abgeordneten sowie ganze Fraktionen können Anfragen an die Bundesregierung richten.
Was ist der Unterschied zwischen Kleiner und Großer Anfrage?
Kleine Anfragen sind schriftlich und behandeln spezifische Themen. Große Anfragen führen zu einer öffentlichen Debatte im Plenum und ermöglichen eine intensivere Auseinandersetzung mit grundsätzlichen Fragen.
Sind Regierungsantworten öffentlich zugänglich?
Ja, alle Regierungsantworten werden veröffentlicht und sind in der Parlamentsdatenbank sowie auf drucksachlich.de recherchierbar.
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Schlagwort: Regierungsantwort

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