- 28,5 Fehltage pro Fall: Psychische Erkrankungen verursachen längste Ausfallzeiten
- Tarifrefinanzierung in der Psychiatrie nach BStabG-Streichung soll wiederhergestellt werden
- Bundesweites Zwangsmonitoring für psychiatrische Kliniken gefordert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7853 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Psychische Erkrankungen waren laut AOK-Fehlzeitenreport 2025 im Jahr 2024 mit durchschnittlich 28,5 Arbeitsunfähigkeitstagen die Ursache für die längsten Ausfallzeiten am Arbeitsmarkt. Gleichzeitig stellen sie die häufigste Ursache für vorzeitige Verrentungen dar. Die Inanspruchnahme stationärer Behandlungen ist in den vergangenen Jahren gestiegen, ebenso die Zahl psychiatrischer Krankenhausbetten. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) hat zuletzt die vollständige Tarifrefinanzierung für Psychiatrie und Psychosomatik gestrichen und damit den Kostendruck auf die Kliniken erhöht. Seit Januar 2026 sind Sanktionen bei Unterschreitung der Personalmindestvorgaben der PPP-Richtlinie finanziell wirksam.
- 28,5 Arbeitsunfähigkeitstage — Durchschnittliche Ausfallzeit je Fall durch psychische Erkrankungen im Jahr 2024, längste aller Krankheitsgruppen (AOK, 2025).
- 80 % Personalkosten — Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten psychiatrischer Kliniken; in somatischen Fächern sind es rund 60 %.
- ab Januar 2026 — Sanktionen bei Unterschreitung der PPP-RL-Personalmindestvorgaben sind seit diesem Datum finanziell wirksam.
- seit 1. Januar 2018 — Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (StäB) als gesetzlich verankerte Versorgungsform in Kraft.
- mindestens 20 % — Mindestanteil aller Versicherten, der laut Antrag von § 64b-Vergütungsmodellen erfasst sein soll, wenn in einer Region ein entsprechender Vertrag geschlossen wird.
Im Detail
Die daraus resultierende Unter-, Über- und Fehlversorgung hat oftmals nicht nur gravierende Folgen für die Betroffenen, sondern führt auch zu erheblichen vermeidbaren volkswirtschaftlichen Folgekosten.
— Begründung BT-Drs. 21/7853, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Psychische Erkrankungen sind der häufigste Grund für vorzeitige Verrentungen in Deutschland und verursachen mit durchschnittlich 28,5 Arbeitsunfähigkeitstagen pro Fall die längsten Ausfallzeiten am Arbeitsmarkt. Gleichzeitig steigen die stationären Behandlungszahlen — und damit die Zahl psychiatrischer Krankenhausbetten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht darin ein Systemversagen und hat am 7. September 2026 den Antrag BT-Drs. 21/7853 eingebracht, der neun konkrete Forderungen zur Reform der psychiatrischen Versorgung enthält.
Ambulantisierung der psychiatrischen Versorgung als Kern
Das zentrale Ziel des Antrags ist die Stärkung der ambulanten psychiatrischen Versorgung. Zahlreiche unbesetzte Vertragsarztsitze in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung führen laut Drucksache dazu, dass Erkrankungen sich verschlechtern oder chronifizieren. Fehlende ambulante Anschlussangebote nach Krankenhausaufenthalten und unflexible Hilfsangebote aus Kliniken verursachen Sektorenbrüche und erhöhen das Risiko vermeidbarer und kostenintensiver Wiederaufnahmen. Bestehende Instrumente wie die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (StäB), Psychiatrische Institutsambulanzen (PIAs) und Modellvorhaben nach § 64b SGB V sollen ausgebaut und gestärkt werden.
Was gilt aktuell?
Die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (StäB) ist seit dem 1. Januar 2018 gesetzlich verankert und ermöglicht Krankenhausbehandlung im häuslichen Umfeld. Ihre flächendeckende Umsetzung scheitert laut Antrag jedoch an konzeptionellen, organisatorischen und finanziellen Hemmnissen. Psychiatrische Institutsambulanzen (PIAs) sind nach § 118 SGB V berechtigt, ambulante Behandlungen anzubieten, wurden jedoch bisher nur in wenigen Bundesländern in relevantem Umfang ausgebaut. Die Personalausstattungs-Richtlinie für Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) gilt seit 2020; Sanktionen bei Unterschreitung der Mindestpersonalvorgaben wurden mehrfach ausgesetzt und greifen seit Januar 2026 finanziell.
Tarifrefinanzierung und Personalkosten
Ein besonders kritischer Punkt im Antrag ist die Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG). Psychiatrische Kliniken trifft dies besonders hart: 80 Prozent ihrer Gesamtkosten sind Personalkosten — in somatischen Fächern sind es nur rund 60 Prozent. Die Fraktion fordert, die Streichung rückgängig zu machen, damit tarifgerechte Bezahlung nicht zulasten von Personalstellen oder Versorgungsqualität geht. Das Haushaltsbegleitgesetz 2027 zeigt, unter welchem Konsolidierungsdruck das Gesundheitssystem derzeit steht.
Zwangsmonitoring und Menschenrechte
Neben der Versorgungsstruktur thematisiert der Antrag den Umgang mit Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Kliniken. Freiheitsentziehende Maßnahmen und ärztliche Zwangseingriffe sind laut Drucksache als Ultima Ratio nur auf gesetzlicher Grundlage legitim. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat für Deutschland eine mangelhafte Datenlage angemahnt. Die Fraktion fordert daher ein regionales und landesbezogenes Zwangsmonitoring, das auf Bundesebene zusammengeführt wird. Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) soll dabei als Sammelstelle dienen. Ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2026 hat zudem einen Gesetzentwurf zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht notwendig gemacht, der die bisherige Beschränkung auf vollstationäre Behandlung aufheben soll — was nach Ansicht der Antragsteller die Ausweitung von Zwang zur Folge haben könnte.
Sektorenübergreifende Modelle stärken
Modellvorhaben nach § 64b SGB V ermöglichen sektorenübergreifende Behandlungsformen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. Laut Antrag wurden diese Modelle wissenschaftlich begleitet und überwiegend positiv bewertet: Sie verbessern die Behandlungsqualität, sind kostenneutral und erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit. Die Gesundheitsministerkonferenz hat das Bundesgesundheitsministerium bereits 2024 aufgefordert, diese Modelle zügig in die Regelversorgung zu überführen. Zusätzlich soll ein Kontrahierungszwang für Krankenkassen eingeführt werden, wenn in einer Region ein entsprechender Vertrag mit mindestens 20 Prozent Versichertendeckung besteht.
Der Antrag berührt damit mehrere Reformbaustellen gleichzeitig: Versorgungsstrukturen, Personalfinanzierung, Qualitätssicherung und Grundrechtsfragen. Wie weit die Forderungen im parlamentarischen Verfahren Zustimmung finden, entscheidet sich in den anstehenden Ausschussberatungen.
Weiterlesen:
- Tabaksteuer-Reform 2027: Bis zu 3,6 Mrd. Euro Mehreinnahmen
- Standort Deutschland im China-Wettbewerb weiter blockiert
Unmittelbar betroffen sind Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen, die auf ambulante oder sektorenübergreifende Versorgung angewiesen sind. Daneben sind psychiatrische Fachkrankenhäuser und deren Personal betroffen, die durch die Streichung der Tarifrefinanzierung unter Druck geraten. Indirekt betrifft das Thema alle Krankenversicherten und Arbeitgeber, da psychische Erkrankungen die längsten Arbeitsausfallzeiten verursachen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/7853) wurde am 7. September 2026 eingebracht. Als nächster Schritt steht die Überweisung an den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Ausschuss für Gesundheit — an. Nach der Ausschussberatung entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung.
- Ambulantisierung
- Verlagerung von Behandlungen aus dem stationären Krankenhaus in ambulante oder aufsuchende Settings, um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.
- StäB
- Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung: seit 2018 gesetzlich verankerte Krankenhausbehandlung im häuslichen Umfeld als Alternative zur vollstationären Aufnahme.
- PPP-RL
- Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: legt Mindestpersonalvorgaben für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser fest, seit 2020 in Kraft.
Was ist stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (StäB)?
StäB ist seit 1. Januar 2018 eine Form der Krankenhausbehandlung, die im häuslichen Umfeld der Patienten stattfindet und eine vollstationäre Behandlung ersetzen kann.
Was sind Psychiatrische Institutsambulanzen (PIAs)?
PIAs sind ambulante Behandlungseinrichtungen an psychiatrischen Kliniken, die spezialisierte Versorgung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen anbieten, insbesondere dort, wo niedergelassene Fachärzte fehlen.
Warum ist die Tarifrefinanzierung in der Psychiatrie ein Problem?
80 Prozent der Gesamtkosten psychiatrischer Kliniken sind Personalkosten. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz hat die vollständige Tarifrefinanzierung gestrichen, was Kliniken zwingt, Lohnerhöhungen aus anderen Mitteln zu finanzieren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7853 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































