- 34 Fragen zu Bahnhofskriminalität seit 2012
- Bayern und Augsburg im Fokus der Sicherheitsanalyse
- Bundespolizei-Maßnahmen werden hinterfragt
Sicherheit an Bayerns Bahnhöfen: Kriminalität seit 2012
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6208 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bahnhöfe gelten als neuralgische Punkte der öffentlichen Sicherheit. Die Bundespolizei ist für die Sicherheit an Bahnanlagen des Bundes zuständig. Bayern verfügt über wichtige Verkehrsknotenpunkte mit hohem Fahrgastaufkommen. Die Anfrage bezieht sich auf einen Zeitraum von 14 Jahren und fokussiert neben Bayern als Gesamtregion auch speziell auf Augsburg als wichtigen bayerischen Verkehrsknotenpunkt.
Im Detail
Bahnhöfe sind zentrale Orte der öffentlichen Infrastruktur und für Millionen Bürger täglich unverzichtbar. Sie sollten intakte und sichere Orte sein, an denen sich Reisende jederzeit frei und ohne Angst bewegen können.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6208
Die Sicherheit an Bahnhöfen ist ein zentrales Thema für Millionen Reisende. Die AfD-Fraktion fragt in einer Kleinen Anfrage nach der Entwicklung der Kriminalität an bayerischen Bahnhöfen in den vergangenen 14 Jahren. In der am 2. Juni 2026 eingereichten Anfrage (BT-Drs. 21/6208) stellt sie 34 Fragen zu verschiedenen Deliktarten und deren Aufklärung.
Umfassende Datenerhebung geplant
Die Anfrage erfasst vier Hauptkategorien von Straftaten. Sachbeschädigungen nach § 303 ff. StGB stehen dabei im Fokus, ebenso Körperverletzungsdelikte nach § 223 ff. StGB sowie Diebstahls- und Raubdelikte nach § 242 ff. StGB. Für jeden Bereich werden detaillierte Statistiken seit 2012 erfragt, was Fallzahlen, Aufklärungsquoten und die Anzahl ermittelter Tatverdächtiger umfasst.
Die Fraktion erfragt zudem die Staatsangehörigkeiten und den Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen. Diese Daten sollen nach Jahren aufgeschlüsselt werden. Aufschluss über Täterstrukturen soll dadurch gewonnen werden.
Bayern und Augsburg im Fokus
Neben der bayernweiten Betrachtung richtet sich ein Teil der Fragen speziell an den Bahnhof Augsburg. Als Verkehrsknotenpunkt in Bayern soll dieser exemplarisch analysiert werden. Die Fragesteller begründeten dies mit der hohen Frequenz bayerischer Bahnhöfe als Verkehrsknotenpunkte.
Maßnahmen der Bundespolizei gefragt
Über die reine Datenerhebung hinaus fragt die AfD nach konkreten Maßnahmen der Bundespolizei zur Verhinderung oder Reduzierung von Straftaten. Die Bewertung der Wirksamkeit steht ebenfalls im Fokus. Auch nach geplanten zusätzlichen Schritten wird gefragt.
Was gilt aktuell?
Die Bundespolizei ist gemäß § 3 Bundespolizeigesetz für den Schutz von Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zuständig. Dazu gehören Bahnhöfe, Gleisanlagen und die Züge selbst. Bei Straftaten an diesen Orten ermittelt die Bundespolizei und arbeitet mit den Staatsanwaltschaften zusammen.
Sachbeschädigungen, insbesondere Graffiti, verursachen nach Angaben der Deutschen Bahn jährlich Millionenschäden. Gleichzeitig stehen andere Sicherheitsaspekte im öffentlichen Raum unter Beobachtung. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit verschiedene Programme zur Verbesserung der Bahnhofssicherheit aufgelegt.
Politische Einordnung
Die Anfrage reiht sich in eine Serie von AfD-Initiativen zu Sicherheitsthemen ein. Die Partei thematisiert regelmäßig die Kriminalitätsentwicklung und deren Zusammenhänge mit Migrationsbewegungen. Sicherheitspolitische Themen stehen im Fokus der AfD-Bundestagsfraktion.
Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, wie sich die Sicherheitslage an bayerischen Bahnhöfen verändert hat. Die langfristigen Trends und die Wirksamkeit der bislang ergriffenen Maßnahmen stehen dabei im Mittelpunkt.
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Betroffen sind Millionen Bahnreisende in Bayern, die täglich auf sichere Verkehrswege angewiesen sind. Insbesondere Pendler und Fahrgäste an frequentierten Bahnhöfen wie München, Nürnberg oder Augsburg nutzen diese Infrastruktur regelmäßig.
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Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage, also bis zum 23. Juni 2026. Nach Eingang der Antwort wird die AfD-Fraktion die Daten auswerten und möglicherweise weitere parlamentarische Initiativen einleiten.
- Bundespolizei
- Zuständig für die Sicherheit an Bahnanlagen des Bundes, Bahnhöfen und in Zügen der Deutschen Bahn.
- Aufklärungsquote
- Prozentsatz der Straftaten, bei denen ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte.
Welche Straftaten werden konkret erfragt?
Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Diebstahls- und Raubdelikte an bayerischen Bahnhöfen seit 2012.
Warum fragt die AfD nach Staatsangehörigkeiten?
Die Fraktion will Täterstrukturen analysieren und den Aufenthaltsstatus nicht-deutscher Tatverdächtiger erfassen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6208 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































