- 314 Projekte gefördert, 71 Mio. Euro Umsatz aller Projekte im Jahr 2025
- 401 Mio. Euro SPRIND-Budget 2025, privates Kapital wird 2,8-fach gehebelt
- Fraunhofer-Evaluierung: Tochtergesellschaften als Instrument wenig geeignet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6570 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) wurde am 16. Dezember 2019 in Leipzig als GmbH gegründet, mit der Bundesrepublik Deutschland als Alleingesellschafterin. Ihr Auftrag ist die Identifizierung, Validierung und Förderung sogenannter Sprunginnovationen — also technologischer Durchbrüche mit hohem Marktpotenzial, die private Risikokapitalgeber allein nicht finanzieren würden. Das Ende 2023 verabschiedete SPRIND-Freiheitsgesetz (SPRINDFG) erweiterte die rechtlichen und finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Agentur erheblich, unter anderem durch die Möglichkeit, sich direkt an Unternehmen zu beteiligen. Die AfD-Fraktion hatte bereits mit BT-Drs. 21/807 eine erste Anfrage gestellt; die vorliegende Drucksache 21/6570 ist die Antwort auf die Nachfolgeanfrage 21/6036 mit vertiefenden Fragen zu Kosten-Nutzen-Verhältnis, Transparenz und wirtschaftlicher Wirkung.
- 314 Projekte — Gesamtzahl der durch SPRIND geförderten Projekte seit Gründung bis April 2026.
- 71 Mio. Euro — Umsatz aller befragten SPRIND-geförderten Projekte im Jahr 2025 zusammen.
- 401 Mio. Euro — SPRIND-Investitionsvolumen im Jahr 2025 (2024: 259 Mio. Euro).
- 2,8 : 1 — Hebeleffekt: Auf jeden Euro öffentlicher Förderung entfallen durchschnittlich 2,8 Euro privates Kapital.
- 250.216 Euro — Einzige externe Einnahme von SPRIND seit 2019, aus einem Wettbewerb der University of Chicago (2025).
Im Detail
Die Förderung von Sprunginnovationen bedarf eines explizit risikoaffinen Förderverhaltens. Deshalb wurde darauf verzichtet, den Erfolg der Förderung nur mit finanziellen Kennzahlen wie der Kapitalwertmethode zu bewerten.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6570, S. 9
Sechs Jahre nach ihrer Gründung legt die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) erstmals eine umfassende Datenbilanz vor — und die Zahlen zeigen sowohl Wachstum als auch offene Fragen. Bis April 2026 hat SPRIND insgesamt 314 Projekte gefördert. Im Jahr 2025 investierte die Agentur 401 Mio. Euro, davon 13 Mio. Euro als Eigenkapitalbeteiligungen, 20,2 Mio. Euro als Wandeldarlehen und 4,3 Mio. Euro als direkte Zuschüsse. 2024 hatte das Investitionsvolumen noch bei 259 Mio. Euro gelegen. Die Daten stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6570), die am 17. Juni 2026 übermittelt wurde.
SPRIND-Bilanz: Umsätze und Hebeleffekt
Eine interne Umfrage vom Dezember 2025 zeigt, dass von 235 befragten Projektteams 162 geantwortet haben. Von diesen gaben 81 an, Umsätze zu erzielen. In der Summe erzielten alle Projekte zusammen rund 71 Mio. Euro Umsatz im Jahr 2025. Noch wichtiger für die politische Bewertung ist der Hebeleffekt: Auf jeden Euro öffentlicher Förderung kommen laut SPRIND-Umfrage durchschnittlich 2,8 Euro privates Kapital — eine knappe Verdreifachung. Die einzige externe Einnahme von SPRIND selbst seit Gründung beläuft sich auf 250.216 Euro, erzielt aus einem Wettbewerb der University of Chicago im Jahr 2025.
Die Einreichungszahlen übertreffen die Ziele deutlich: Der Sollwert lag bei 400 Einreichungen pro Jahr, im vierten Quartal 2025 gingen 224 Projekte ein, im ersten Quartal 2026 bereits 297 — nahezu das Dreifache des Quartalsziels. Dagegen verfehlt SPRIND bei der Bearbeitungsquote den Sollwert von 80 Prozent: Im vierten Quartal 2025 lag sie bei 63,8 Prozent, im ersten Quartal 2026 bei nur 30,9 Prozent — letzteres bedingt durch den hohen Eingang neuer Projekte zu Jahresbeginn.
Was gilt aktuell? Förderinstrumente und ihre Bewertung
SPRIND setzt seit Gründung auf drei Kerninstrumente: Validierungsaufträge (bis zu 221.000 Euro für Frühphasenvalidierung), Tochtergesellschaften (vollfinanzierte GmbHs mit Bundesdarlehen für bis zu fünf Jahre) und Innovationswettbewerbe, sogenannte Challenges. Das SPRIND-Freiheitsgesetz (SPRINDFG), das Ende 2023 in Kraft trat, erweiterte das Portfolio um direkte Unternehmensbeteiligungen — ein Instrument, das nach Angaben der Bundesregierung erste positive Erfahrungen zeigt und von Innovatoren als attraktiver wahrgenommen wird als das bisherige Tochtergesellschafts-Modell.
Der nun als Anlage vorgelegte vollständige Fraunhofer-ISI-Evaluierungsbericht (Dezember 2024) kommt zu einem differenzierten Urteil: Validierungsaufträge und Challenges werden als effektive Instrumente bewertet. Das Tochtergesellschafts-Konstrukt hingegen gilt laut Evaluierung als „eher ungeeignet“ zur Förderung von Sprunginnovationen, da die beihilferechtlichen Auflagen wirtschaftliche Tätigkeit verbieten, Verhandlungen über Kooperationsverträge sechs bis neun Monate dauern und ein späterer Marktaustritt für Innovatoren mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Die Bundesregierung erklärt, SPRINDFG und BMFTR arbeiteten aktuell an einem Papier zu den „Grundsätzen der Zusammenarbeit“.
Transparenz und parlamentarische Kontrolle
Auf explizite Anfrage legt die Bundesregierung beide Evaluierungsberichte — den Fraunhofer-ISI-Bericht sowie die Evaluation der Fachaufsicht des BMFTR vom November 2025 — vollständig und ohne Schwärzungen als Anlagen bei. Detaillierte Umsatz- und Bilanzdaten einzelner geförderter Unternehmen verweigert sie jedoch mit Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 12 Abs. 1 GG). Für Rückforderungen gab es im Zeitraum 2020 bis 2025 keinen einzigen Fall. Die Förderung von drei Projekten — ARX Landsysteme GmbH, EMROD und Future Drive GmbH — wurde wegen nicht erreichter Meilensteine beendet; alle drei wurden ohne SPRIND-Förderung weitergeführt.
Die Fachaufsicht durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ist laut SPRINDFG eingeschränkt und umfasst keine eigenen Leistungskennzahlen. Der Fraunhofer-Bericht hatte die Fachaufsicht als entbehrlich eingestuft, da sie keinen erkennbaren Zusatznutzen gegenüber der Aufsichtsratskontrolle bringe. Die Bundesregierung verweist auf das in Erarbeitung befindliche Grundsatzpapier.
Wie hat sich SPRIND entwickelt?
Seit 2021 stiegen die jährlichen Einreichungen von 375 auf 686 im Jahr 2025. Die Quote der Projekte mit erkanntem Sprunginnovationspotenzial übertrifft den Sollwert von 3 Prozent erheblich: Im vierten Quartal 2025 lag sie bei 16,7 Prozent. Gleichzeitig stieg das Gesamtinvestitionsvolumen von 259 Mio. Euro (2024) auf 401 Mio. Euro (2025) an. Die Anzahl der aktiv betreuten Projekte verdoppelte sich von 16 (2024) auf 32 (2025). Energie und Medizin dominieren dabei die Mittelverteilung mit 25,98 bzw. 24,38 Prozent der Gesamtfördermittel. Einen Überblick zu ähnlichen Kosten-Nutzen-Fragen bei Bundesbeauftragten sowie zur Frage der Bilanz staatlich finanzierter Institutionen gibt es auch zu anderen Bereichen auf drucksachlich.de. Wirtschaftliche Zukunftsfragen werden auch im Kontext von Innovationsbildung diskutiert.
Weiterlesen:
- Drogenbeauftragter der Bundesregierung: Kosten und Nutzen im ersten Jahr
- Antisemitismusbeauftragter: Bilanz nach einem Jahr im Amt
- Regierungsbeauftragte für LGBTQ+: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
Direkt betroffen sind Start-ups, Forschungseinrichtungen und Innovatoren, die Förderung bei SPRIND beantragen oder erhalten haben. Mittelbar betroffen sind alle Steuerzahler, da SPRIND vollständig aus Bundesmitteln finanziert wird. Der Energie- und Medizinsektor hat mit zusammen rund 50 Prozent der Fördermittel den größten Anteil erhalten.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen vollständig. Bei der Frage nach konkreten Umsatzzahlen einzelner Unternehmen verweist sie auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und verweigert detaillierte Einzelangaben. Bei Fragen zu KPIs für den volkswirtschaftlichen Nutzen (BIP-Effekte, Beschäftigung) räumt die Regierung ein, dass solche Berechnungen nicht vorliegen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 17.06.2026)
- Sprunginnovation
- Eine technologische Neuerung mit so hohem Disruptionspotenzial, dass sie ganze Märkte oder gesellschaftliche Strukturen verändern kann — im Unterschied zu inkrementellen Verbesserungen bestehender Produkte.
- Valley of Death
- Die Finanzierungslücke zwischen früher Forschung und marktreifem Produkt, in der viele Innovationen scheitern, weil sie für private Investoren noch zu riskant, für normale Forschungsförderung aber schon zu weit entwickelt sind.
- Technology Readiness Level (TRL)
- Eine Skala von 1 bis 9, die den Reifegrad einer Technologie beschreibt: TRL 1 ist ein Grundlagenprinzip, TRL 9 ist ein marktreifes, in der Praxis bewährtes System.
Wie viele Projekte hat SPRIND seit 2019 gefördert?
Bis zum 30. April 2026 hat SPRIND insgesamt 314 Projekte gefördert, bis Ende 2025 waren es 289 Projekte.
Welche Umsätze erzielen SPRIND-geförderte Projekte?
Laut einer Umfrage vom Dezember 2025 erzielten alle befragten Projekte zusammen rund 71 Mio. Euro Umsatz im Jahr 2025. Von 162 antwortenden Projektteams berichteten 81 von Umsätzen.
Wie viel Budget hatte SPRIND im Jahr 2025?
Im Jahr 2025 investierte SPRIND insgesamt 401 Mio. Euro, davon 13 Mio. Euro über Eigenkapital, 20,2 Mio. Euro über Wandeldarlehen und 4,3 Mio. Euro als Zuschüsse.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6570 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































