Freitag, 22. Mai 2026

🏛 Thema: Drucksache 21/6077

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Die Drucksache 21/6077 behandelt die Anerkennung von psychischen Erkrankungen als Berufskrankheiten im deutschen Sozialversicherungssystem. Die Linke fordert dabei, dass arbeitsbedingte psychische Belastungen wie Burnout, Depressionen oder Angststörungen künftig unter denselben Schutz fallen wie klassische Berufskrankheiten. Derzeit werden psychische Erkrankungen in der Berufskrankheitenliste nur in Ausnahmefällen anerkannt, obwohl arbeitsbedingte psychische Belastungen im modernen Arbeitsleben zunehmen. Eine solche Anerkennung hätte Auswirkungen auf Prävention, Rehabilitation und Entschädigung durch die Unfallversicherungsträger. Die Initiative zielt darauf ab, betroffene Arbeitnehmer besser zu schützen und Arbeitgeber zu motivieren, Maßnahmen zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz zu verstärken.
❓ Häufige Fragen
Wer hat die Drucksache 21/6077 eingebracht?
Die Linke hat den Antrag zur Anerkennung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheiten eingebracht.
Welche psychischen Erkrankungen sind derzeit anerkannt?
Psychische Erkrankungen werden bislang nur in wenigen Fällen als Berufskrankheiten anerkannt; sie sind nicht systematisch in die offizielle Berufskrankheitenliste aufgenommen.
Welche praktischen Folgen hätte eine Anerkennung?
Betroffene könnten Leistungen der Unfallversicherung in Anspruch nehmen und Arbeitgeber müssten präventive Maßnahmen verstärken.
Ist psychische Belastung am Arbeitsplatz ein neues Problem?
Nein, aber moderne Arbeitswelt mit Digitalisierung und erhöhtem Druck hat die Problematik verschärft und macht eine formale Anerkennung dringender.
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Schlagwort: Drucksache 21/6077

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