- AfD beantragt Ausstieg aus UN-Agenda 2030
- 48 % der UN-Entwicklungsziele zeigen laut SDG-Report 2025 unzureichende Fortschritte
- Entwicklungshilfe soll auf bilaterale Wirtschaftskooperation umgestellt werden
Hintergrund
Die UN-Agenda 2030 wurde im September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und enthält 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) mit 169 Unterzielen. Deutschland hat sich zu ihrer Umsetzung verpflichtet und verankert sie in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Der UN-SDG-Report 2025 stellt fest, dass von 139 bewertbaren Unterzielen nur 35 Prozent angemessene Fortschritte verzeichnen und 18 Prozent unter das Ausgangsniveau von 2015 zurückgefallen sind. Die AfD-Fraktion stützt ihren Antrag auf diese Daten und zieht daraus den Schluss, dass ein Festhalten an der Agenda nicht im deutschen Interesse liege.
- 169 Unterziele — Gesamtzahl der Unterziele der UN-Agenda 2030; 139 davon konnten laut UN-SDG-Report 2025 bewertet werden.
- 35 % — Anteil der bewertbaren SDG-Unterziele mit angemessenen Fortschritten (18 % im Plan, 17 % moderat).
- 48 % — Anteil der Unterziele mit unzureichenden Fortschritten, davon 17 % ohne jeglichen Fortschritt.
- 18 % — Anteil der Unterziele, die unter das Ausgangsniveau von 2015 zurückgefallen sind.
- 800 Mio. Menschen — Zahl der Menschen in extremer Armut laut Antragsbegründung nach UN-SDG-Report 2025.
Im Detail
Die Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen enthält weitreichende politische Ziele, die de facto weder politisch und ökonomisch erreichbar noch mit den strategischen Interessen Deutschlands vereinbar sind.
— Antrag BT-Drs. 21/8537, Feststellung Nr. 1
Die deutsche Entwicklungspolitik steht im Mittelpunkt eines Antrags der AfD-Fraktion, der am 13. Oktober 2026 im Bundestag eingebracht wurde (BT-Drs. 21/8537). Die Fraktion fordert darin den vollständigen Ausstieg Deutschlands aus der UN-Agenda 2030 und eine grundlegende Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit hin zu bilateraler Wirtschaftskooperation.
Was die Agenda 2030 vorsieht
Die UN-Agenda 2030 — formal Resolution 70/1 der UN-Generalversammlung — wurde 2015 als globales Rahmenwerk mit 17 Nachhaltigkeitszielen und 169 Unterzielen verabschiedet. Deutschland hat sich zu ihrer Umsetzung verpflichtet und spiegelt sie in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wider. Die Ziele umfassen Bereiche wie Armutsbekämpfung, Klimaschutz, Bildung und Gesundheit. Für die Finanzierung der Agenda 2030 stellt Deutschland erhebliche Mittel bereit, unter anderem über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Was die AfD konkret fordert
Der Antrag sieht acht konkrete Forderungen an die Bundesregierung vor. Sie soll jede politische und operative Unterstützung der UN-Resolution 70/1 einstellen und in der UN-Generalversammlung auf deren Aufhebung hinwirken. Die Entwicklungszusammenarbeit soll auf bilaterale Wirtschaftskooperation umgestellt werden, die laut Antrag die lokale Wertschöpfung stärkt und stabile Märkte für deutsche Unternehmen schafft. Zusätzlich soll die Bundesregierung innerhalb von sechs Monaten einen Bericht vorlegen, der alle Programme und Haushaltstitel auflistet, die unmittelbar oder mittelbar der Umsetzung der Agenda 2030 dienen, sowie Vorschläge macht, wie diese beendet, reduziert oder umgesteuert werden können.
Zahlen aus dem UN-SDG-Report 2025 als Begründung
Als zentrale Begründung zieht die Fraktion den UN-SDG-Report 2025 heran. Von 139 bewertbaren Unterzielen weisen demnach lediglich 35 Prozent angemessene Fortschritte auf. Dagegen zeigen 48 Prozent der Ziele unzureichende Fortschritte, darunter 17 Prozent ohne jegliche Verbesserung. Besonders ins Gewicht fällt aus Sicht der Antragsteller, dass 18 Prozent der Unterziele unter das Ausgangsniveau von 2015 zurückgefallen sind. Laut Antragsbegründung leben weiterhin über 800 Millionen Menschen in extremer Armut, und die Zahl der weltweit Vertriebenen hat sich seit 2015 auf über 120 Millionen mehr als verdoppelt. Die Fraktion wertet diese Zahlen als Beleg dafür, dass die Agenda 2030 weder realistische Zielsetzungen noch wirksame Steuerungsmechanismen biete — dies ist die Einschätzung der Antragsteller, keine neutrale Feststellung.
Die UN-Agenda 2030 legt globale Ziele für nachhaltige Entwicklung fest. Deutschland hat sich zu ihrer Umsetzung verpflichtet. Die AfD will diese Verpflichtung beenden und stattdessen nur noch direkte Wirtschaftsabkommen mit einzelnen Ländern schließen.
Souveränität und Migration als Kernargumente
Neben der Bilanz des SDG-Fortschritts argumentiert der Antrag mit zwei weiteren Schwerpunkten: staatlicher Souveränität und Migrationspolitik. Aus Sicht der Fraktion schränken multilaterale Vorgaben nationale Entscheidungsspielräume ein. Programme mit gesellschaftspolitischem Transformationscharakter oder zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Gruppen in Partnerländern sollen laut Antrag vollständig eingestellt werden. Die Entwicklungszusammenarbeit soll stattdessen gezielt zur Verringerung migrationsrelevanter Push-Faktoren eingesetzt werden, um Bleibeperspektiven vor Ort zu stärken. Zum Thema Kürzungen in der Asylverfahrensberatung und zu weiteren migrationspolitischen Fragen liegen weitere parlamentarische Vorgänge vor.
Was gilt aktuell?
Deutschland ist derzeit Unterzeichner der UN-Agenda 2030 und hat keine formale Möglichkeit, einseitig aus einer UN-Generalversammlungsresolution „auszutreten“, da diese rechtlich nicht bindend ist. Die Bundesregierung setzt die Agenda 2030 jedoch als politischen Rahmen für die nationale Nachhaltigkeitsstrategie und die Entwicklungszusammenarbeit um. Der Antrag zielt daher darauf ab, die politische Praxis der Unterstützung zu beenden, nicht auf einen völkerrechtlichen Austritt. Ein ähnlich grundlegender Richtungsstreit in der deutschen Außenpolitik zeigt sich auch beim Thema Rohstoffpartnerschaften und Menschenrechtslage im Kongo.
Der Antrag befindet sich nach Eingang am 13. Oktober 2026 im Anfangsstadium des parlamentarischen Verfahrens. Eine Ausschusszuweisung und abschließende Abstimmung im Bundestag stehen noch aus. Über weitere parlamentarische Vorgänge zu Entwicklungspolitik und Migration informiert etwa die Anfrage zu palästinensischen Geflüchteten.
Weiterlesen:
- BAMF-Asylverfahren: 31 Monate ohne Entscheidung trotz Strafanzeigen
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Der Antrag betrifft unmittelbar die Ausrichtung der deutschen Entwicklungspolitik und damit das Budget des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Mittelbar sind Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftliche Träger betroffen, die Fördermittel aus Programmen erhalten, die laut Antrag eingestellt werden sollen. Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie internationale Organisationen wären ebenfalls von einer Neuausrichtung berührt.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8537) ist am 13. Oktober 2026 im Bundestag eingegangen. Als nächster Schritt steht die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse — voraussichtlich den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie den Auswärtigen Ausschuss — an. Nach Abschluss der Ausschussberatungen entscheidet das Plenum des Bundestages abschließend über den Antrag.
- UN-Agenda 2030
- Globales Rahmenwerk der Vereinten Nationen mit 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs), das 2015 beschlossen wurde und bis 2030 umgesetzt werden soll.
- Bilaterale Kooperation
- Direkte Zusammenarbeit zwischen zwei Staaten ohne übergeordnete multilaterale Organisationen oder Vorgaben.
- Push-Faktoren
- Bedingungen in Herkunftsländern — etwa Armut, Unsicherheit oder fehlende Perspektiven — die Menschen zur Migration veranlassen.
Was ist die UN-Agenda 2030?
Die Agenda 2030 ist ein 2015 von der UN-Generalversammlung beschlossenes Rahmenwerk mit 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) und 169 Unterzielen, das bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden soll.
Was fordert die AfD konkret?
Die Fraktion fordert unter anderem den Stopp jeder Unterstützung der UN-Resolution 70/1, eine Umstellung der Entwicklungszusammenarbeit auf bilaterale Wirtschaftskooperation sowie einen Bericht der Bundesregierung innerhalb von sechs Monaten über alle mit der Agenda 2030 verbundenen Programme und Haushaltstitel.
Welche Zahlen nennt die Begründung des Antrags?
Laut Antragsbegründung weisen laut UN-SDG-Report 2025 von 139 bewertbaren Unterzielen lediglich 35 Prozent angemessene Fortschritte auf; 18 Prozent sind unter das Ausgangsniveau von 2015 zurückgefallen. Über 800 Millionen Menschen leben weiterhin in extremer Armut, über 120 Millionen sind vertrieben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8537 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































