- 2023: 2,7 Mrd. Euro Schaden — nur 83 Mio. Euro vorläufig gesichert
- Rechtskräftig eingezogene Beträge werden bundesweit nicht erfasst
- Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz soll Abschöpfung stärken
Hintergrund
Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich ein Bundeslagebild Organisierte Kriminalität, das neben Schadenssummen auch vorläufig gesicherte Vermögenswerte ausweist. Im Berichtsjahr 2023 standen Schäden von rund 2,7 Mrd. Euro vorläufig gesicherten Werten von rund 83 Mio. Euro gegenüber. Im Berichtsjahr 2024 wurde ein Geldwäschevolumen der erfassten OK-Gruppierungen von 230,5 Mio. Euro festgestellt, davon allein 136,1 Mio. Euro in Kryptowährungen. Die Bundesregierung hat im Februar 2026 einen Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität beschlossen, der den sogenannten Follow-the-money-Ansatz stärken soll. Europol richtete im Januar 2025 die Asset Search & Seize Enforcement Taskforce (A.S.S.E.T.) ein, an der das BKA teilnimmt.
- 2,7 Mrd. Euro — Schadenssumme in OK-Verfahren laut Bundeslagebild 2023
- 83 Mio. Euro — vorläufig gesicherte Vermögenswerte in denselben Verfahren (2023)
- 230,5 Mio. Euro — festgestelltes Geldwäschevolumen der erfassten OK-Gruppen im Berichtsjahr 2024
- 136,1 Mio. Euro — Geldwäscheinvestitionen in Kryptowährungen in 21 OK-Verfahren (2024)
- 86,4 Prozent — Anteil der OK-Verfahren im Jahr 2025, in denen ergänzende Finanzermittlungen durchgeführt wurden (590 von 683 Verfahren)
Im Detail
Einen wesentlichen gesetzgeberischen Umsetzungsschritt stellt der vom Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossene Entwurf eines Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes dar.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8483, S. 9
Kriminelle Organisationen verursachen in Deutschland Milliardenschäden — doch die Vermögensabschöpfung erfasst bislang nur einen kleinen Bruchteil der Tatbeute. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8483 vom 9. Oktober 2026) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Im Berichtsjahr 2023 standen festgestellten Schadenssummen von rund 2,7 Mrd. Euro lediglich vorläufig gesicherte Vermögenswerte von rund 83 Mio. Euro gegenüber — das entspricht etwa drei Prozent des erfassten Schadens.
Vermögensabschöpfung: Wo die Prozesskette reißt
Die Drucksache beleuchtet die gesamte Kette von der Identifizierung über die vorläufige Sicherung bis zur rechtskräftigen Einziehung krimineller Vermögenswerte. Dabei stellt sich heraus: Für den letzten und entscheidenden Schritt — die rechtskräftige Einziehung — existieren auf Bundesebene keine statistischen Daten. Die Regierung erklärt dazu, es erfolge keine polizeiliche statistische Erfassung. Ob und wie viele der vorläufig gesicherten 83 Mio. Euro am Ende tatsächlich dauerhaft beim Staat verbleiben, ist damit nicht nachvollziehbar.
Auch bei Fragen zu grenzüberschreitenden Ersuchen verweist die Bundesregierung auf fehlende Daten: Statistiken zu Anfragen an ausländische Behörden zur Identifizierung oder Sicherung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit OK-Ermittlungen liegen nicht vor. Für das Jahr 2025 wurden im Ausland immerhin 14,3 Mio. Euro in Kryptowerte sowie Fahrzeuge und Bargeld im Gesamtwert von rund 1,15 Mio. Euro vorläufig gesichert — ob es sich dabei um aus Deutschland verlagerte Gelder handelt, ist laut Bundesregierung unbekannt.
Was gilt aktuell?
Grundlage der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung sind die §§ 73 ff. Strafgesetzbuch sowie die §§ 111b ff. Strafprozessordnung. Eine vorläufige Sicherung ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Einziehungsvoraussetzungen begründet angenommen werden können und ein Sicherungsbedürfnis besteht. Vorläufig gesicherte Vermögenswerte müssen wieder freigegeben werden, wenn sich der Tatverdacht nicht erhärtet. Eine administrative Sicherstellung von Vermögen unklarer Herkunft — ohne laufendes Strafverfahren — ist dem Zoll bislang nicht möglich.
Geplante Reformen: Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz und Stärkung der Vermögensabschöpfung
Die Bundesregierung setzt auf zwei gesetzgeberische Schritte. Das am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz soll dem Zoll erstmals eine administrative Vermögensermittlung und -sicherung (aVES) ermöglichen: Wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Vermögensgegenstände nicht rechtmäßiger Herkunft sind, kann der Zoll im Verwaltungsverfahren tätig werden — auch ohne abgeschlossenes Strafverfahren. Das Gesetz war zur ersten Lesung im Bundestag am 9. Oktober 2026 vorgesehen. Noch vor Ende 2026 plant die Bundesregierung zudem einen Referentenentwurf zur Stärkung des Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, der Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung der Vermögensabschöpfung aufgreifen soll.
Strukturell soll die bisherige Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Bund (GFG) zu einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Geldwäsche (GEG) von Zoll und BKA weiterentwickelt werden. Ergänzend ist ein gemeinsames Zentrum der Geldwäschebekämpfung sowie ein Ermittlungszentrum Geldwäsche beim Zoll geplant. Das BKA beteiligt sich laut Antwort bereits an allen Aktionswochen der Europol-Taskforce A.S.S.E.T., die seit Januar 2025 grenzüberschreitende Vermögensermittlungen koordiniert.
Im Jahr 2025 wurden in 86,4 Prozent aller 683 gemeldeten OK-Verfahren (590 Verfahren) ergänzende Finanzermittlungen durchgeführt. In 31 Verfahren wurde dabei mindestens eine Immobilie oder ein Grundstück gesichert — mit einem Gesamtwert von 31,6 Mio. Euro. Ob diese vorläufig gesicherten Immobilien am Ende rechtskräftig eingezogen werden, ist nicht bekannt.
Die Antwort der Bundesregierung verdeutlicht eine strukturelle Lücke im parlamentarischen Informationsstand: Zentrale Kennzahlen zur tatsächlichen Wirksamkeit der Vermögensabschöpfung — insbesondere zur rechtskräftigen Einziehungsquote und zu Verfahrensdauern — werden auf Bundesebene nicht systematisch erhoben. Die Bundesregierung erklärt, eine statistische Aufbereitung sei für die Aufgabenwahrnehmung der Strafverfolgungsbehörden unerheblich.
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Unmittelbar betroffen sind Strafverfolgungsbehörden auf Bundes- und Landesebene, die mit der Vermögensabschöpfung befasst sind. Mittelbar sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler berührt, da nicht eingezogene kriminelle Gewinne im legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf verbleiben und dort Wettbewerbsverzerrungen sowie Geldwäsche ermöglichen. Besonders betroffen sind Branchen wie Immobilienwirtschaft, Gastronomie und Handel, die als Ziel für Geldwäscheaktivitäten bekannt sind.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen, verweist jedoch bei zentralen Kennzahlen — insbesondere zu rechtskräftig eingezogenen Vermögenswerten, grenzüberschreitenden Ersuchen und Verfahrensdauern — auf fehlende statistische Grundlagen. Bei der Frage nach Personalkapazitäten des BKA verweigert die Regierung ausdrücklich Auskunft mit Verweis auf kriminaltaktische Interessen.
Die Anfrage ist mit der Drucksache 21/8483 vom 9. Oktober 2026 beantwortet; das Verfahren ist abgeschlossen. Das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz, das zentrale Instrumente zur administrativen Vermögenssicherung enthält, war laut Antwort zur ersten Lesung im Bundestag am 9. Oktober 2026 vorgesehen; das Gesetzgebungsverfahren läuft. Einen Referentenentwurf zur Stärkung des Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung plant die Bundesregierung noch vor Ende 2026 vorzulegen.
- Vermögensabschöpfung
- Staatliches Instrument, um kriminell erlangte Gewinne dauerhaft einzuziehen. Rechtsgrundlage sind §§ 73 ff. Strafgesetzbuch sowie §§ 111b ff. Strafprozessordnung.
- Follow-the-money-Ansatz
- Ermittlungsstrategie, bei der neben der Strafverfolgung der Täter gezielt kriminelle Vermögensströme verfolgt und gesichert werden.
- aVES (administrative Vermögensermittlung und -sicherung)
- Neues Instrument im geplanten Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz: Der Zoll soll Vermögensgegenstände unklarer Herkunft im Verwaltungsverfahren sichern können, ohne ein laufendes Strafverfahren zu benötigen.
Wie viel kriminelles Vermögen wird tatsächlich eingezogen?
Dazu liegen der Bundesregierung keine bundesweiten Statistiken vor. Erfasst werden nur vorläufig gesicherte Werte; für 2023 waren das rund 83 Mio. Euro bei einem Schaden von 2,7 Mrd. Euro.
Was ist das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz?
Das am 12. August 2026 vom Kabinett beschlossene Gesetz soll dem Zoll erstmals eine administrative Vermögensermittlung und -sicherung ermöglichen, wenn Zweifel an der rechtmäßigen Herkunft von Vermögen bestehen.
Beteiligt sich Deutschland an der Europol-Taskforce A.S.S.E.T.?
Ja, das Bundeskriminalamt hat sich an allen bisherigen Aktionswochen der A.S.S.E.T.-Taskforce beteiligt. Angaben zu konkret gesicherten Vermögenswerten liegen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8483 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































