- Schätzungsweise 100.000 Menschen starben in den Völkermorden 1904–1908
- Linke fordert direkte Reparationen statt ODA-Zahlungen an Namibia
- Bisherige Verhandlungen mit Namibia seit 2015 als gescheitert eingestuft
Hintergrund
Das Deutsche Reich verwaltete von 1884 bis 1915 das heutige Namibia als Kolonie unter dem Namen Deutsch-Südwestafrika. In den Jahren 1904 bis 1908 führten deutsche Kolonialtruppan erklärte Vernichtungskriege gegen die OvaHerero und Nama, nachdem diese gegen die koloniale Unterdrückung aufgestanden waren. General Lothar von Trotha erließ am 2. Oktober 1904 einen schriftlichen Vernichtungsbefehl gegen die OvaHerero und am 22. April 1905 einen gleichartigen Befehl gegen die Nama. Die Bundesregierung erkannte die Ereignisse im Jahr 2021 erstmals als Völkermord an und verhandelt seit 2015 mit der namibischen Regierung über eine Gemeinsame Erklärung sowie finanzielle Unterstützung. Diese Verhandlungen sind bislang nicht abgeschlossen und werden von Vertretern der betroffenen Volksgruppen mehrheitlich abgelehnt.
- ca. 100.000 — Geschätzte Opferzahl beider Völkermorde an OvaHerero und Nama (1904–1908)
- 80 Prozent — Anteil der damaligen OvaHerero-Bevölkerung, der den Vernichtungsfeldzügen zum Opfer fiel
- 50 Prozent — Anteil der damaligen Nama-Bevölkerung, der getötet wurde
- 1 Prozent — Weißer Bevölkerungsanteil in Namibia, der laut Antrag 70 Prozent des nutzbaren Landes kontrolliert
- seit 2015 — Laufende bilaterale Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia über eine Gemeinsame Erklärung
Im Detail
„Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen.“
— Vernichtungsbefehl von General Lothar von Trotha, 2. Oktober 1904, zitiert in BT-Drs. 21/8540
Rund 120 Jahre nach den Vernichtungsfeldzügen des Deutschen Kaiserreichs in Deutsch-Südwestafrika fordert die Fraktion Die Linke mit BT-Drs. 21/8540 vom 13. Oktober 2026 eine vollumfängliche politische und rechtliche Anerkennung der Völkermorde an den OvaHerero und Nama sowie direkte Reparationen an deren Nachkommen. Schätzungsweise 100.000 Menschen — 80 Prozent der damaligen OvaHerero und 50 Prozent der Nama — fielen zwischen 1904 und 1908 systematischen Vernichtungsmaßnahmen zum Opfer.
Völkermord OvaHerero und Nama: Was die Drucksache feststellt
Der Antrag dokumentiert, dass General Lothar von Trotha am 2. Oktober 1904 einen schriftlichen Vernichtungsbefehl gegen die OvaHerero erließ und am 22. April 1905 einen gleichartigen Befehl gegen die Nama. Die Opfer wurden in die Omaheke-Wüste getrieben, wo sie verdursteten, oder starben in Konzentrationslagern, darunter auf Shark Island und in Swakopmund. Die Drucksache bezeichnet diese Lager als die ersten Konzentrationslager Deutschlands. Menschliche Überreste der Opfer wurden für rassistische Forschungen an deutsche Universitäten und in anthropologische Sammlungen geschickt und befinden sich laut Antrag noch heute größtenteils in deutschen Institutionen.
Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung erkannte die Ereignisse erstmals 2021 offiziell als Völkermord an. Seit 2015 führt sie bilaterale Verhandlungen mit der namibischen Regierung über eine Gemeinsame Erklärung und finanzielle Unterstützung in Form von Entwicklungshilfe (ODA-Mittel). Eine abschließende Einigung steht bis heute aus. Die Fraktion Die Linke stuft diesen Verhandlungsweg in ihrem Antrag als gescheitert, unzulänglich und illegitim ein, da die betroffenen Gemeinschaften der OvaHerero und Nama selbst nicht direkt einbezogen worden seien und die Gespräche von diesen überwiegend abgelehnt würden.
Forderungen: Reparationen direkt an Nachkommen
Der Antrag verlangt, dass der Bundestag die Völkermorde bedingungslos und vollumfänglich als systematische Genozide anerkennt, die durch schriftliche Vernichtungsbefehle des Deutschen Kaiserreichs begründet wurden. Das Bundestagspräsidium soll eine formelle Entschuldigung direkt an die betroffenen Völker richten. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die rechtliche Haftung nach Völkerrecht anerkennen und Wiedergutmachungsleistungen unmittelbar an die Nachkommen leisten — ausdrücklich anstelle von Zahlungen über ODA-Kanäle. Gefordert wird außerdem ein neuer Verhandlungsmechanismus auf Basis des Prinzips der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC), der die transnational lebenden Nachkommen in Namibia, Botswana, Südafrika, Kamerun und Togo einschließt.
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Rückgabe sämtlicher geraubter Kulturgüter und menschlicher Überreste aus deutschen Sammlungen. Der geforderte Arbeitsplan soll zudem eine Garantieerklärung der Nichtwiederholung enthalten, die koloniale Enteignungsmechanismen auch in Bereichen wie Bergbau, Energie und Naturschutz ausschließt. Die anhaltenden Folgen der Kolonialherrschaft zeigen sich laut Drucksache auch darin, dass eine weiße Minderheit von einem Prozent der Bevölkerung noch heute 70 Prozent des nutzbaren Landes in Namibia kontrolliert.
Die Debatte um Kolonialverbrechen und Reparationen berührt grundlegende Fragen der deutschen Außen- und Erinnerungspolitik. Einen ähnlich grundsätzlichen Blick auf das Verhältnis zwischen parlamentarischer Transparenz und politischen Verantwortlichkeiten bietet der Beitrag zu Karenzzeiten, Lobbyregister und Verbandsklagerecht in Deutschland. Fragen der Entwicklungszusammenarbeit, die für die Namibia-Verhandlungen ebenfalls relevant sind, behandelt auch der Beitrag Entwicklungszusammenarbeit: 37 Fragen zum 11-Punkte-Plan.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind die Nachkommen der OvaHerero und Nama, die heute in Namibia, Botswana, Südafrika, Kamerun und Togo leben. Laut Antrag kontrolliert infolge der kolonialen Landenteignung eine weiße Minderheit von einem Prozent der Bevölkerung noch heute 70 Prozent des nutzbaren Landes in Namibia. Mittelbar betrifft der Antrag die deutsche Außen- und Erinnerungspolitik sowie deutsche Museen, Universitäten und andere Institutionen, die menschliche Überreste und Kulturgüter aus der Kolonialzeit aufbewahren.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8540) wurde am 13. Oktober 2026 eingebracht und steht noch am Beginn des parlamentarischen Verfahrens. Als nächste Schritte stehen die Zuweisung an die zuständigen Ausschüsse — voraussichtlich den Auswärtigen Ausschuss und den Ausschuss für Menschenrechte — sowie deren Beratung an. Anschließend entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung des Antrags.
- ODA-Mittel
- Official Development Assistance — staatliche Entwicklungshilfegelder, die an Länder des Globalen Südens fließen. Der Antrag lehnt ab, Wiedergutmachung über diesen Kanal zu leisten, da damit keine individuelle Rechtshaftung verbunden ist.
- FPIC
- Free, Prior and Informed Consent (freie, vorherige und informierte Zustimmung) — ein völkerrechtliches Prinzip, das indigenen Völkern das Recht einräumt, Entscheidungen, die sie betreffen, vorab zuzustimmen oder abzulehnen.
- Restorative Justice
- Wiedergutmachende Gerechtigkeit — ein Konzept, das über die bloße Bestrafung von Tätern hinausgeht und die Wiederherstellung von Würde, Beziehungen und Lebensverhältnissen der Opfer und ihrer Gemeinschaften in den Mittelpunkt stellt.
Was fordert Die Linke konkret in dem Antrag?
Der Antrag verlangt die vollumfängliche Anerkennung beider Völkermorde als staatlich geförderter Genozid, direkte Reparationen an die Nachkommen der OvaHerero und Nama, eine formelle Entschuldigung des Bundestagspräsidiums sowie die Rückgabe aller geraubten Kulturgüter und menschlichen Überreste aus deutschen Sammlungen.
Wie viele Menschen starben in den Völkermorden?
Laut Antrag wurden schätzungsweise 100.000 Menschen Opfer der Vernichtungsfeldzüge, was etwa 80 Prozent der damaligen OvaHerero-Bevölkerung und 50 Prozent der Nama entsprach.
Warum sind die bisherigen Verhandlungen mit Namibia umstritten?
Laut Antrag wurden die seit 2015 geführten bilateralen Gespräche ausschließlich mit der namibischen Regierung geführt, nicht mit den direkt betroffenen Gemeinschaften der OvaHerero und Nama. Die Fraktion bezeichnet diesen Weg als Verstoß gegen das Prinzip inklusiver Gerechtigkeit, der von den betroffenen Gemeinschaften überwiegend abgelehnt wird.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8540 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































