- 20 Mrd. Euro fließen bis 2034 in rund 4.000 Brennpunktschulen
- Bund trägt 1 Mrd. Euro jährlich, Länder die andere Hälfte
- Personalbesetzung und Bürokratie im Programm werden hinterfragt
Hintergrund
Das Startchancen-Programm geht auf den Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition aus dem Herbst 2021 zurück. Im Februar 2024 einigten sich Bund und Länder auf die konkrete Ausgestaltung: Bis 2034 sollen insgesamt 20 Mrd. Euro in Schulen mit hohem Anteil sozial benachteiligter Schüler fließen, je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Die Mittelverteilung an die Länder erfolgt nicht nach dem Königsteiner Schlüssel, sondern nach einem Index, der Armutsgefährdung und Migrationsanteil der Schülerschaft gewichtet. Der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2025 sieht eine bürokratiearme Weiterentwicklung und Ausweitung des Programms vor. Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) bestätigte am 10. September 2026 im Rahmen der Haushaltsdebatte, dass weiterhin 1 Mrd. Euro an Bundesmitteln jährlich bereitgestellt werden soll.
- 20 Mrd. Euro — Gesamtvolumen des Startchancen-Programms von 2024 bis 2034, je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert.
- 1 Mrd. Euro jährlich — Bundesanteil am Startchancen-Programm, bestätigt durch Bundesbildungsministerin Prien am 10. September 2026.
- ~4.000 Schulen — Zahl der geförderten Schulen laut Koalitionsvertrag 2021, entspricht etwa zehn Prozent aller Schulen in Deutschland.
- 40 / 30 / 30 Prozent — Aufteilung der Gesamtmittel: Infrastruktur / Chancenbudgets / Personal.
- Fast 50 Prozent — Anteil der Schulsozialarbeiter, die laut einer Befragung 2025 erwogen haben, das Arbeitsfeld zu verlassen.
Im Detail
„bislang größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“
— Frühere Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), zitiert in der Vorbemerkung zur BT-Drs. 21/8682
Das Startchancen-Programm gilt als das bislang größte Bildungsförderprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik: Bis zum Jahr 2034 sollen insgesamt 20 Milliarden Euro in rund 4.000 Schulen fließen, die einen besonders hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler aufweisen. Je zur Hälfte tragen Bund und Länder diese Summe, der Bundesanteil beläuft sich auf 1 Milliarde Euro jährlich. Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) bekräftigte diesen Betrag noch am 10. September 2026 in der Haushaltsdebatte des Bundestages.
Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8682, eingereicht am 19. Oktober 2026, stellt die AfD-Fraktion insgesamt 15 Fragen zur konkreten Umsetzung des Programms. Im Kern geht es darum, wie viele Schulen bereits aufgenommen wurden, wie die Verteilung nach Schultyp und Bundesland aussieht, ob die vorgesehenen Personalstellen für multiprofessionelle Teams besetzt werden konnten und ob es Hinweise auf Mittelfehlverwendungen gibt.
Was gilt beim Startchancen-Programm aktuell?
Die Programmvereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht eine Dreiteilung der Mittel vor: 40 Prozent sind für Schulinfrastruktur vorgesehen, 30 Prozent für sogenannte Chancenbudgets, die Schulen flexibel für bedarfsgerechte Unterrichtslösungen einsetzen können, und weitere 30 Prozent für zusätzliches Personal — etwa Schulsozialarbeiter, Logopäden und Dolmetscher. Die Verteilung der Bundesmittel an die Länder erfolgt nicht nach dem klassischen Königsteiner Schlüssel, sondern nach einem Index, der Armutsgefährdung und Migrationsanteil der Schülerschaft stärker gewichtet. Ein Lenkungskreis auf Staatssekretärsebene soll die Programmumsetzung steuern und mindestens zweimal jährlich tagen.
Der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2025 bekräftigt das Programm und sieht vor, es bürokratiearm weiterzuentwickeln und auf weitere Schulen auszuweiten. Gleichzeitig ist das Startchancen-Programm nicht unumstritten: Die Bildungsforscherin Martina Diedrich bezeichnete es laut Anfrage als „Bürokratiemonster“, und aus den Ländern mehren sich Berichte über Umsetzungsprobleme.
Personalengpässe als offene Flanke
Ein zentrales Thema der Anfrage ist die Personalfrage. Das Startchancen-Programm plant den großflächigen Aufbau multiprofessioneller Teams an geförderten Schulen. Ob die dafür vorgesehenen Stellen tatsächlich besetzt werden können, ist fraglich: Nach einer repräsentativen Befragung aus dem Jahr 2025 hat fast die Hälfte der befragten Schulsozialarbeiter erwogen, das Arbeitsfeld wegen zu hoher Belastung zu verlassen. Die AfD fragt die Bundesregierung, ob sie diese Entwicklung kennt und dennoch auf eine erfolgreiche Einstellung zusätzlicher Schulsozialarbeiter im Rahmen des Programms setzt.
Daneben erkundigt sich die Anfrage nach möglichen Mittelfehlverwendungen beim Chancenbudget (Säule II), nach den Kosten der vorgesehenen wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation sowie nach der Frage, welche Belege die Bundesregierung dafür hat, dass bauliche Maßnahmen an Schulgebäuden Bildungsunterschiede tatsächlich verringern können. Auch ob Schulen das Angebot zur Programmaufnahme abgelehnt haben, wird thematisiert. Einen Überblick über weitere aktuelle parlamentarische Vorgänge bietet der Beitrag Bundestag 20.10.2026: Die wichtigsten Drucksachen.
Eine Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage liegt bislang nicht vor. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Zum Vergleich: Ähnliche Fragen zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich spielen auch beim Thema Bundeszwang nach Art. 37 GG eine Rolle, der seit 1949 nie angewandt wurde — ein Beleg dafür, wie sensibel Bund-Länder-Verhältnisse in der deutschen Bildungs- und Verwaltungsstruktur sind.
Weiterlesen:
- Kinder- und Jugendhilfe: Reform SGB VIII in zwei Stufen
- Schriftliche Fragen KW40/2026: 227 Antworten der Bundesregierung
Unmittelbar betroffen sind Schülerinnen und Schüler an rund 4.000 Schulen mit hohem Anteil sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Darüber hinaus sind Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, Logopäden und Dolmetscher betroffen, da das Programm den Aufbau multiprofessioneller Teams an diesen Schulen vorsieht. Mittelbar wirkt sich das Programm auf alle 16 Bundesländer aus, die jeweils eigene Umsetzungsverantwortung tragen.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8682 ist am 19. Oktober 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung muss die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantworten. Die Fragendrucksache enthält keine Antworten; für die tatsächliche Beantwortung ist das zugehörige Antwortdokument zu prüfen, sobald es vorliegt.
- Königsteiner Schlüssel
- Ein Verteilungsmaßstab, nach dem Bundesländer Lasten und Mittel im Verhältnis zu Steueraufkommen und Bevölkerungszahl aufteilen. Beim Startchancen-Programm gilt er ausdrücklich nicht.
- Chancenbudget (Säule II)
- Ein Förderbestandteil des Startchancen-Programms, der Schulen flexibel einsetzbare Mittel für bedarfsgerechte Unterrichtslösungen und erweiterte Schulautonomie bereitstellt.
- Lenkungskreis
- Ein aus Vertretern von Bund und Ländern auf Staatssekretärsebene besetztes Steuerungsgremium, das die Umsetzung des Startchancen-Programms überwacht und mindestens zweimal jährlich tagen soll.
Was ist das Startchancen-Programm?
Das Startchancen-Programm ist ein gemeinsames Bund-Länder-Förderprogramm, das ab Sommer 2024 bis 2034 insgesamt 20 Mrd. Euro in rund 4.000 Schulen mit hohem Anteil sozial benachteiligter Schüler investiert. Der Bund trägt dabei 10 Mrd. Euro, die Länder die andere Hälfte.
Wie werden die Mittel aufgeteilt?
Laut Programmvereinbarung entfallen 40 Prozent auf Schulinfrastruktur, 30 Prozent auf sogenannte Chancenbudgets für bedarfsgerechte Unterrichtslösungen und 30 Prozent auf zusätzliches Personal wie Sozialarbeiter, Logopäden und Dolmetscher.
Welche Schulen werden gefördert?
Gefördert werden allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem besonders hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler – das entspricht etwa zehn Prozent aller Schulen in Deutschland.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8682 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































