- 142.887 Personen in Erste-Hilfe-Programm geschult
- 7.984 Bildungsveranstaltungen seit 2020 gefördert
- Strukturförderung mit 70-80% Personalkosten-Anteil
Sozialförderung: AfD kritisiert Millionen-Ausgaben ohne konkrete Ziele
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6292 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die AfD-Fraktion kritisiert seit längerem die Transparenz von Bundesförderungen für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen. In einer vorherigen Anfrage (BT-Drs. 21/5178) bemängelten die Abgeordneten ‚eklatante inhaltliche Leerstellen‘ und ’nichtssagende Pauschalbegriffe‘ bei der Beschreibung von Millionenförderungen. Besonders kritisiert wurde, dass bei Wohlfahrtsverbänden als Verwendungszweck lediglich der Organisationsname angegeben wurde.
- 142.887 Personen — wurden von 2020 bis 2025 im EHSH-Programm für Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten geschult
- 7.984 Veranstaltungen — förderte die Bundeszentrale für politische Bildung von 2020 bis 2025 bei über 100 anerkannten Bildungsträgern
- 70-80 Prozent — beträgt der Personalkosten-Anteil bei der Strukturförderung von Migrantenorganisationen
- 110.000 Euro — maximale jährliche Projektbudgets pro Organisation in der Strukturförderung
- 1 Million Euro — bewilligte das BBK 2023 für das EHSH-Programm zur Erste-Hilfe-Ausbildung
Im Detail
Da hier Steuergelder ohne für das Parlament nachvollziehbare Sachziele vergeben werden, dienen die nachfolgenden Fragen der gezielten Aufklärung dieser Intransparenz.
— Vorbemerkung der Fragesteller BT-Drs. 21/6292
Die AfD-Fraktion hat ihre Kritik an der Transparenz von Bundesförderungen für soziale Organisationen in einer Nachfrage konkretisiert. Die Bundesregierung antwortet auf acht detaillierte Fragen zu Millionenausgaben. Nach Ansicht der AfD ist deren Verwendungszweck unzureichend dokumentiert.
Teilhabeberatung ohne Einzelprojekt-Nachweis
Bei der Förderung sozialer Organisationen kritisiert die AfD, dass bei großen Wohlfahrtsverbänden als Verwendungszweck lediglich der Name der Organisation angegeben worden ist. Es handelt sich ausschließlich um Projektförderungen im Rahmen der ‚Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung‘ (EUTB) gemäß dem Bundesteilhabegesetz, erklärt die Bundesregierung. Eine elektronische Auswertung jedes einzelnen Mittelabrufs ist technisch nicht möglich. Die Mittel werden über ein Förderkennzeichen-System verwaltet.
Was gilt aktuell?
Derzeit fördert der Bund soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen durch verschiedene Bundesministerien. Die Förderung erfolgt projektbezogen über spezielle Richtlinien, so die Regierung. Bei der Strukturförderung von Migrantenorganisationen betragen die Personalkosten regelmäßig 70 bis 80 Prozent der jährlichen Projektbudgets. Diese erreichen maximal 110.000 Euro pro Jahr und Organisation.
Erste-Hilfe-Programm mit konkreten Zahlen
Das Förderprogramm ‚Ausbildungen in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten‘ (EHSH) zeigt messbare Ergebnisse: Von 2020 bis 2025 sind 142.887 Personen durch den Arbeiter-Samariter-Bund geschult worden. Das Programm zielt darauf ab, die Bevölkerung für Großschadensereignisse und Katastrophen zu befähigen. Bis professionelle Hilfe eintrifft. Der erste Programmdurchlauf ist von 2020 bis 2024 gelaufen, der zweite hat 2025 gestartet und ist bis 2029 vorgesehen.
Die Kosten gliedern sich in Personal- und Sachkosten sowie einen pauschalen Bundesdurchschnittskostensatz. 2023 waren die Ausgaben mit 923.000 Euro am höchsten gewesen, da nicht verbrauchte Mittel aus den Vorjahren pandemiebedingt nachgeholt wurden, heißt es.
Bundeszentrale verweist auf Aufwand
Bei der Förderung politischer Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) sind von 2020 bis 2025 insgesamt 7.984 Veranstaltungen von mehr als 100 anerkannten Bildungsträgern gefördert worden. Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Einzelveranstaltungen mit Titeln, Orten und Referentenhonoraren lehnt die Regierung ab. Der manuelle Aufwand würde mehrere tausend Arbeitsstunden bedeuten. Dies wird als unzumutbar eingestuft.
Die Bundesregierung betont, dass alle geförderten Bildungsträger sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen müssen. Die didaktischen Prinzipien des Beutelsbacher Konsens werden bei allen Veranstaltungen überprüft – Überwältigungsverbot, Teilnehmerorientierung und kontroverse Darstellung.
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Betroffen sind Millionen von Bürgern, die von geförderten sozialen Organisationen Leistungen erhalten – von Teilhabeberatung über Erste-Hilfe-Schulungen bis zu politischer Bildung. Als Steuerzahler finanzieren alle Bürger diese Programme mit.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen vollständig, verweist aber bei der Detailaufschlüsselung von 7.984 Bildungsveranstaltungen auf unzumutbaren Aufwand.
Berlin, 10. Juni 2026. Die AfD-Bundestagsfraktion kritisiert die Entscheidung von CDU/CSU und SPD, die Sitzung des Umwelt-Ausschusses am 9. Juni 2026 mit dem Expertenrat für Klimafragen nicht öffentlich durchzuführen. Die AfD-Bundestagsabgeordneten Ingo Hahn und Karsten Hilse erklären dazu: „Was hat die Regierungs-Koalition zu verbergen, dass die Aussagen oder der Auftritt ihrer… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 03.06.2026)
- EUTB
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen zur Verwirklichung ihrer Teilhabe.
- Beutelsbacher Konsens
- Grundsätze der politischen Bildung: Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Teilnehmerorientierung.
Was ist das EHSH-Programm?
Ein Förderprogramm für 'Ausbildungen in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten' zur Stärkung der Bevölkerungsresilienz in Notfällen.
Wie viele Personen wurden geschult?
Im Zeitraum 2020-2025 wurden 142.887 Personen durch den Arbeiter-Samariter-Bund geschult.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6292 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.







































































