- 13,2% der Stiftungsmittel stehen für AfD-Stiftung bereit
- Prüfung läuft seit über zwei Jahren ohne Abschluss
- BMI verweigert Auskunft zu konkreten Prüfpunkten
Desiderius-Erasmus-Stiftung: BMI blockiert Details zu Förderfähigkeit
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6284 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz vom Februar 2024 wurde erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Förderung politischer Stiftungen geschaffen. Die Prüfung der Fördervoraussetzungen obliegt dem Bundesinnenministerium. Während andere etablierte Stiftungen bereits gefördert werden, läuft die Prüfung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung seit über zwei Jahren ohne Abschluss.
- 13,2% — Anteil der Desiderius-Erasmus-Stiftung an den Gesamtfördermitteln bei positiver Entscheidung
- 2,8 Vollzeitäquivalente — Arbeiten aktuell an der Prüfung aller politischen Stiftungen im BMI
- Über 2 Jahre — Dauer der laufenden Prüfung seit Inkrafttreten des Gesetzes im Februar 2024
Im Detail
Da es sich bei der Prüfung, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) die Fördervoraussetzungen nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) erfüllt, um ein laufendes Verfahren handelt, ist die Bundesregierung nach eingehender Prüfung der Auffassung, dass zu Einzelheiten der Prüfung keine Auskünfte gegeben werden können.
— Bundesregierung BT-Drs. 21/6284
Das Bundesinnenministerium verweigert detaillierte Auskünfte zum Prüfverfahren der Desiderius-Erasmus-Stiftung nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz. Die AfD-Fraktion hatte in einer Kleinen Anfrage umfassende Informationen zum Stand der seit über zwei Jahren laufenden Förderfähigkeitsprüfung angefordert.
Die Bundesregierung lehnt die Beantwortung der meisten Fragen ab. Sie beruft sich auf den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“. Dieser verfassungsrechtliche Schutzbereich verhindert parlamentarische Einblicke in laufende Entscheidungsverfahren, heißt es in der Antwort vom 3. Juni 2026.
Was gilt aktuell?
Seit Februar 2024 regelt das Stiftungsfinanzierungsgesetz erstmals die Förderung politischer Stiftungen durch Bundesmittel. Sechs etablierte Stiftungen erhalten bereits Globalzuschüsse. Dazu zählen die Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung und Friedrich-Naumann-Stiftung sowie die Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung wartet hingegen seit Inkrafttreten des Gesetzes auf eine Entscheidung.
13,2 Prozent der Fördermittel
Bei einer positiven Förderfähigkeitsentscheidung würde die Desiderius-Erasmus-Stiftung 13,2 Prozent der Gesamtfördermittel für politische Stiftungen erhalten. Diese Quote errechnet sich nach den Bundestagswahlergebnissen der letzten vier Wahlen der jeweils nahestehenden Partei. Keinen Einfluss auf die Höhe der Förderung anderer politischer Stiftungen hätte eine Förderung der neuen Stiftung, betont die Bundesregierung.
An der Prüfung der Fördervoraussetzungen aller politischen Stiftungen arbeiten aktuell 2,8 Vollzeitäquivalente im höheren Dienst. Das zuständige Referat in der Abteilung „Demokratie und Gesellschaft“ hatte zunächst als „Projektgruppe Stiftungsfinanzierung“ gearbeitet. Im März 2026 wurde es in die Regelstruktur überführt.
Komplexität bei Erstprüfung
Mit der Komplexität des Falls begründet das Bundesinnenministerium die lange Prüfdauer. Für das Haushaltsjahr 2026 müssen erstmalig alle Fördervoraussetzungen vollumfänglich geprüft werden, da bislang keine Förderung der Stiftung mit Bundesmitteln stattgefunden hat. Dies gestaltet die Prüfung „anspruchsvoll und zeitintensiv“.
Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der Paragraphen 2 und 3 des Stiftungsfinanzierungsgesetzes. Relevant werden könnten auch Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz, wenn es um die Fördervoraussetzungen nach § 2 Absatz 4 und 5 des Gesetzes geht. Entsprechende Erkundigungen bei den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder darf das Innenministerium einholen.
Jede Auskunft zu konkreten Prüfpunkten, Zeitplänen oder bereits ausgeräumten Zweifelsfragen verweigert die Bundesregierung. Eine Anhörung der Stiftung erfolgt bei Bedarf durch die zuständige Behörde. Weitere Details werden nicht genannt.
Weiterlesen:
Betroffen ist die Desiderius-Erasmus-Stiftung als AfD-nahe politische Stiftung sowie potenziell alle anderen politischen Stiftungen, deren Mittelverteilung sich durch eine Aufnahme der neuen Stiftung verändern würde.
Die Bundesregierung verweigert systematisch Auskünfte zu fast allen Fragen und verweist auf den 'Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung'. Nur wenige organisatorische Fragen werden beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 03.06.2026) AfD fordert Aufklärung zu Verzögerung bei Stiftungsprüfung →
- Stiftungsfinanzierungsgesetz
- Gesetz von 2024, das erstmals die Förderung politischer Stiftungen durch Bundesmittel gesetzlich regelt.
- Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung
- Verfassungsrechtlicher Schutzbereich der Regierung vor parlamentarischer Kontrolle bei laufenden Entscheidungsprozessen.
Warum dauert die Prüfung so lange?
Das BMI begründet dies mit der besonderen Komplexität, da erstmals alle Fördervoraussetzungen vollumfänglich geprüft werden müssen.
Wie viel Geld steht der Stiftung zu?
Bei positiver Entscheidung würde die Desiderius-Erasmus-Stiftung 13,2% der Gesamtfördermittel für politische Stiftungen erhalten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6284 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































