- Mitteldistanzwaffen für Terror- und Amoklagen genehmigt
- Erhöhte Reichweite und Durchschlagskraft gegen gepanzerte Täter
- Keine Militarisierung der Polizei laut Bundesregierung
Mitteldistanzwaffen: Bundesregierung verteidigt moderne Polizeiausstattung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6253 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Anlass der Anfrage waren Berichte über die Ausstattung der Thüringer Polizei mit Mitteldistanzwaffen des Typs FN SCAR-SC. Diese Waffen stammen ursprünglich aus dem militärischen Bereich und verfügen über erhöhte Reichweite und Durchschlagskraft. Die AfD-Fraktion sieht darin eine mögliche Militarisierung der Polizei und hinterfragt die sicherheitspolitische Notwendigkeit sowie die föderale Abstimmung zwischen Bund und Ländern.
Im Detail
Moderne Gewehre können eine verbesserte Reichweite sowie Zielballistik und Wirkung gegen ballistisch geschützte Ziele aufweisen. Dies erhöht sowohl die Einsatzsicherheit als auch die Handlungsmöglichkeiten der Einsatzkräfte.
— Vorbemerkung Bundesregierung BT-Drs. 21/6253
Die deutsche Polizei wird zunehmend mit militärisch anmutenden Waffen ausgerüstet. Die Bundesregierung verteidigt die Beschaffung von Mitteldistanzwaffen wie der FN SCAR-SC als notwendige Anpassung an veränderte Bedrohungslagen. Diese Gewehre verfügen über erhöhte Reichweite und Durchschlagskraft gegen gepanzerte Ziele.
Einsatz bei Terror und Amoklagen
Die Mitteldistanzwaffen kommen primär bei terroristischen Bedrohungslagen, Amoklagen und Einsätzen gegen schwer bewaffnete oder ballistisch geschützte Täter zum Einsatz, so die Bundesregierung. Vergangene Bedrohungslagen im In- und Ausland haben gezeigt, dass Polizeikräfte situativ auf weitreichende und durchsetzungsstarke Waffen angewiesen sind.
Bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen müssen örtlich eingesetzte Einsatzkräfte unmittelbar zur Lagebewältigung beitragen. Kurze Reaktionszeiten sind dabei von großer Bedeutung. Ebenso eine hohe Verfügbarkeit der Waffen, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6253).
Was gilt aktuell?
Bisher sind Polizeikräfte hauptsächlich mit Standardwaffen wie der Maschinenpistole MP5 ausgerüstet gewesen. Die neuen Mitteldistanzwaffen bieten eine verbesserte Ballistik. Sie können gegen ballistisch geschützte Ziele eingesetzt werden. Der Einsatz von Schusswaffen durch Bundesbehörden ist im Gesetz über den unmittelbaren Zwang (UZwG) geregelt.
Unterschiede zu Militärwaffen
Polizeiliche Mitteldistanzwaffen unterscheiden sich von klassischen militärischen Sturmgewehren, betont die Bundesregierung. Während polizeiliche Waffen für gesetzliche Polizeiaufgaben eingesetzt werden, dienen militärische Sturmgewehre militärischen Einsatzszenarien. Gewehre aus einer Produktfamilie basieren oft auf derselben technischen Plattform, unterscheiden sich aber in Konfiguration, Ausstattung, Kaliber und Geschossenergie.
Keine Militarisierung der Polizei
Die AfD-Fraktion hatte Bedenken über eine mögliche „Militarisierung“ polizeilicher Strukturen geäußert. Dies weist die Bundesregierung zurück: Die Einführung moderner Einsatzmittel führt nicht zu einer Änderung der rechtsstaatlichen Grundlagen polizeilichen Handelns. Die Bewertung des Erfordernisses zum Mitführen solcher Waffen im Streifenwagen liegt bei der zuständigen Polizeibehörde unter Berücksichtigung der aktuellen Gefährdungslage.
Ausbildung und Koordination
Für den Umgang mit den neuen Waffen sind spezielle Schulungsmaßnahmen erforderlich. Bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt entsprechen diese den gültigen Aus- und Fortbildungskonzepten. Sie setzen sich aus theoretischen und praktischen Anteilen zusammen. Die Trageberechtigung wird erst nach Nachweis der Handhabungs- und Treffsicherheit erteilt.
Ein Austausch zwischen Bund und Ländern zu Polizeitechnik findet im Rahmen der polizeilichen Bund-Länder-Gremien unterhalb der Innenministerkonferenz statt. Bedarfsweise werden Bund-Länder-Umfragen durchgeführt. Konkrete Erkenntnisse über weitere Bundesländer, die vergleichbare Waffensysteme planen oder bereits eingeführt haben, teilte die Bundesregierung nicht mit.
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Betroffen sind Polizeibeamte, die mit den neuen Waffen ausgestattet werden, sowie Bürger bei polizeilichen Einsätzen. Die Waffen sollen primär bei Spezialeinheiten und in besonderen Gefährdungslagen zum Einsatz kommen.
Die Bundesregierung antwortet nur allgemein und verweist häufig auf Länderzuständigkeit. Konkrete Zahlen zu Beschaffungen und detaillierte Einsatzkriterien bleiben unbeantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 01.06.2026) AfD hinterfragt neue Polizei-Waffen aus dem Militärbereich →
- Mitteldistanzwaffen
- Gewehre mit erhöhter Reichweite und Durchschlagskraft, die zwischen Pistolen und schweren Waffen angesiedelt sind.
- FN SCAR-SC
- Gewehrmodell des belgischen Herstellers FN Herstal, das ursprünglich für militärische Zwecke entwickelt wurde.
Was sind Mitteldistanzwaffen?
Gewehre mit erhöhter Reichweite und Durchschlagskraft, die gegen gepanzerte Ziele wirken können.
Wann dürfen sie eingesetzt werden?
Bei Terrorlagen, Amoklagen und gegen schwer bewaffnete oder ballistisch geschützte Täter.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6253 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



























































