- Linke fragt nach Lobbykontakten zwischen Bundesregierung und Immobilienwirtschaft
- Anfrage umfasst Zeitraum seit Amtsantritt der Bundesregierung am 6. Mai 2025
- 5 Fragen zu Gesprächspartnern, Ministerien, Themen und Initiierung der Treffen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6606 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Wohnungspolitik zählt zu den zentralen gesellschaftlichen Konfliktfeldern in Deutschland. Aus Sicht der Fragesteller bestand in der Vergangenheit ein deutliches Ungleichgewicht zwischen dem Zugang der Immobilienbranche und dem der Mieterinteressenvertretungen zu höchsten Regierungsebenen. Die Bundesregierung ist seit dem 6. Mai 2025 im Amt. Die Anfrage zielt darauf ab, für das erste Amtsjahr Transparenz darüber herzustellen, welche Gesprächspartner auf welcher Ebene Gehör fanden.
Im Detail
Die Fragestellenden verfolgen mit dieser Kleinen Anfrage das Ziel, Transparenz über Lobbygespräche mit der Bundesregierung in ihrem ersten Jahr zu schaffen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6606
Wer hat bei der aktuellen Bundesregierung in der Wohnungspolitik das stärkere Gewicht — die Immobilienwirtschaft oder die Mieterverbände? Diese Frage steht hinter der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6606), die die Fraktion Die Linke am 23. Juni 2026 eingereicht hat. Unterzeichnet haben 13 Abgeordnete rund um Caren Lay und Luigi Pantisano.
Immobilienlobby im Fokus: Was Die Linke wissen will
Die Anfrage richtet sich auf den Zeitraum seit dem Amtsantritt der Bundesregierung am 6. Mai 2025. In fünf konkreten Fragen verlangt die Fraktion Auskunft darüber, welche Treffen Regierungsvertreter seit diesem Datum mit der Immobilienlobby — also großen Wohnungskonzernen, Verbänden der Wohnungswirtschaft und Immobilieninvestoren — sowie mit Interessenvertretungen von Mieterinnen und Mietern geführt haben. Zudem soll offengelegt werden, welche Bundesministerien beteiligt waren, auf welcher Hierarchieebene die Gespräche stattfanden, ob die Treffen auf Initiative der jeweiligen Interessengruppe oder auf Einladung der Regierung zustande kamen und welche Themen dabei besprochen wurden.
Hintergrund: Ungleiches Kräfteverhältnis bei Lobbykontakten
Aus Sicht der Fragesteller ist die Lobbymacht der Immobilienwirtschaft im Vergleich zu Mieterverbänden strukturell stärker. Laut Vorbemerkung der Fraktion zeigten sich in der Vergangenheit deutliche Ungleichgewichte beim Zugang zu höchsten Regierungsebenen. Dieser Befund ist kein neues Phänomen: Große Immobilienverbände verfügen über hauptamtliche Lobbyisten, langjährige Kontaktnetzwerke und erhebliche Ressourcen für politische Kommunikation. Mieterverbände agieren demgegenüber häufig mit deutlich schmaleren Mitteln.
In Deutschland wohnen nach aktuellen Schätzungen rund 57 Prozent der Haushalte zur Miete — einer der höchsten Anteile in ganz Europa. Wohnungspolitische Entscheidungen, etwa zur Mietpreisbremse, zum sozialen Wohnungsbau oder zur Regulierung von Immobilieninvestoren, berühren damit direkt die Lebenssituation von Millionen Bürgerinnen und Bürgern.
Was gilt aktuell?
Seit 2022 gibt es in Deutschland ein verpflichtendes Lobbyregister beim Deutschen Bundestag, das Interessenvertretungen zur Registrierung verpflichtet. Dieses erfasst jedoch nur Kontakte zum Bundestag selbst, nicht systematisch Treffen auf Ministeriumsebene. Für Gespräche der Bundesregierung mit Verbänden und Unternehmen existiert keine vergleichbare, vollständige Offenlegungspflicht. Gerade deshalb greift die parlamentarische Kontrolle über das Instrument der Kleinen Anfrage — die Regierung ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 21 Tagen zu antworten.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur die Frage der Transparenz, sondern auch die inhaltliche Frage, welche Positionen in der Wohnungspolitik der Koalition Berücksichtigung finden. Parallel zur Debatte über Lobbykontakte läuft politisch die Diskussion über mögliche Kürzungen beim Wohngeld — einem Instrument, das Millionen Mieter mit niedrigen Einkommen direkt entlastet. Mehr dazu in den Beiträgen Wohngeld-Streichung unter Druck sowie Baugesetzbuch-Reform: Linke fordert verbindliche Bürgerbeteiligung.
Fünf Fragen an die Bundesregierung
Die Anfrage gliedert sich in fünf Teilfragen: (1) Gespräche mit der Immobilienlobby seit dem 6. Mai 2025 — darunter Wohnungskonzerne, Verbände und Investoren; (2) Gespräche mit Mieterinteressenvertretungen im gleichen Zeitraum; (3) beteiligte Bundesministerien und Gesprächsebenen innerhalb der Regierung; (4) ob Treffen auf Initiative von Interessengruppen oder auf Einladung der Regierung stattfanden beziehungsweise auf bestehende Gremien zurückgehen; (5) die jeweiligen Gesprächsthemen. Die Antwortfrist endet am 14. Juli 2026.
Die Linke verfolgt damit ein Transparenzziel, das über den Einzelfall hinausweist: Wenn bekannt ist, wie häufig und auf welcher Ebene welche Interessengruppen mit der Regierung sprechen, lassen sich Rückschlüsse auf Einflussgewichte in der politischen Willensbildung ziehen — ohne dass die Regierung dabei formell Rechenschaft legen müsste. Vergleichbare Anfragen zu Lobbykontakten, etwa in der Digitalpolitik, finden sich auch in anderen Bereichen; so beschäftigt sich die Drucksache zur EUDI-Wallet ebenfalls mit dem Einfluss externer Interessen auf Bundesebene.
Weiterlesen:
- Baugesetzbuch-Reform: Linke fordert verbindliche Bürgerbeteiligung
- Hubertz‘ Wohngeld-Streichung muss sofort gestoppt werden
- Kommunaler Bedarfsindex: Linke fordert neue Förderverteilung
Betroffen sind rund 57 Prozent der deutschen Haushalte, die zur Miete wohnen. Für sie ist relevant, welche Interessen — die der Vermieter und Immobilieninvestoren oder die der Mietenden — stärker Einfluss auf die Wohnungspolitik der Bundesregierung nehmen.
AfD: Die AfD-Fraktion thematisierte zum selben Zeitpunkt die geplante Kürzung beim Wohngeld. Für Wohngeldbezieher — darunter laut AfD-Pressemitteilung 52 Prozent Rentnerhaushalte und 44 Prozent Familien — seien Einschnitte das falsche Signal. Pressemitteilung lesen →
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6606 wurde am 23. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Antwortfrist endet am 14. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Kleine Anfrage
- Ein parlamentarisches Instrument, mit dem Fraktionen oder Abgeordnete die Bundesregierung schriftlich zu konkreten Sachverhalten befragen können. Die Regierung muss innerhalb von 21 Tagen antworten.
- Immobilienlobby
- Sammelbezeichnung für Interessenvertreter der Wohnungswirtschaft, darunter große Wohnungskonzerne, Verbände wie der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sowie Immobilieninvestoren.
- Lobbytransparenz
- Das Prinzip, dass Kontakte zwischen Interessenvertretern und staatlichen Stellen öffentlich dokumentiert und nachvollziehbar sein sollen. In Deutschland gibt es seit 2022 ein Lobbyregister des Bundestages.
Was will Die Linke mit dieser Anfrage herausfinden?
Die Fraktion will offenlegen, wie häufig und auf welcher Ebene die Bundesregierung seit Mai 2025 mit Immobilienkonzernen, Wohnungswirtschaftsverbänden und Immobilieninvestoren einerseits sowie Mieterverbänden andererseits gesprochen hat.
Welchen Zeitraum deckt die Anfrage ab?
Die Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum seit dem Amtsantritt der Bundesregierung am 6. Mai 2025 bis zur Einreichung der Anfrage im Juni 2026.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage. Die Antwort ist bis zum 14. Juli 2026 fällig.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6606 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































