- EUDI-Wallet soll ab 2. Januar 2027 in Deutschland starten
- Ausweis, Führerschein, Gesundheitskarte und Impfpass in einer App
- AfD fordert nationale Behörden-Wallet statt EU-Lösung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6650 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die novellierte eIDAS-Verordnung der EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, ab dem 2. Januar 2027 die European Digital Identity Wallet bereitzustellen. In Deutschland umfasst die Wallet zum Start Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugschein und Versicherungskarten; mittelfristig kommen Gesundheitskarte, Zeugnisse und Impfpass hinzu. Das zuständige Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung beschreibt die staatliche EUDI-Wallet als Kern eines offenen Ökosystems, das künftig auch Lösungen nicht-staatlicher Anbieter umfassen soll. Großkonzerne wie Zalando, Vodafone, Visa, Mastercard, Deutsche Bank und Bayer haben gemeinsam mit der Bundesregierung eine möglichst schnelle Einführung angestrebt.
- 2. Januar 2027 — Stichtag, ab dem die EUDI-Wallet in Deutschland laut eIDAS-Verordnung verfügbar sein soll.
- 450 Millionen Menschen — Potenzielle Nutzerbasis der EUDI-Wallet im EU-Binnenmarkt laut Digitalminister Wildberger.
- 3 Prozent BIP-Wachstum — Wirtschaftliche Wertschöpfung, die McKinsey (2019) durch digitale Identitäten bei hoher Adoptionsrate und Datenaustausch prognostizierte.
- 16 Jahre — Altersgrenze, ab der die SPD laut Impulspapier eine Altersverifikation über die EUDI-Wallet für soziale Netzwerke fordert.
Im Detail
„Obwohl ich mich für ein autonomes Wesen halte und informierte Entscheidungen treffe, lasse ich mich recht leicht durch Nudging-Techniken, Dark Patterns oder einfach durch einen fünfprozentigen Rabatt manipulieren und beeinflussen.“
— Datensicherheitsexperte Henk Marsman, zitiert in BT-Drs. 21/6650
Deutschland steht vor einer tiefgreifenden Veränderung im Umgang mit Ausweisdokumenten und digitalen Identitäten. Ab dem 2. Januar 2027 soll die EUDI-Wallet — die European Digital Identity Wallet — für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland verfügbar sein. Die digitale Brieftasche auf dem Smartphone soll zunächst Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugschein und Versicherungskarten bündeln. Mittelfristig kommen Gesundheitskarte, Zeugnisse und Impfpass hinzu. Möglich werden sollen auch die Eröffnung von Bankkonten, die Registrierung von SIM-Karten und die Buchung von Flügen und Hotels.
Die AfD-Fraktion hat am 23. Juni 2026 mit der Bundestagsdrucksache 21/6650 einen Antrag eingebracht, der diese Entwicklung grundlegend stoppen soll. Die Fraktion fordert, dass die Bundesregierung auf EU-Ebene die Aufhebung der Artikel 5a bis 5f der eIDAS-Verordnung anstrebt, das nationale EUDI-Wallet-Projekt einstellt und stattdessen eine rein nationale digitale Brieftasche ausschließlich für Behördenvorgänge entwickelt. Analoge Dokumente sollen vollumfänglich und gleichberechtigt anerkannt bleiben.
Was gilt aktuell?
Derzeit gibt es in Deutschland bereits die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID), die für behördliche Vorgänge genutzt werden kann. Die EUDI-Wallet geht deutlich weiter: Sie soll nicht nur staatliche Dienste abdecken, sondern laut dem zuständigen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung den Kern eines offenen Ökosystems bilden, das künftig auch Lösungen nicht-staatlicher Anbieter umfassen soll. Großunternehmen wie Zalando, Vodafone, Visa, Mastercard, Deutsche Bank und Bayer streben gemeinsam mit der Bundesregierung eine möglichst schnelle und hohe Verbreitungsrate an. Digitalminister Karsten Wildberger sieht in der EUDI-Wallet eine Chance, Wachstum anzukurbeln und verweist auf den EU-Binnenmarkt mit 450 Millionen Menschen als Zielmarkt.
EUDI-Wallet: Datenschutz als Kernproblem
Im Zentrum der Kritik stehen Datenschutzbedenken. Aus Sicht der AfD-Fraktion besteht das Risiko, dass eine im staatlichen und nicht-staatlichen Bereich breit verankerte digitale Geldbörse dauerhaften Datenabgriff zu kommerziellen Zwecken ermöglicht. Die Antragsbegründung verweist auf einen McKinsey-Report aus dem Jahr 2019, demzufolge digitale Identitäten in entwickelten Volkswirtschaften eine ökonomische Wertschöpfung von drei Prozent freisetzen könnten — allerdings nur, wenn die Adoptionsrate hoch ist und die Applikation Datenaustauschfunktionen enthält. Die Bundesregierung hat auf Nachfrage bestätigt, dass Unternehmen im Rahmen der EUDI-Wallet-Registrierung grundsätzlich auch digitale Treueprogramme im Einzelhandel anbieten können. Datenschützer warnen, dass Nutzer durch Nudging-Techniken oder Rabattanreize dazu verleitet werden könnten, mehr persönliche Daten preiszugeben als beabsichtigt.
Die Antragsteller verweisen außerdem auf die Debatte um Altersverifikationen in sozialen Netzwerken: Die SPD fordert in einem Impulspapier, die Altersüberprüfung für Nutzer unter 16 Jahren ausschließlich über die EUDI-Wallet der Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Aus Sicht der Antragsteller könnte die gleichzeitige Einführung von Altersgrenzen für soziale Netzwerke und der EUDI-Wallet als indirekter Adoptionsdruck wirken. Digitalminister Wildberger konnte in der Regierungsbefragung vom 5. November 2025 nach Angaben der Antragsteller nicht garantieren, dass die EUDI-Wallet wirklich freiwillig bleibt.
Analoge Strukturen unter Druck
Ein weiteres Argument im Antrag betrifft die zunehmende Verdrängung analoger Alternativen. Als Beispiel nennt die Begründung die Abschaffung von Barzahlungen und Papiertickets in verschiedenen Verkehrsbetrieben, die Sozialverbände als Diskriminierung älterer Menschen kritisieren. In der Modernisierungsagenda der Bundesregierung findet sich unter den Prinzipien der Staatsmodernisierung nur der Vermerk „digital first, analog möglich“ — ein Bekenntnis zu dauerhaft gleichwertigen analogen Strukturen fehlt aus Sicht der Antragsteller. Die Bundesregierung hat laut Drucksache lediglich zugesagt, analoge Strukturen bereitzustellen, „insoweit sie benötigt werden“ — was nach Auffassung der AfD einen schrittweisen Abbau bei sinkender Nachfrage offen lässt.
Als Gegenmodell nennt der Antrag Irland, das eine nationale Wallet zunächst ausschließlich für den öffentlichen Sektor entwickelt hat. Irland ist nun zwar ebenfalls verpflichtet, diese Lösung EUDI-kompatibel zu machen — verfügt aber nach Einschätzung der Antragsteller über die Möglichkeit, bei Problemen auf die nationale Variante zurückzufallen.
Der Antrag muss nun in den zuständigen Ausschüssen beraten werden, bevor das Plenum abstimmt. Thematisch verwandte Debatten um digitale Rechte und staatliche Überwachung finden sich auch im Kontext der Enquete-Kommission zur Meinungsfreiheit sowie bei der Diskussion um staatliche Datenerfassung im Sicherheitsbereich. Fragen des Datenschutzes beim digitalen Wandel berühren auch die Debatte um staatliche Steuerungsanreize und das Verhältnis zwischen Bürgerfreiheit und Verwaltungseffizienz.
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Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die ab 2027 die EUDI-Wallet nutzen sollen oder müssen. Besonders diskutiert wird die Situation älterer Menschen und digital weniger affiner Bevölkerungsgruppen, die auf analoge Alternativen angewiesen sind. Auch Jugendliche unter 16 Jahren sind betroffen, da die SPD in einem Impulspapier die Altersverifikation für soziale Netzwerke über die EUDI-Wallet fordert.
Berlin, 24. Juni 2026. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck, Mitglied des Verteidigungsausschusses, sieht durch das Scheitern des F126-Projekts die Kritik der AfD-Fraktion bestätigt. Bereits im Jahr 2020 warnte die AfD-Fraktion vor der Vergabe des größten Marineprojekts der Bundesrepublik an die niederländische Werft Damen Naval. Die damalige Bundesregierung ignorierte diese Warnungen. Heute… …
Der Antrag vom 23. Juni 2026 wird zunächst an die zuständigen Ausschüsse überwiesen und dort beraten. Anschließend stimmt das Bundestags-Plenum über den Antrag ab. Da die Koalitionsmehrheit den Antrag der AfD voraussichtlich nicht trägt, gilt eine Annahme als unwahrscheinlich. Unabhängig vom parlamentarischen Verfahren läuft die gesetzliche Frist für die EUDI-Wallet-Einführung in Deutschland bis zum 2. Januar 2027.
- EUDI-Wallet
- European Digital Identity Wallet — eine EU-weit geplante digitale Brieftasche auf dem Smartphone, die Ausweisdokumente, Lizenzen und weitere Nachweise speichert und elektronisch vorzeigbar macht.
- eIDAS-Verordnung
- EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (Nr. 910/2014). Die novellierte Fassung schreibt den Mitgliedstaaten die Bereitstellung der EUDI-Wallet vor.
- Dark Patterns
- Manipulative Designtechniken in digitalen Oberflächen, die Nutzer dazu verleiten, Daten preiszugeben oder Zustimmungen zu erteilen, die sie bewusst nicht erteilen würden.
Was ist die EUDI-Wallet?
Die European Digital Identity Wallet ist eine EU-weit geplante App, die ab 2. Januar 2027 Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugschein und Versicherungskarten digital bündeln soll — mittelfristig auch Gesundheitskarte und Impfpass.
Was fordert die AfD konkret?
Die AfD will, dass Deutschland auf EU-Ebene die Aufhebung der EUDI-Artikel der eIDAS-Verordnung anstrebt, das nationale EUDI-Projekt einstellt und stattdessen eine eigene digitale Brieftasche nur für Behördenvorgänge entwickelt — bei gleichzeitiger Beibehaltung analoger Alternativen.
Ist die EUDI-Wallet Pflicht?
Die Bundesregierung betont die Freiwilligkeit. Laut Antrag konnte Digitalminister Wildberger in der Regierungsbefragung vom 5. November 2025 jedoch nicht garantieren, dass die Wallet wirklich freiwillig bleibt und keinerlei indirekten Zwang mit sich bringt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6650 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































