- Versicherte mit Hilfsmitteln müssen heute oft hohe Zuzahlungen selbst tragen
- Linke fordert jährliche Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses
- Einzelantragspflicht für verordnete Hilfsmittel soll abgeschafft werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7020 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BT-Drs. 21/6130, 21/6559, 21/7016) befindet sich in der dritten Lesung im Bundestag. Das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) hat laut Drucksache in einem Sonderbericht festgestellt, dass im Bereich der Hilfsmittelversorgung Vorgaben des Gesetzgebers nur unzureichend eingehalten werden und es Probleme bei Produkt- und Beratungsqualität sowie Intransparenz gibt. Die Fraktion Die Linke sieht im geplanten Gesetz keine ausreichende Antwort auf diese Probleme, sondern befürchtet zusätzliche Belastungen für Versicherte durch pauschale Kürzungen und höhere Zuzahlungen.
Im Detail
Das Ziel muss letztlich sein, eine Hilfsmittelversorgung auf dem aktuellen Stand des Wissens, zu angemessenen Erstattungspreisen und ohne bürokratische Schikane für die Versicherten zu ermöglichen.
— BT-Drs. 21/7020, Begründung der Fraktion Die Linke
Millionen gesetzlich Versicherter in Deutschland, die auf Hilfsmittel wie Rollstühle, Hörgeräte oder Stomaversorgung angewiesen sind, erleben täglich die Lücken im bestehenden GKV-Hilfsmittelversorgungssystem: aufwendige Einzelantragsverfahren, restriktive Genehmigungspraxis der Krankenkassen und teils erhebliche Zuzahlungen, wenn der Preis eines Produkts den gesetzlichen Festbetrag übersteigt. Genau hier setzt der Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7020) an, der am 8. Juli 2026 zur dritten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eingebracht wurde.
Was gilt aktuell in der GKV-Hilfsmittelversorgung?
Das heutige System der GKV-Hilfsmittelversorgung kombiniert ein Festbetragssystem mit Selektivverträgen zwischen Krankenkassen und Anbietern wie Sanitätshäusern. Versicherte müssen ärztlich verordnete Hilfsmittel in der Regel einzeln bei ihrer Krankenkasse beantragen. Das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) hat laut Drucksache in einem Sonderbericht festgestellt, dass gesetzliche Vorgaben nur unzureichend eingehalten werden und es zu Qualitätsproblemen sowie Intransparenz kommt. Bei innovativen Produkten — etwa bestimmten Hörgeräten — muss die Erstattung nach Angaben der Fraktion immer wieder gerichtlich durchgesetzt werden. Der Wettbewerb durch Hilfsmittelausschreibungen hat zwar in den schlimmsten Auswüchsen gesetzliche Grenzen bekommen (§ 140a SGB V), führt aber nach wie vor zu Problemen bei der Beratungsqualität.
Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die Fraktion Die Linke kritisiert, dass der Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf diese bereits schwierige Situation zusätzlich pauschale Kürzungen und höhere Zuzahlungen aufsetzt. Neue Festbetragsgruppen sollen demnach ohne Mitentscheidungsrecht durch Patienten- oder Anbieterverbände geschaffen werden. Schon heute spiegele das Hilfsmittelverzeichnis Produktweiterentwicklungen oft nicht adäquat wider, was Versicherte zu teils massiven Eigenbeteiligungen zwinge. Gleichzeitig fehle eine wirksame Preisregulation, die tatsächliche Versorgungsvorteile berücksichtigt.
Konkrete Forderungen zur GKV-Hilfsmittelreform
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf mit drei zentralen Elementen vorzulegen. Erstens soll das Hilfsmittelverzeichnis künftig vertraglich zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Interessenvertretungen der Hersteller und Versorger unter Beteiligung der Patientenorganisationen vereinbart werden. Die Hilfsmittelgruppen sollen den aktuellen Stand der Wissenschaft widerspiegeln und mindestens jährlich überprüft werden. Anreize zu Preissenkungen, vergleichbar mit den Festbetragsregelungen bei Arzneimitteln, sollen geprüft werden.
Zweitens sieht der Antrag ein transparentes Erprobungsverfahren für neue Produkte vor: Wenn Hersteller für ein neues Hilfsmittel einen Zusatznutzen gegenüber bestehenden Produkten beanspruchen, soll dieser in unabhängigen Erprobungsstudien unter Berücksichtigung von IQWiG-Empfehlungen geprüft werden. Ergibt sich ein patientenrelevanter Vorteil, werden nutzenorientierte Zuschläge zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband vereinbart. Wird kein Vorteil festgestellt, gilt der reguläre Festbetrag weiter.
Drittens soll die Pflicht zur Einzelbeantragung ärztlich verordneter Hilfsmittel abgeschafft werden — allerdings erst, wenn durch das reformierte Hilfsmittelverzeichnis und realistische Erstattungspreise Qualität und Wirtschaftlichkeit grundsätzlich sichergestellt sind. Die Wirtschaftlichkeitspflicht für Ärztinnen und Ärzte bei der Verordnung bleibt bestehen.
Die GKV-Reform ist derzeit eines der zentralen Gesundheitsthemen im Bundestag. Parallel dazu diskutiert das Parlament auch Fragen zur Psychotherapie-Versorgung und zur Finanzierung der Pflegebudgets in Krankenhäusern. Grundsätzliche Fragen der Gesundheitsfinanzierung berühren auch die laufende Debatte über Haushaltskonsolidierung, die unter anderem die Mehrwertsteuerdebatte geprägt hat.
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Betroffen sind alle gesetzlich Krankenversicherten, die auf Hilfsmittel wie Rollstühle, Hörgeräte, Stomaversorgung oder vergleichbare Produkte angewiesen sind. Das sind Millionen Menschen in Deutschland, darunter vor allem ältere Menschen und Personen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen. Auch Ärztinnen und Ärzte sind berührt, da sie die wirtschaftliche Verordnungsweise verantworten.
Die Linke: Die Fraktion bewertet die Hilfsmittelversorgung in der GKV als grundlegend reformbedürftig und lehnt den Kurs des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ab, der ihrer Ansicht nach Kürzungen auf eine ohnehin belastende Situation aufsetzt. Weitere Position der Linken zur GKV-Reform lesen →
Der Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/7020) wurde am 8. Juli 2026 zur dritten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eingebracht. Über den Antrag stimmt der Bundestag im Plenum ab — üblicherweise zusammen mit der abschließenden Abstimmung über das Hauptgesetz. Ein Datum für die Abstimmung ist aus der Drucksache nicht erkennbar.
- Festbetrag
- Der Festbetrag ist der Höchstbetrag, den eine gesetzliche Krankenkasse für ein bestimmtes Hilfsmittel erstattet. Kosten darüber hinaus müssen Versicherte selbst tragen.
- GKV-Spitzenverband
- Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland und verhandelt unter anderem Verträge mit Leistungserbringern.
- IQWiG
- Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bewertet unabhängig den Nutzen von Medikamenten, Medizinprodukten und anderen Gesundheitsleistungen.
Was ist das Hilfsmittelverzeichnis?
Das Hilfsmittelverzeichnis listet alle Produkte auf, die die GKV erstattet — zum Beispiel Rollstühle, Hörgeräte oder Stomaversorgung. Es legt auch fest, in welcher Höhe die Kassen zahlen (Festbetrag).
Warum müssen Versicherte heute oft selbst zuzahlen?
Wenn der Preis eines Hilfsmittels den gesetzlichen Festbetrag übersteigt, müssen Versicherte die Differenz selbst bezahlen — auch wenn kein gleichwertiges aufzahlungsfreies Produkt verfügbar ist.
Was fordert Die Linke konkret?
Die Fraktion fordert ein neu verhandeltes Hilfsmittelverzeichnis mit Patientenbeteiligung, ein Erprobungsverfahren für neue Produkte sowie die Abschaffung der Pflicht zur Einzelbeantragung von ärztlich verordneten Hilfsmitteln.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7020 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































