- GKV-Defizit 2024: knapp 10 Mrd. Euro, bis 2030 drohen 40 Mrd. Lücke
- AfD will 6,7 Mrd. Euro Bundeserstattung für Bürgergeld-Gesundheitskosten
- Zuzahlungserhöhungen und Zahnersatzkürzungen sollen zurückgenommen werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7018 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Gesundheitsfonds der GKV verzeichnete im Jahr 2024 ein Defizit von knapp zehn Milliarden Euro. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz stieg von 1,4 Prozent im Jahr 2022 auf 2,9 Prozent Anfang 2025. Die Bundesregierung hat mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BT-Drs. 21/6130) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem höhere Zuzahlungen, einen Beitragszuschlag für Familien mit mitversichertem Ehepartner sowie Kürzungen bei Zahnersatzzuschüssen vorsieht. Parallel kürzt der Bund laut Entwurf ab 2027 seinen Zuschuss an den Gesundheitsfonds um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro jährlich. Vor diesem Hintergrund hat die AfD-Fraktion zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs den vorliegenden Entschließungsantrag eingebracht.
- knapp 10 Mrd. Euro — Defizit des GKV-Gesundheitsfonds im Jahr 2024
- bis zu 40 Mrd. Euro — drohende GKV-Finanzierungslücke bis 2030 ohne Reformen, bei einem Gesamtbeitragssatz von bis zu 19,3 Prozent
- 6,7 Mrd. Euro — geschätzter Erstattungsanspruch der GKV gegenüber dem Bund für Gesundheitskosten deutscher Bürgergeldempfänger pro Jahr
- 20,8 Mrd. Euro — jährliches Effizienzpotenzial durch Innovationen in Medizintechnik, E-Health und Biotechnologie laut Prognos-AG-Studie
- mindestens 4 Mrd. Euro — mögliche Einsparung durch Einführung einer Evidenzpflicht für Orphan Drugs
Im Detail
Mit diesen Maßnahmen könnte die GKV ohne Leistungskürzungen und ohne Beitragserhöhungen um knapp 40 Milliarden Euro entlastet werden.
— Begründung BT-Drs. 21/7018
Die GKV steckt in einer tiefen Finanzkrise: Im Jahr 2024 wies der Gesundheitsfonds ein Defizit von knapp zehn Milliarden Euro aus. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz hat sich von 1,4 Prozent im Jahr 2022 auf 2,9 Prozent Anfang 2025 mehr als verdoppelt. Für 2027 droht nach Angaben der Fraktion eine Finanzlücke von bis zu 15 Milliarden Euro, die bis 2030 ohne grundlegende Reformen auf über 40 Milliarden Euro anwachsen und einen Gesamtbeitragssatz von bis zu 19,3 Prozent nach sich ziehen könnte.
Vor diesem Hintergrund hat die AfD-Fraktion am 8. Juli 2026 den Entschließungsantrag BT-Drs. 21/7018 zur dritten Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eingebracht. Der Antrag richtet sich gegen den Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/6130), der unter anderem höhere Zuzahlungen, einen Beitragszuschlag für Familien und Kürzungen bei Zahnersatzzuschüssen vorsieht.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht basiert die GKV-Beitragspauschale für Bürgergeldempfänger gemäß § 232a SGB V auf einer fiktiven Bezugsgröße. Die aktuelle Pauschale beläuft sich laut Drucksache auf 144,04 Euro monatlich — rund 200 Euro weniger als die tatsächlichen Gesundheitskosten dieser Versichertengruppe. Der GKV-Spitzenverband hat deshalb am 11. September 2025 Klage gegen den Bund erhoben. Die zuletzt seit 2004 unveränderten Zuzahlungsgrenzen soll das neue Gesetz nun erstmals anheben: Die Mindestzuzahlung von fünf auf 7,50 Euro, die Höchstzuzahlung von zehn auf 15 Euro.
GKV-Finanzierungslücke bei Bürgergeldempfängern
Ein zentrales Argument des Entschließungsantrags zur GKV-Reform betrifft die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern. Im Jahr 2022 betrugen die GKV-Gesamtausgaben für diese Gruppe 15,1 Milliarden Euro — denen Beitragseinnahmen von nur 5,9 Milliarden Euro gegenüberstanden. Die daraus resultierende Finanzierungslücke von 9,2 Milliarden Euro trägt laut Drucksache die Solidargemeinschaft der Versicherten. Die Fraktion beziffert den monatlichen Zusatzbeitrag, den jeder gesetzlich Versicherte dadurch zahlt, auf rund 20 Euro. Zum Vergleich: Für privat krankenversicherte Bürgergeldempfänger zahlt der Bund bis zu 421,77 Euro monatlich aus Steuermitteln — während die GKV für deutsche Bürgergeldempfänger weit unter 200 Euro erhält.
Aus dieser Unterfinanzierung leitet die AfD-Fraktion ihren Kernforderung ab: Die vollständige Erstattung der tatsächlichen Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger aus Bundesteuermitteln — ein geschätzter GKV-Mehrertrag von 6,7 Milliarden Euro jährlich. Für chronisch erkrankte Versicherte und Geringverdiener sei es besonders wichtig, die geplanten Zuzahlungserhöhungen zurückzunehmen, da diese Gruppen überproportional belastet würden.
Strukturreformen statt Leistungskürzungen
Neben der Finanzierungsfrage des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes nennt der Antrag weitere strukturelle Reformpunkte. Eine Zusammenlegung gesetzlicher Krankenkassen und ein Werbeverbot sollen die Verwaltungskosten um mindestens 225 Millionen Euro jährlich senken. Bürokratieabbau bei Ärzten wird mit einem Einsparpotenzial von rund einer Milliarde Euro beziffert. Eine Studie der Prognos AG, auf die die Drucksache verweist, sieht Effizienzpotenziale durch Innovationen in Medizintechnik, E-Health und Biotechnologie von über 20,8 Milliarden Euro jährlich, steigend auf 47 Milliarden Euro bis 2045.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft den sogenannten Orphan-Drugs-Markt: Arzneimittel für seltene Erkrankungen machen mit einem Verordnungsanteil von nur 0,1 Prozent bereits 13 Prozent der gesamten GKV-Arzneimittelausgaben aus, mit einem jährlichen Kostenzuwachs von 14 Prozent. Die Einführung einer Evidenzpflicht für diese Medikamente würde nach Einschätzung der Fraktion Einsparungen von mindestens vier Milliarden Euro ermöglichen.
Ärztemangel in ländlichen Regionen
Der Antrag thematisiert auch die sich verschärfende Versorgungskrise außerhalb der Städte. In Niedersachsen versorgt ein Hausarzt durchschnittlich 1.356 Patienten. Für Mecklenburg-Vorpommern nennt die Drucksache Entfernungen von über 20 Kilometern zur nächsten Hausarztpraxis auf Inseln und in ländlichen Gegenden. Eine Anhebung der Unterversorgungsschwelle auf einheitlich 90 Prozent für Haus- und Fachärzte sowie die befristete Freigabe des Regelleistungsvolumens in unterversorgten Regionen sollen bis 2030 schätzungsweise 3.000 bis 4.000 neue Arztsitze schaffen. Zum Vergleich zeigt die Diskussion um Kommunalfinanzen, dass strukturelle Unterfinanzierung in ländlichen Räumen ein übergreifendes Thema bleibt.
Die Grünen und die Linke haben den Regierungsentwurf ebenfalls kritisiert — allerdings aus anderen Richtungen. Die Linke sieht in der GKV-Reform einen Kostentreiber für die Krankenkassen, die Grünen bemängelten den ungeordneten Umgang der Koalition mit dem Gesetz kurz vor der Sommerpause.
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- GKV-Reform teuer für Krankenkassen
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Unmittelbar betroffen sind alle rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland, insbesondere chronisch kranke Menschen und Geringverdiener, die von höheren Zuzahlungen überproportional belastet würden. Auch Familien, in denen nur ein Partner erwerbstätig ist, sind durch den geplanten Beitragszuschlag betroffen. Darüber hinaus adressiert der Antrag niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in ländlichen Regionen sowie Leistungserbringer in der Rehabilitation und Pflege.
Die Linke: Die Fraktion erklärt, die GKV-Reform der Merz-Regierung werde die Kosten für die Krankenkassen steigern. Erschwerte Krankschreibungen, entgrenzte Arbeitszeiten und höhere Zuzahlungen seien ein Rezept für mehr chronische Erkrankungen. Pressemitteilung lesen →
B’90/Die Grünen: Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge kritisiert den Umgang der Bundesregierung mit der GKV-Reform in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause als ungeordnet. Pressemitteilung lesen →
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Der Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/7018) wurde am 8. Juli 2026 zur dritten Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eingebracht. Er ist damit für die abschließende Abstimmung im Bundestag vorgesehen, die im Rahmen der dritten Lesung des Gesetzentwurfs stattfindet. Da die AfD-Fraktion in Opposition steht, gilt eine Ablehnung des Antrags durch die Regierungsmehrheit als wahrscheinlich.
- Orphan Drugs
- Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten. Sie genießen besondere Zulassungserleichterungen und sind von der regulären Nutzenbewertung teilweise ausgenommen, was zu hohen Preisen führt.
- Regelleistungsvolumen
- Budgetobergrenze für die abrechenbaren Leistungen einer Arztpraxis pro Quartal. Wird das Budget überschritten, sinkt der Vergütungssatz je Leistung.
- Sachleistungsaushilfe
- Regelung in bilateralen Sozialversicherungsabkommen, nach der im Ausland lebende Familienangehörige von in Deutschland Versicherten im Krankheitsfall auf Kosten der deutschen GKV behandelt werden.
Was kritisiert die AfD am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?
Laut Antrag belastet das Gesetz Versicherte durch höhere Zuzahlungen, einen neuen Beitragszuschlag für Familien mit mitversichertem Ehepartner sowie Kürzungen bei Zahnersatz und Kurzzeittherapie, ohne die aus Sicht der Fraktion eigentlichen Ursachen der Finanzierungskrise zu beseitigen.
Wie hoch ist die von der AfD bezifferte GKV-Entlastung durch ihre Vorschläge?
Die Fraktion rechnet in der Begründung mit einer Gesamtentlastung von knapp 40 Milliarden Euro, darunter 6,7 Mrd. Euro durch vollständige Bundeserstattung der Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger und 4 Mrd. Euro durch eine Evidenzpflicht für Orphan Drugs.
Was fordert die AfD zur ärztlichen Versorgung auf dem Land?
Der Antrag verlangt, dass Unterversorgung bereits ab 90 Prozent unbesetzter Arzt- und Facharztsitze festgestellt wird und das Regelleistungsvolumen in solchen Regionen befristet freigegeben wird, um bis 2030 schätzungsweise 3.000 bis 4.000 neue Arztsitze zu schaffen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7018 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































