- Linke lehnt GKV-Ausgabendeckelung durch Einnahmeorientierung ab
- Forderung: Reiche und Privatversicherte stärker an GKV beteiligen
- Entschließungsantrag zu BT-Drs. 21/6130 am 8. Juli 2026 eingebracht
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7021 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BT-Drs. 21/6130) einen Entwurf vorgelegt, der die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen koppelt. Damit soll ein weiterer Anstieg der Beitragssätze begrenzt werden. Der Entwurf befindet sich in der dritten Beratung. Die GKV steht seit Jahren unter Finanzierungsdruck; die Beitragssätze sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Im Detail
Das Prinzip der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik nicht weiter zu verfolgen und durch eine bedarfsorientierte Gesundheitspolitik zu ersetzen.
— BT-Drs. 21/7021, Forderungskatalog Ziffer 1
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung steht in der Schusslinie: Die Fraktion Die Linke hat am 8. Juli 2026 mit BT-Drs. 21/7021 einen Entschließungsantrag eingebracht, der grundlegende Kritik am gesundheitspolitischen Kurs der Regierung formuliert. Im Kern geht es um die Frage, ob die Ausgaben des Gesundheitssystems nach dem Bedarf der Patienten oder nach den Einnahmen der Krankenkassen bemessen werden sollen.
GKV-Beitragsstabilisierung: Was der Regierungsentwurf vorsieht
Der Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/6130) sieht vor, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen zu koppeln. Konkret: Was in den einzelnen Versorgungsbereichen ausgegeben werden darf, richtet sich künftig danach, wie stark die Löhne und Renten der Versicherten wachsen — abzüglich eines weiteren Prozentpunkts. Die Fraktion Die Linke bezeichnet dieses Prinzip als „einnahmeorientierte Ausgabenpolitik“ und sieht darin faktisch pauschale Leistungskürzungen nach dem Rasenmäherprinzip, ohne strukturelle Probleme des Systems zu lösen.
Was gilt aktuell?
Derzeit richtet sich die Gesundheitsversorgung gesetzlich Krankenversicherter dem Grundsatz nach am medizinischen Bedarf aus. Die GKV finanziert sich über einkommensabhängige Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern; jedoch nur auf Löhne und Renten bis zur Beitragsbemessungsgrenze, nicht auf Kapitaleinkommen. Privatversicherte sind vollständig aus dem GKV-System ausgegliedert. Die Beitragssätze sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, was den politischen Druck auf Kostenbegrenzungsmaßnahmen erhöht hat. Parallel diskutiert die Koalition laut Medienberichten auch eine mögliche Mehrwertsteuererhöhung — ein Thema, das die AfD als Haushaltsversagen wertet.
Bedarfsorientierte Gesundheitspolitik als Gegenentwurf
Die Fraktion Die Linke fordert in fünf Punkten eine grundlegende Kurskorrektur. Erstens soll die Bundesregierung das Prinzip der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik aufgeben. Zweitens sollen künftige Gesetze an der gerechten Einbeziehung von Reichen und Bestverdienenden in die GKV-Finanzierung ausgerichtet werden — also auch Kapitaleinkommen zur Beitragspflicht heranziehen und die Sonderstellung der privaten Krankenversicherung infrage stellen. Drittens verlangt der Antrag umfassende Strukturreformen, die Ressourcenverschwendung durch fehlende Patientenzentrierung, Wettbewerbslogik und mangelnde Kooperation im System abbauen. Viertens sollen die Arbeitsbedingungen und die Vergütung der im Gesundheitswesen Beschäftigten verbessert werden. Fünftens fordert die Fraktion eine erhebliche Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention, besonders für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen.
Kritik an der Finanzierungslogik
Der Antrag verweist auf eine Grundkritik an der Systemlogik: Es gebe keinen Zusammenhang zwischen sinkenden beitragspflichtigen Einkommen und einem Rückgang von Krankheiten. Im Gegenteil steige in wirtschaftlichen oder geopolitischen Krisenzeiten oft der Behandlungsbedarf. Einnahmeorientierte Ausgabenpolitik sei daher das Gegenteil einer krisenresilienten Gesundheitspolitik. Auch die internationale Forschung zeige, dass weniger wettbewerblich organisierte Gesundheitssysteme bessere Ergebnisse zu geringeren Kosten erzielten. Die Debatte um die GKV-Finanzierung berührt strukturell ähnliche Fragen wie die GKV-Reform-Forderung der AfD, die ihrerseits eine Entlastung von 40 Mrd. Euro verlangt — allerdings mit gegensätzlicher Stoßrichtung.
Parlamentarischer Kontext
Der Entschließungsantrag wurde von Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und der gesamten Fraktion Die Linke am 7. Juli 2026 unterzeichnet und am 8. Juli 2026 eingebracht. Er richtet sich an die Bundesregierung und hat empfehlenden Charakter — er ist kein Gesetzentwurf, sondern ein politisches Signal zur dritten Lesung des Hauptgesetzentwurfs. Die Frage der GKV-Finanzierung steht damit im Mittelpunkt einer breiteren Haushaltsdebatte, die auch andere Sozialleistungen wie das Elterngeld unter Spardruck setzt.
Weiterlesen:
- GKV-Reform 2026: AfD fordert 40 Mrd. Euro Entlastung statt Leistungskürzungen
- Elterngeld: Einsparungen dürfen nicht zulasten von Familien gehen
- Mehrwertsteuerdebatte offenbart Haushaltsversagen der Bundesregierung
Betroffen sind alle rund 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland, die laut Drucksache überproportional zur Kasse gebeten werden sollen. Beschäftigte im Gesundheitswesen sind von Arbeitsbedingungen und Vergütungsfragen berührt. Menschen mit niedrigen Einkommen sowie Patientinnen und Patienten, die auf Versorgungsleistungen angewiesen sind, stehen laut Antragstellern besonders im Fokus.
AfD: Die AfD hat zum GKV-Thema ebenfalls einen Antrag eingebracht und fordert eine Entlastung von 40 Mrd. Euro statt Leistungskürzungen. Zum Beitrag →
Der Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/7021) wurde am 8. Juli 2026 zur dritten Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eingebracht. Die Abstimmung im Bundestag über den Entschließungsantrag steht noch aus und findet in der Regel zusammen mit der Abstimmung über den Hauptgesetzentwurf statt.
- Einnahmeorientierte Ausgabenpolitik
- Prinzip, bei dem die Ausgaben der Krankenkassen an die Einnahmenentwicklung (beitragspflichtige Einkommen) geknüpft werden — unabhängig vom tatsächlichen medizinischen Bedarf.
- Beitragsbemessungsgrenze
- Die Einkommensgrenze, bis zu der GKV-Beiträge erhoben werden. Einkommen darüber ist beitragsfrei; Gutverdiener zahlen daher anteilig weniger.
- Entschließungsantrag
- Ein parlamentarischer Antrag, mit dem der Bundestag die Bundesregierung auffordern kann, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen oder eine politische Haltung zu einem Gesetzentwurf zum Ausdruck bringt.
Was bedeutet einnahmeorientierte Ausgabenpolitik in der GKV?
Dabei richten sich die Ausgaben der Krankenkassen nach der Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen — steigen die Einnahmen langsam, dürfen auch die Ausgaben nur langsam wachsen, unabhängig vom tatsächlichen Behandlungsbedarf.
Was fordert Die Linke konkret stattdessen?
Die Fraktion fordert unter anderem die Einbeziehung von Kapitaleinkommen und hohen Einkommen in die GKV-Finanzierung, die Abkehr von Wettbewerbslogik im Gesundheitssystem sowie mehr Prävention und Gesundheitsförderung.
Auf welches Gesetz bezieht sich der Entschließungsantrag?
Der Antrag bezieht sich auf den Regierungsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, der in den Drucksachen 21/6130, 21/6559 und 21/7016 dokumentiert ist.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7021 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































