- Wohnungsministerium führte 14 Gespräche mit Immobilienlobby auf Staatssekretärsebene
- Mietervertreter hatten ähnlich häufig Zugang zum Wohnungsministerium wie die Immobilienlobby
- Gesprächsthemen und Initiatoren bleiben wegen fehlender Protokollierung unklar
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6884 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Fraktion Die Linke hatte mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6606 Transparenz über Lobbygespräche der seit dem 6. Mai 2025 amtierenden Bundesregierung mit Immobilienverbänden und Mietervertretungen eingefordert. Hintergrund ist eine seit Jahren geführte Debatte über unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten der Wohnungswirtschaft und von Mieterinteressen auf höchster Regierungsebene. Vergleichbare Anfragen gab es bereits in der 18. Wahlperiode (BT-Drs. 18/1174 vom April 2014). Die Antwort wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen koordiniert und am 6. Juli 2026 übermittelt.
- 14 — Gespräche der Immobilienlobby auf (P)St-Ebene im Bundeswohnungsministerium (Stichtag 24.06.2026)
- 15 — Gespräche der Mietervertreter auf (P)St-Ebene im Bundeswohnungsministerium im gleichen Zeitraum
- 11 — Gespräche der Immobilienlobby auf (P)St-Ebene im Bundesfinanzministerium
- 3 — Gespräche der Bundeswohnungsministerin persönlich mit der Immobilienlobby; davon 4 gemeinsam mit Staatssekretärsebene
- 10 — Wohnungskonzerne (darunter Vonovia, Deutsche Wohnen, LEG Immobilien), deren Gespräche ausgewertet wurden
Im Detail
Da Gesprächsinhalte nicht systematisch protokolliert werden, kann diese Frage nicht belastbar beantwortet werden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6884, S. 4
Wie oft spricht die Bundesregierung mit Wohnungskonzernen — und wie oft mit Mieterverbänden? Diese Frage hat die Fraktion Die Linke mit ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6606) aufgeworfen. Die Antwort der Bundesregierung, übermittelt am 6. Juli 2026 (BT-Drs. 21/6884), liefert erstmals eine tabellarische Übersicht über Lobbygespräche seit Amtsantritt der Regierung am 6. Mai 2025 — und macht gleichzeitig deutlich, wo die Grenzen der staatlichen Selbstauskunft liegen.
Immobilienlobby-Gespräche: Wohnungsministerium führt
Laut Drucksache führte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bis zum Stichtag 24. Juni 2026 allein auf der Ebene der Parlamentarischen Staatssekretäre 14 Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Immobilienlobby. Die Bundeswohnungsministerin selbst traf sich dreimal, weitere viermal gemeinsam mit Staatssekretären. Auch das Bundesfinanzministerium weist mit 11 Gesprächen auf Staatssekretärsebene eine hohe Kontaktfrequenz zur Immobilienwirtschaft auf. Weitere Gespräche fanden im Wirtschaftsministerium (9 auf Staatssekretärsebene, 1 auf Ministerebene), im Justizministerium sowie im Bundeskanzleramt statt.
Als Immobilienlobby definiert die Bundesregierung für diese Auswertung sechs Verbände — darunter den GdW, den ZIA und Haus & Grund — sowie die zehn größten Wohnungskonzerne nach Wohnungsanzahl, unter ihnen Vonovia, Deutsche Wohnen und LEG Immobilien.
Mietervertreter: Ähnliche Zugangszahlen im Wohnungsministerium
Auf Seiten der Mieterinteressen ergibt sich ein auf den ersten Blick ähnliches Bild: Im Bundeswohnungsministerium verzeichnet die Auswertung 15 Gespräche auf Staatssekretärsebene mit Mietervertretungen und nahestehenden Verbänden — geringfügig mehr als die 14 Gespräche der Immobilienlobby auf gleicher Ebene. Auf Ministerebene traf die Wohnungsministerin Mietervertreter jedoch nur einmal, während sie der Immobilienlobby dreimal direkt begegnete.
Weitere Kontakte zu Mieterverbänden gab es im Bundesinnenministerium (3 Gespräche auf Ministerebene), im Justizministerium (3 auf Ministerebene, 4 auf Staatssekretärsebene) sowie im Bundeskanzleramt. Das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium — die auf Immobilienseite besonders aktiv waren — weisen für Mieterverbände dagegen nur sehr wenige oder keine dokumentierten Gespräche aus.
Was gilt aktuell bei der Lobby-Dokumentation?
Eine gesetzliche Pflicht zur systematischen Erfassung und Protokollierung von Lobbygesprächen besteht für die Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf eine gleichlautende Vorbemerkung aus der 18. Wahlperiode (BT-Drs. 18/1174 vom April 2014) — das Problem der lückenhaften Dokumentation ist also kein neues. Die für diese Anfrage vorgelegten Zahlen basieren auf freiwillig recherchierten Unterlagen und können nach eigenen Angaben der Bundesregierung unvollständig sein. Telefonat-Kontakte wurden nicht erfasst, Teilnahmen an externen Veranstaltungen ebenfalls nicht.
Die Fragen nach den Gesprächsthemen (Frage 5) und nach der Initiative für die Treffen — ob also die Bundesregierung oder die Verbände das Gespräch gesucht haben (Frage 4) — beantwortet die Bundesregierung mit dem Hinweis auf fehlende systematische Erfassung. Eine inhaltliche Nachvollziehbarkeit der Lobbykontakte ist damit nicht gegeben. Das Thema Wohnungspolitik und Lobbyismus bewegt sich damit in einem ähnlichen Transparenzdilemma wie andere politische Felder — vergleichbar etwa mit Debatten um Industriebeihilfen und staatliche Gesprächsprotokolle.
Politische Einordnung der Lobbygespräche
Die Fraktion Die Linke begründete ihre Anfrage mit dem Hinweis auf historische Ungleichgewichte beim Zugang zur Bundesregierung. Die Bundesregierung widerspricht dieser Einschätzung ausdrücklich: Sie stimme den in der Vorbemerkung der Fragesteller enthaltenen Feststellungen und dargestellten Sachverhalten nicht zu. Ob die nun vorgelegten Zahlen tatsächlich ein Gleichgewicht oder ein Ungleichgewicht belegen, lässt sich angesichts der fehlenden inhaltlichen Tiefe der Antwort nicht abschließend beurteilen — die Dokumentationslücken sind strukturell bedingt.
Für die rund 35 Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland bleibt die Frage relevant, welche Interessen in der Wohnungspolitik Gehör finden. Themen wie Mietpreisbremse, Kündigungsschutz oder sozialer Wohnungsbau werden politisch zwischen den Interessen von Eigentümern, Investoren und Mietern ausgehandelt — die Transparenz über diesen Aushandlungsprozess bleibt begrenzt. Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitsbereich zeigen, wie schwierig Interessenausgleich in der Sozialpolitik generell ist — auch die GKV-Debatte dreht sich um den Zugang verschiedener Gruppen zur politischen Entscheidungsebene.
Weiterlesen:
- Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung: 21 Fragen zur EU-Umsetzung
- UN-Weltmigrationspakt: 38 Fragen zur deutschen Position beim IMRF 2026
Direkt betroffen sind rund 35 Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland, für die es politisch relevant ist, ob ihre Interessenvertretungen vergleichbaren Zugang zur Bundesregierung haben wie große Wohnungskonzerne und Immobilienverbände. Indirekt betrifft die Transparenzfrage alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Interesse an nachvollziehbarer Lobbypolitik im Wohnungssektor haben.
Die Bundesregierung beantwortet die Kernfragen zu Gesprächsthemen (Frage 5) und Gesprächsinitiative (Frage 4) mit dem Hinweis auf fehlende systematische Erfassung. Die quantitativen Fragen zu Anzahl und Ebene der Gespräche werden dagegen vollständig in Tabellenform beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 06.07.2026) Immobilienlobby: Linke fragt nach Lobbygesprächen der Bundesregierung →
- Parlamentarische Staatssekretärin/Staatssekretär (P)St
- Politische Beamte, die Bundesministerinnen und -minister unterstützen und oft als erste Ansprechpartner für externe Akteure fungieren.
- GdW
- Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen — der größte Spitzenverband der Wohnungswirtschaft in Deutschland.
- ZIA
- Zentraler Immobilien Ausschuss — Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, der unter anderem Investoren, Entwickler und Bestandshalter vertritt.
Mit welchen Verbänden hat die Bundesregierung gesprochen?
Auf Seiten der Immobilienwirtschaft unter anderem mit BFW, GdW, ZIA, Haus & Grund sowie den zehn größten Wohnungskonzernen wie Vonovia und Deutsche Wohnen. Auf Mieterseite mit Mietervertretungen und nahestehenden Verbänden.
Welche Ministerien haben am häufigsten Lobbykontakt?
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verzeichnet die meisten Gespräche beider Gruppen. Auch das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium weisen mehrere Gespräche mit der Immobilienlobby auf.
Wurden die Gesprächsinhalte protokolliert?
Nein. Die Bundesregierung erklärt, dass keine Verpflichtung zur systematischen Protokollierung von Gesprächen besteht und eine solche Dokumentation auch nicht durchgeführt wurde.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6884 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































