- 46,65 Mrd. Euro Bürgergeld-Gesamtausgaben im Jahr 2025
- 6,79 Mrd. Euro Verwaltungskosten — 2.359 Euro je Bedarfsgemeinschaft
- 5,32 Millionen Regelleistungsberechtigte im Jahresdurchschnitt 2025
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6855 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bürgergeld löste zum 1. Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab. Es ist die Grundsicherungsleistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die AfD-Fraktion fragt seit mehreren Wahlperioden regelmäßig nach den Ausgabenentwicklungen; die Vorjahresantwort findet sich auf BT-Drs. 21/1069. Die vorliegende Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 2. Juli 2026 enthält umfangreiche Statistiktabellen der Bundesagentur für Arbeit mit Datenstand Juni 2026.
- 46,65 Mrd. Euro — Gesamtzahlungsansprüche aller SGB-II-Leistungsberechtigten im Jahr 2025
- 6,788 Mrd. Euro — Verwaltungskosten des Bundes für die Grundsicherung 2025 (2.359 Euro je Bedarfsgemeinschaft)
- 5,32 Millionen — Regelleistungsberechtigte im Jahresdurchschnitt 2025 (davon 3,90 Mio. erwerbsfähig)
- 731 Euro / 748 Euro — Durchschnittlicher monatlicher Zahlungsanspruch je Regelleistungsberechtigtem (2025 / Februar 2026)
- 599 Euro — Durchschnittliche monatliche Kosten der Unterkunft je Bedarfsgemeinschaft 2025 (davon 425 Euro Nettokaltmiete, 112 Euro Betriebskosten, 105 Euro Heizkosten)
Im Detail
Die Bundesausgaben für Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende betrugen im Jahr 2025 rund 6,788 Mrd. Euro. Die Verwaltungskosten je Bedarfsgemeinschaft (BG) lagen im Jahr 2025 bei durchschnittlich 2 359 Euro.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6855, S. 1
Das Bürgergeld hat den deutschen Steuerzahler im Jahr 2025 insgesamt rund 46,65 Milliarden Euro an direkten Zahlungsansprüchen gekostet — hinzu kamen 6,788 Milliarden Euro Verwaltungsausgaben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6855) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 2. Juli 2026 übermittelt hat. Die Daten stammen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit mit Stand Juni 2026.
Bürgergeld-Ausgaben 2025: Dimensionen und Struktur
Im Jahresdurchschnitt 2025 bezogen rund 5,32 Millionen Regelleistungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II. Davon waren rund 3,90 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der durchschnittliche monatliche Zahlungsanspruch je Regelleistungsberechtigtem lag bei 731 Euro im Gesamtjahr 2025 und stieg bis Februar 2026 bereits auf 748 Euro. Die Verwaltungskosten je Bedarfsgemeinschaft erreichten 2.359 Euro — ein Betrag, der die erhebliche administrative Last des Systems verdeutlicht. Insgesamt bestanden rund 2,8 Millionen Bedarfsgemeinschaften, deren durchschnittlicher monatlicher Zahlungsanspruch bei 1.351 Euro lag.
Wohnkosten als größter Ausgabenblock
Die Kosten der Unterkunft stellen einen zentralen Teil der Bürgergeld-Ausgaben dar. Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche monatliche Anspruch auf anerkannte Unterkunftskosten bei 599 Euro je Bedarfsgemeinschaft — aufgeteilt in 425 Euro Nettokaltmiete, 112 Euro laufende Betriebskosten und 105 Euro Heizkosten. Familien mit Kindern tragen dabei deutlich höhere Kosten: Bei Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern lagen die Unterkunftskosten bei 934 Euro monatlich. Regional sind die Unterschiede erheblich: In Hamburg werden mit 831 Euro die höchsten Unterkunftskosten anerkannt, in Mecklenburg-Vorpommern mit 456 Euro die niedrigsten.
Erwerbstätige Bürgergeld-Bezieher
Rund 810.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren 2025 trotz Bürgergeld-Bezug erwerbstätig — das entspricht etwa einem Fünftel aller erwerbsfähigen Bezieher. Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen lag bei 834 Euro monatlich. Dieser Befund zeigt, dass ein erheblicher Teil der Bürgergeld-Bezieher arbeitet, aber dennoch auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen ist — ein Phänomen, das politisch unter dem Begriff „Aufstocker“ diskutiert wird und eng mit der Lohnstruktur im Niedriglohnsektor zusammenhängt. Auch der Beitrag zu den Diskussionen rund um das GKV-Verwaltungskosten und staatliche Ausgabeneffizienz ist hier relevant.
Staatsangehörigkeit und Herkunft der Leistungsberechtigten
Laut den übermittelten Statistiktabellen hatten 2025 rund 2,80 Millionen der 5,32 Millionen Regelleistungsberechtigten die deutsche Staatsangehörigkeit (52,7 %), während rund 2,51 Millionen Ausländer waren (47,3 %). Darunter befanden sich rund 679.000 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit sowie rund 884.000 Personen aus den sogenannten nicht-europäischen Asylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien). Der durchschnittliche Zahlungsanspruch variiert nach Herkunftsgruppe: Personen aus Westbalkanstaaten lagen mit 764 Euro leicht über dem Gesamtdurchschnitt von 731 Euro, EU-11-Angehörige mit 678 Euro darunter.
Was gilt aktuell?
Das Bürgergeld ist seit Januar 2023 in Kraft und löste das frühere Arbeitslosengeld II ab. Es sieht — anders als Hartz IV — umfangreichere Schonvermögensgrenzen, eine längere Vertrauenszeit und stärkere Weiterbildungsanreize vor. Die Regelbedarfsstufen werden jährlich fortgeschrieben; die genauen Beträge für 2025 und 2026 sind der Anlage zu § 28 SGB XII zu entnehmen. Politisch steht das Bürgergeld unter erheblichem Reformdruck: Debatten über Sanktionsverschärfungen, Mitwirkungspflichten und die Höhe der Regelleistungen prägen die parlamentarische Auseinandersetzung. Wer mehr über die Ausgabenseite staatlicher Sozialtransfers erfahren möchte, findet im Beitrag zu Wohnungsbaugenossenschaften und KfW-Förderung ergänzende Informationen zur staatlichen Wohnkostenpolitik.
Zum Vergleich: Die GKV-Finanzierungsdebatte zeigt, dass auch andere große Sozialausgabenblöcke unter starkem parlamentarischen Druck stehen. Die Gesamtschau der Sozialausgaben — Bürgergeld, GKV, Rente — verdeutlicht das Ausmaß der staatlichen Umverteilung in Deutschland. Wie das Steuerlastproblem zeigt, lastet die Finanzierung dieser Systeme erheblich auf Arbeitnehmern und Unternehmen.
Weiterlesen:
- GKV-Verwaltungskosten: 1,4 Mrd. Euro für externe Vergütungen 2024
- Demokratie leben!: Umbau des Bundesprogramms ab 2027
- Deutschland hat ein Steuerlastproblem
Unmittelbar betroffen sind die rund 5,32 Millionen Regelleistungsberechtigten und ihre Angehörigen in rund 2,8 Millionen Bedarfsgemeinschaften. Mittelbar betroffen sind alle Steuerzahler und Sozialversicherungsbeitragszahler, da das Bürgergeld aus Steuermitteln sowie Bundesbeteiligungen finanziert wird. Besonders stark vertreten sind Alleinerziehende und Personen in Stadtstaaten wie Hamburg und Berlin.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen mit konkreten Zahlen beantwortet. Bei Frage 7 (aufgeschlüsseltes angerechnetes Erwerbseinkommen) wies sie auf eine statistische Einschränkung hin und lieferte Ersatzdaten zum Bruttoeinkommen. Bei Frage 17 (Lebensmittelanteil am Regelbedarf) verweigerte sie eine Aufschlüsselung mit dem Hinweis, der Regelbedarf sei ein nicht zweckgebundener Pauschalbetrag.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bürgergeld-Ausgaben 2025/2026: 17 Fragen zu Kosten und Empfängern →
- Regelleistungsberechtigte (RLB)
- Alle Personen, die Anspruch auf Regelleistungen nach SGB II haben — also den monatlichen Grundbetrag (Regelbedarf) plus Zuschläge erhalten.
- Bedarfsgemeinschaft (BG)
- Eine Gruppe von Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben und deren Bedarf gemeinsam berechnet wird, z. B. ein Elternpaar mit Kindern.
- Kosten der Unterkunft (KdU)
- Die vom Jobcenter als angemessen anerkannten und übernommenen Wohnkosten (Miete, Betriebskosten, Heizung) einer Bedarfsgemeinschaft.
Wie hoch waren die Bürgergeld-Gesamtausgaben 2025?
Der Zahlungsanspruch aller Leistungsberechtigten summierte sich 2025 auf rund 46,65 Milliarden Euro; hinzu kamen 6,788 Milliarden Euro Verwaltungskosten.
Wie viele Menschen bezogen 2025 Bürgergeld?
Im Jahresdurchschnitt 2025 gab es rund 5,32 Millionen Regelleistungsberechtigte und rund 3,90 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Wie hoch ist der durchschnittliche monatliche Zahlungsanspruch?
Je Regelleistungsberechtigtem lag er 2025 bei 731 Euro pro Monat, im Februar 2026 bereits bei 748 Euro.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6855 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































