- Biometrische Gesichtserkennung durch Polizei soll verboten werden
- KI-Reallabore statt neuer Befugnisse ohne Grundrechtsschutz gefordert
- Bundesverfassungsgericht erklärte BKAG-Architektur 2024 für verfassungswidrig
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6913 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung legte am 29. April 2026 mehrere Gesetzentwürfe vor, die Polizeibehörden den biometrischen Abgleich im Internet, automatisierte Datenanalyse und das Training von KI-Modellen mit personenbezogenen Daten ermöglichen sollen. Im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung äußerten zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen grundsätzliche Kritik. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) wies in ihrer Stellungnahme (IA-Drs. 21(4)179) auf fehlende Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht hin. Bereits im Oktober 2024 hatte das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Architektur des polizeilichen Datenhauses (BKAG II, Az. 1 BvR 1160/19) wegen unzureichender Sicherheitsvorgaben für verfassungswidrig erklärt.
Im Detail
„Alternative Lösungsmöglichkeiten stärker in den Fokus“ zu nehmen.
— Stellungnahme der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, zitiert in BT-Drs. 21/6913
Darf die Polizei künftig Gesichter aus dem Internet automatisiert mit Verdächtigen abgleichen? Darf sie KI-Systeme mit Daten aus verdeckten Ermittlungen trainieren? Und sollen Asylsuchende per Biometrie umfassend ausgeforscht werden? Diese Fragen stehen im Zentrum der Drucksache 21/6913, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 7. Juli 2026 in den Bundestag eingebracht hat.
KI-Polizeirecht 2026: Worum geht es?
Auslöser ist ein Paket von Gesetzentwürfen, das die Bundesregierung am 29. April 2026 vorlegte. Es soll Polizeibehörden erlauben, biometrische Abgleiche im Internet durchzuführen, Daten automatisiert zu analysieren und KI-Systeme auch mit personenbezogenen Daten zu trainieren. Im Rahmen der Verbändebeteiligung äußerten zahlreiche Organisationen grundsätzliche Bedenken. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) wies in ihrer Stellungnahme (IA-Drs. 21(4)179) ausdrücklich auf fehlende Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht hin und regte an, alternative Lösungsmöglichkeiten stärker in den Fokus zu nehmen.
Die Grünen halten die Regierungsentwürfe für unausgewogen und nicht hinreichend durchdacht. Ihr Antrag lehnt keine modernen Ermittlungsmethoden grundsätzlich ab, fordert aber klare rechtliche Schranken — und vor allem: Sorgfalt vor Schnelligkeit.
Was gilt aktuell?
Derzeit fehlt eine gesetzliche Grundlage für den biometrischen Abgleich im Internet oder für automatisierte KI-Datenanalyse durch Bundespolizei und BKA. Das Bundesverfassungsgericht erklärte bereits im Oktober 2024 (Az. 1 BvR 1160/19) die ursprüngliche Architektur des polizeilichen Datenhauses im Rahmen des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG II) für verfassungswidrig — wegen unzureichender Sicherheitsvorgaben und Mängeln bei der Zweckbindung. Das Programm Polizei 20/20, das alle 20 deutschen Polizeibehörden in ein einheitliches digitales Informationssystem zusammenführen soll, ist deshalb in seiner Umsetzung erheblich verzögert.
Biometrische Gesichtserkennung: Konflikt mit EU-Recht
Ein zentraler Streitpunkt ist der geplante biometrische Abgleich im Internet. Laut dem Antrag sieht der Regierungsentwurf vor, den Abgleich auch im nicht-europäischen Ausland durchführen zu lassen — was nach Einschätzung der Antragsteller die Tür für private Firmen wie PimEyes oder Clearview AI öffnet, deren Geschäftspraktiken mit europäischem Recht nicht vereinbar sind. Die EU-KI-Verordnung verbietet in Art. 5 Abs. 1 lit. e ausdrücklich den Aufbau biometrischer Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezielte Auswertung von Internetbildern. Ein Gutachten im Auftrag von Algorithm Watch kommt zu dem Schluss, dass es technisch nicht möglich ist, Bilder aus dem Internet für einen solchen Abgleich nutzbar zu machen, ohne eine entsprechende Datenbank aufzubauen — was das Verfahren nach geltendem EU-Recht unzulässig machen würde.
Auch die sogenannte intelligente Videoüberwachung im öffentlichen Raum — also die Nutzung von KI zur biometrischen Identifikation von Personen in Echtzeit oder nachträglich — soll laut Antrag vollständig ausgeschlossen werden. Die Begründung: Biometrische Überwachung in öffentlichen Räumen gefährdet die relative Anonymität, die Demokratien zum Funktionieren brauchen, und erzeugt einen Abschreckungseffekt auf die freie Meinungsäußerung und Bewegungsfreiheit. Mehr zu digitaler Überwachung und Datensicherheit auch im Kontext der EUDI-Wallet 2027: Zeitplan, Datenschutz und Projektsteuerung auf dem Prüfstand.
KI-Reallabore als Alternative zum Schnellschuss
Statt neuer pauschaler Ermittlungsbefugnisse fordert der Grünen-Antrag einen strukturierten Prozess: In sogenannten KI-Reallaboren — rechtlich abgesicherten Testbereichen, die Art. 59 Abs. 2 der KI-VO ausdrücklich vorsieht — sollen Polizeibehörden, der Datenschutzbeauftragte (BfDI), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Zivilgesellschaft, Wissenschaft und vertrauenswürdige Hersteller gemeinsam erproben, welche Technologien tatsächlich nützlich und grundrechtskonform umsetzbar sind. Nur auf Basis dieser Erkenntnisse sollen dann passgenaue Rechtsgrundlagen geschaffen werden.
Der Antrag nennt neun konkrete Forderungen an die Bundesregierung. Dazu gehört, das Projekt Polizei 20/20 mit hoher Priorität weiterzuführen, Palantir und andere nicht vertrauenswürdige Hersteller aus nicht-europäischen Ländern generell auszuschließen, den Aufbau einer unkontrollierten Super-Datenbank zu verhindern und das Training von KI-Systemen mit hoheitlich erhobenen personenbezogenen Daten — darunter Daten aus Telekommunikationsüberwachung und verdeckten Ermittlungen — zu unterlassen. Auf EU-Ebene soll sich Deutschland dafür einsetzen, dass die KI-Verordnung für Sicherheitsbehörden nicht aufgeweicht wird.
Asylsuchende besonders betroffen
Ein eigener Abschnitt des Antrags betrifft das geplante biometrische Verfahren für Asylsuchende gemäß § 15b Asylgesetz. Die Fraktion sieht darin keine bloße redaktionelle Anpassung, sondern einen gezielten Abbau von Schutzrechten. Da es beim BAMF-Abgleich nicht um Strafverfolgung, sondern lediglich um Identitätsfeststellung geht, sei der Eingriff unverhältnismäßig — zumal der zugrunde gelegte Identitätsbegriff auch Sprachkenntnisse und kulturellen Ausdruck einschließe. Die Fraktion fordert, diese Befugnis grundsätzlich zu streichen. Zum Thema BAMF-Förderung und Verwaltungshandeln in Migrationsfragen lesen Sie auch: BAMF-Förderung Thüringen: Integrationsprojekte und Sprachkurse.
Der Antrag (BT-Drs. 21/6913) ist am 7. Juli 2026 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen — gezeichnet von Katharina Dröge, Britta Haßelmann und der Fraktion — eingebracht worden. Die Ausschussberatung und Abstimmung im Plenum stehen noch aus. Das Thema KI-Polizeirecht berührt auch übergreifende Fragen digitaler Souveränität, über die drucksachlich.de berichtet: Impulspapier zur digitalen Souveränität.
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- Klimaziele 2030: Grüne stellen 60 Fragen zu Gebäude- und Verkehrspolitik
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die sich im öffentlichen Raum oder im Internet bewegen und damit potenziell in den Wirkungsbereich biometrischer Polizeisysteme geraten können. Besonders betroffen sind Asylsuchende, für die laut Antrag ein weitreichender biometrischer Abgleich durch das BAMF zur Identitätsfeststellung geplant ist. Darüber hinaus sind Polizeiermittlerinnen und -ermittler betroffen, deren digitale Arbeitsmittel von den Regelungen abhängen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/6913) ist am 7. Juli 2026 in den Bundestag eingebracht worden. Als nächster Schritt steht die Überweisung an den zuständigen Ausschuss, voraussichtlich den Innenausschuss, an. Danach folgt die Ausschussberatung und schließlich die Abstimmung im Plenum des Bundestages.
- Biometrischer Abgleich
- Technisches Verfahren, bei dem Gesichtsbilder oder andere biometrische Merkmale einer Person automatisiert mit Daten aus dem Internet oder Datenbanken verglichen werden, um Personen zu identifizieren.
- Chilling Effect
- Abschreckungseffekt: Menschen ändern ihr Verhalten in der Öffentlichkeit, wenn sie wissen oder befürchten, überwacht zu werden — auch wenn sie nichts Verbotenes tun.
- KI-Verordnung (KI-VO)
- EU-Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz, die bestimmte KI-Anwendungen verbietet oder strengen Anforderungen unterwirft, darunter biometrische Gesichtserkennungsdatenbanken.
Was ist das Programm Polizei 20/20?
Polizei 20/20 ist ein Programm aller 20 deutschen Polizeibehörden zur Vereinheitlichung des polizeilichen Informationswesens. Es soll ein gemeinsames digitales Datenhaus schaffen, dessen ursprüngliche Architektur das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2024 jedoch für verfassungswidrig erklärte.
Was versteht man unter einem KI-Reallabor nach Art. 59 KI-VO?
Ein KI-Reallabor ist ein rechtlich abgesicherter Testbereich, in dem neue technische Lösungen unter kontrollierten Bedingungen erprobt werden können, bevor sie zur regulären Anwendung kommen. Die EU-KI-Verordnung sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor.
Warum ist biometrische Gesichtserkennung im Internet umstritten?
Laut dem Antrag ist es technisch kaum möglich, Bilder aus dem Internet für einen Abgleich nutzbar zu machen, ohne dabei eine biometrische Datenbank aufzubauen — was Art. 5 Abs. 1 lit. e der EU-KI-Verordnung ausdrücklich verbietet. Zudem können fehlerhafte Erkennungen Grundrechte unbeteiligter Personen verletzen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6913 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































