- 35 Bahnprojekte mit Baurecht riskieren Planungsstopp durch Haushaltslücken
- Pausierungen erhöhen Gesamtkosten und gefährden bereits erteiltes Baurecht
- Bundesregierung verweist bislang auf Haushaltsverhandlungen 2027
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7140 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Aus- und Neubau von Bahninfrastruktur gilt laut Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG § 1 Absatz 1) als im überragenden öffentlichen Interesse. Trotzdem ist die Finanzierung zahlreicher Projekte des Bedarfsplans Schiene nach Angaben der Fragesteller derzeit nicht gesichert. Die Bundesregierung hatte in früheren Antworten — zuletzt in BT-Drs. 21/6301 — auf laufende Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2027 verwiesen. Medienberichte (u.a. Zeit Online, Juni 2026) hatten zuvor auf fehlende Mittel für Schienenprojekte hingewiesen. Besonders brisant ist die Lage bei Projekten, deren Genehmigungsplanung bereits abgeschlossen ist: Hier besteht in der Regel Baurecht, das bei einem Planungsstopp verfallen kann.
- 35 Projekte — Bahninfrastrukturvorhaben mit abgeschlossener oder kurz bevorstehender Genehmigungsplanung, zu denen Detailauskünfte verlangt werden.
- 8 Teilfragen je Projekt — Von Personalzahlen über bisherige Investitionen bis hin zu Mehrkosten bei Pausierung und Planfeststellungsstand.
- 5 Jahre — Für diesen Zeitraum werden Personalzahlen und Volumina externer Ausschreibungen je Projekt abgefragt.
- 3 Jahre — Mittelbedarf für diesen Vorausschauzeitraum wird je Projekt in Jahresscheiben erfragt.
Im Detail
Eine Verzögerung bzw. Pausierung dieser Projekte wird zu hohen Mehrkosten führen und riskiert unter Umständen das Baurecht.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7140
Dutzende Bahnausbauprojekte in Deutschland stehen trotz abgeschlossener Genehmigungsplanung und damit grundsätzlich vorhandenem Baurecht vor einem drohenden Planungsstopp. Ursache ist die angespannte Finanzlage: Mittel für die Weiterplanung sind im Bundeshaushalt nicht gesichert, und die Bundesregierung hat in früheren Antworten auf ausstehende Haushaltsverhandlungen für 2027 verwiesen — zuletzt in BT-Drs. 21/6301. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 14. Juli 2026 mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7140 Transparenz zu insgesamt 35 konkreten Projekten verlangt.
Bahnausbau: 35 Projekte zwischen Baurecht und Haushaltsnot
Das Spektrum der abgefragten Bahnprojekte ist bundesweit und reicht von großen Streckenkorridoren bis zu Güterverkehrsanlagen. Zu den Ausbaustrecken (ABS) und Neu-/Ausbaustrecken (NBS) gehören unter anderem: die ABS Berlin–Dresden, der Rhein-Ruhr-Express (RRX) auf der Achse Köln–Düsseldorf–Dortmund/Münster, die ABS München–Mühldorf–Freilassing, die ABS Weimar–Gera–Gößnitz, die NBS Frankfurt am Main–Mannheim sowie die ABS/NBS Karlsruhe–Basel. Hinzu kommen sogenannte Großknoten-Projekte in Frankfurt, Hamburg, Hannover, Mannheim und München sowie 16 KV-Anlagen (Anlagen für den Kombinierten Verkehr) in Städten von Augsburg bis Ulm.
Für jedes dieser 35 Vorhaben stellt die Fraktion acht strukturell identische Teilfragen: Wie viele Personen arbeiten an der technischen Planung und kaufmännischen Durchführung — aufgeschlüsselt nach den letzten fünf Jahren und in Quartalswerten für das aktuelle Jahr? Wie hoch sind die bislang investierten Mittel insgesamt und aus dem Bundeshaushalt? Welche Mehrkosten entstehen pro Jahr pausierter Planung, falls ein Projekt gestoppt wird? Wie hoch sind Volumen und Planung externer Ausschreibungen? Welcher Mittelbedarf besteht für die nächsten drei Jahre in Jahresscheiben? Wann wurden Planungsunterlagen zuletzt bearbeitet, welche müssen bei Wiederaufnahme aktualisiert werden — und wann ist der Planfeststellungsbeschluss ergangen oder zu erwarten?
Baurecht kann bei Planungsstopp erlöschen
Der Kern des politischen Konflikts ist rechtlicher und finanzieller Natur zugleich: Bei Projekten mit abgeschlossener Genehmigungsplanung besteht in der Regel Baurecht. Laut den Fragestellern riskiert eine Pausierung oder Verzögerung dieser Projekte, dass dieses Baurecht unter Umständen verfällt — mit der Folge, dass aufwendige Planfeststellungsverfahren neu durchlaufen werden müssten. Gleichzeitig entstehen laut der Vorbemerkung der Anfrage Mehrkosten, weil Planungsteams umbesetzt, Unterlagen aktualisiert und Ausschreibungen neu aufgesetzt werden müssten. Beides zusammen kann die Gesamtkosten des Bahnausbaus erheblich steigern. Jährlich pausierte Planung bedeutet laut Fragesteller: verlorenes Wissen, veralterte Unterlagen und neu anlaufende Vergabeprozesse.
Politisch relevant ist die Anfrage auch deshalb, weil der Bahnausbau ein erklärtes Ziel der Bundesregierung für mehr Pünktlichkeit und Verlagerung von Gütern auf die Schiene ist. Der Masterplan Schienengüterverkehr nennt explizit die gezielte Erweiterung der Schieneninfrastruktur als Voraussetzung für die Verlagerungsziele. Dass ausgerechnet Projekte mit fertigem Baurecht mangels Haushaltsmittel ins Stocken geraten, stellt dieses Ziel in Frage. Ähnliche Bedenken hatte zuletzt auch die Strecke Augsburg–Ulm ausgelöst, wo laut Medienberichten ein Stillstand drohte.
Was gilt aktuell?
Der Bedarfsplan Schiene legt gesetzlich fest, welche Aus- und Neubauprojekte im deutschen Schienennetz prioritär realisiert werden sollen. Die Finanzierung erfolgt über den Bundeshaushalt, der jährlich neu verhandelt wird. Projekte, für die im Haushalt keine Mittel vorgesehen sind, können von der Deutschen Bahn AG nicht weiter geplant werden — das dort tätige Personal muss für andere Aufgaben eingesetzt werden. Die Antwortfrist für die Kleine Anfrage läuft bis zum 4. August 2026.
Bahnreisende, Pendler und Güterverkehrsnutzer bundesweit sind von den Projekten betroffen. Der Bürokratieabbau im Kabinett und das allgemeine Bestreben nach schnellerer Infrastrukturplanung stehen im Widerspruch zu Planungsstopps, die durch fehlende Haushaltsmittel erzwungen werden. Vergleichbare Finanzierungsfragen stellen sich auch in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge, etwa bei der Pflegefinanzierung.
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Betroffen sind Bahnreisende und Pendler entlang der abgefragten Strecken bundesweit — von der Achse Berlin–Dresden im Osten über den Rhein-Ruhr-Express (RRX) im Westen bis zur Strecke Karlsruhe–Basel im Südwesten. Auch der Schienengüterverkehr ist tangiert, da mehrere KV-Anlagen (Kombinierter Verkehr) in Städten wie Hamburg, München, Köln und Duisburg Teil der Anfrage sind. Darüber hinaus sind Beschäftigte der Deutschen Bahn betroffen, deren Stellen an diesen Projekten laut den Fragestellern bei einem Planungsstopp gefährdet wären.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7140) wurde am 14. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Frist läuft bis zum 4. August 2026. Nach Eingang der Antwort kann der Bundestag das Thema in weiteren parlamentarischen Initiativen aufgreifen. Eine Entscheidung über die konkrete Projektfinanzierung hängt von den laufenden Haushaltsverhandlungen für 2027 ab.
- Planfeststellungsbeschluss
- Behördliche Entscheidung, die nach einem Genehmigungsverfahren das Baurecht für ein Infrastrukturprojekt erteilt. Verfällt das Baurecht, muss das Verfahren neu durchlaufen werden.
- Bedarfsplan Schiene
- Gesetzlich festgelegtes Programm des Bundes, das Aus- und Neubaumaßnahmen im Schienennetz mit Prioritäten und Finanzierungsrahmen bestimmt.
- KV-Anlage
- Anlage für den Kombinierten Verkehr, d.h. für den Umschlag von Gütern zwischen Straße und Schiene (z.B. Containerterminals an Bahnhöfen).
Was sind die abgefragten Bahnprojekte?
Die Anfrage umfasst 35 Projekte des Bedarfsplans Schiene: Streckenausbauten (ABS/NBS) auf Routen wie Berlin–Dresden, Köln–Dortmund (RRX), Frankfurt–Mannheim oder Karlsruhe–Basel sowie Kombinierter-Verkehr-Anlagen (KV-Anlagen) in Städten wie Hamburg, München, Köln oder Duisburg.
Warum ist eine Pausierung von Bahnprojekten so problematisch?
Projekte mit abgeschlossener Genehmigungsplanung verfügen in der Regel über Baurecht. Wird die Planung pausiert, können Planungsunterlagen veralten, müssen aktualisiert werden und das Baurecht kann unter Umständen erlöschen — was neue Genehmigungsverfahren und erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen kann.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung. Die Anfrage wurde am 14. Juli 2026 eingereicht; die Frist läuft bis zum 4. August 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7140 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































