- Bis zu 9 Mio. Euro Steuergelder für externe PR-Beratung im Wirtschaftsministerium
- FGS Global gehört mehrheitlich dem US-Finanzinvestor KKR — mögliche Interessenkonflikte
- 32 Fragen zu Verträgen, Zugängen und Abgrenzung von Imagepflege und Regierungsarbeit
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7141 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Medienberichte, auf die sich die Anfrage bezieht, hatten berichtet, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Kommunikationsagentur Scholz & Friends mit Strategie- und Kommunikationsberatung beauftragt hat. Als Unterauftragnehmer soll FGS Global tätig sein, dessen Berliner Büro unter anderem einen Partner beschäftigt, der als früherer Wahlkampfmanager von Angela Merkel beschrieben wird. FGS Global soll laut diesen Berichten mehrheitlich im Eigentum des US-Finanzinvestors KKR stehen, der erhebliche wirtschaftliche Interessen in Bereichen hält, die in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums fallen — darunter Energieinfrastruktur und Industriepolitik.
- 2.217.600 Euro — Maximaler Jahresbetrag für externe Kommunikations- und Strategieberatung laut Medienberichten
- bis zu 9 Millionen Euro — Mögliche Gesamtkosten bei maximaler Vertragslaufzeit von vier Jahren
- 32 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Verträgen, Zugängen und Interessenkonflikten
- 2 Jahre Grundlaufzeit — mit zweimaliger Verlängerungsoption um je bis zu ein weiteres Jahr
Im Detail
Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, ob Steuergeld für Regierungsarbeit, für Lobbyinteressen oder für die Imagepflege einer Ministerin eingesetzt wird.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7141, Fraktion Die Linke
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nach Medienberichten die Kommunikationsagentur Scholz & Friends mit Strategie- und Kommunikationsberatung beauftragt. Als Unterauftragnehmer soll dabei FGS Global tätig sein — ein Beratungsunternehmen, das laut diesen Berichten mehrheitlich der US-Investmentgesellschaft KKR gehört. Laut der Drucksache 21/7141 vom 14. Juli 2026 sind für diesen Auftrag bis zu 2.217.600 Euro pro Jahr vorgesehen. Bei vollständiger Ausschöpfung der möglichen Laufzeit von vier Jahren könnten sich die Gesamtkosten auf nahezu neun Millionen Euro aus Steuermitteln belaufen.
Externe Strategieberatung: Was der Auftrag umfasst
Die Anfrage der Fraktion Die Linke richtet sich mit 32 Einzelfragen an die Bundesregierung und zielt auf vollständige Transparenz über den Beratungsvertrag. Im Mittelpunkt stehen die konkreten Leistungen, die FGS Global erbringt, sowie die Frage, welchen Zugang externe Berater zu internen Unterlagen des Ministeriums erhalten haben. Den Medienberichten zufolge nehmen Vertreter von FGS Global an Sitzungen im Ministerium teil. Laut der Drucksache fragt die Fraktion unter anderem, ob FGS-Global-Vertreter Zugang zu Leitungsvorlagen, Vermerken, Kommunikationsplänen oder Unterlagen zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben erhalten haben.
Besonders im Fokus steht ein namentlich nicht genannter Partner der Berliner Dependance von FGS Global, der in Medienberichten als früherer Wahlkampfmanager von Angela Merkel beschrieben wird. Die Anfrage fragt nach seiner konkreten Rolle im Auftrag, seiner Teilnahme an Ministeriumssitzungen und einer möglichen dauerhaften Zugangsberechtigung zu Ministeriumsliegenschaften.
KKR-Eigentümerschaft: Interessenkonflikt im Wirtschaftsministerium?
Ein zentrales Transparenzproblem sehen die Fragesteller in der Eigentümerstruktur von FGS Global. Der US-Finanzinvestor KKR, der laut Medienberichten mehrheitlich an FGS Global beteiligt ist, hält erhebliche wirtschaftliche Interessen in Bereichen wie Energieinfrastruktur, fossile Energien und Industriepolitik — also genau in jenen Feldern, für die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig ist. Die Anfrage fragt konkret, ob die Bundesregierung geprüft hat, ob FGS Global, KKR oder verbundene Unternehmen Mandate oder Beteiligungen bei Unternehmen halten, die von wirtschafts- oder energiepolitischen Entscheidungen der Bundesregierung betroffen sein können. Auch die Frage nach dem Lobbyregistereintrag von FGS Global und möglichen Überschneidungen mit den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums wird gestellt.
Abgrenzung: Regierungsarbeit oder Imagepflege?
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Frage, ob öffentliche Mittel für sachliche Öffentlichkeitsarbeit oder für die persönliche Reputationspflege der zuständigen Ministerin eingesetzt werden. Die Fraktion Die Linke fragt nach den Kriterien, nach denen das Ministerium fachliche Regierungsarbeit, ministerielle Öffentlichkeitsarbeit und persönliche Imagepflege voneinander abgrenzt. Außerdem wird gefragt, ob der Auftrag Leistungen zur Krisenkommunikation im Zusammenhang mit öffentlicher Kritik an der Amtsführung der Ministerin umfasst. Auch der Datenschutz kommt zur Sprache: Die Anfrage fragt, ob Stakeholder- oder Zielgruppenanalysen erstellt wurden, die personenbezogene Daten zu Abgeordneten, Journalistinnen und Journalisten oder Gewerkschaftsvertretern enthalten.
Die Debatte über externe Berater in Bundesministerien ist nicht neu. Bereits in früheren Legislaturperioden stand die Vergabe von Beratungsaufträgen unter parlamentarischer Kontrolle. Themen wie der wirtschaftliche Umgang mit Steuermitteln und Transparenz im staatlichen Handeln beschäftigen den Bundestag regelmäßig. Auch die grundsätzliche Frage nach dem Verhältnis von Bürokratie, Effizienz und öffentlichen Ausgaben spielt in diesen Zusammenhang hinein.
Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 32 Fragen zu beantworten. Sollte sie einzelne Fragen wegen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nicht vollständig beantworten können, bittet die Fraktion um Beantwortung in aggregierter oder anonymisierter Form sowie um Darlegung der Gründe für eine Nicht-Beantwortung.
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Betroffen sind in erster Linie die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die einen möglichen Millionenauftrag mitfinanzieren. Darüber hinaus berührt die Frage des Zugangs privater Berater zu ministeriellen Abläufen die parlamentarische Kontrolle und die Transparenz staatlicher Entscheidungsprozesse. Unternehmen, die in energie- oder klimapolitischen Fragen vom Wirtschaftsministerium reguliert werden, könnten indirekt betroffen sein, wenn externe Berater mit wirtschaftlichen Verflechtungen Einblick in interne Vorgänge erhalten.
Die Kleine Anfrage ist am 14. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 32 Fragen schriftlich zu beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 4. August 2026. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Unterauftragnehmer
- Ein Unternehmen, das vom eigentlichen Auftragnehmer (hier: Scholz & Friends) beauftragt wird, Teile eines öffentlichen Auftrags zu erbringen, ohne selbst direkter Vertragspartner des Ministeriums zu sein.
- Lobbyregister
- Das beim Deutschen Bundestag geführte öffentliche Register, in dem Interessenvertreter ihre Auftraggeber und Tätigkeitsbereiche offenlegen müssen.
- Interessenkonflikt
- Eine Situation, in der ein Berater oder Dienstleister gleichzeitig für den Auftraggeber (hier: das Ministerium) und für Dritte tätig ist, deren wirtschaftliche Interessen mit denen des Auftraggebers kollidieren können.
Wie hoch sind die Kosten des Beratungsvertrags?
Laut Medienberichten, auf die sich die Anfrage stützt, sind bis zu 2.217.600 Euro pro Jahr vorgesehen. Bei zweimaliger Verlängerung um je ein Jahr könnten sich die Gesamtkosten auf nahezu neun Millionen Euro belaufen.
Was ist FGS Global und warum ist das problematisch?
FGS Global ist laut Medienberichten Unterauftragnehmer von Scholz & Friends und soll mehrheitlich der US-Investmentgesellschaft KKR gehören, die erhebliche wirtschaftliche Interessen in Bereichen hat, für die das Wirtschaftsministerium zuständig ist.
Was wird konkret gefragt?
Die 32 Fragen betreffen unter anderem die konkreten Leistungen, den Zugang zu internen Ministeriumsunterlagen, die Prüfung von Interessenkonflikten sowie die Abgrenzung zwischen sachlicher Öffentlichkeitsarbeit und persönlicher Imagepflege der Ministerin.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7141 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































