Eingegangen am 07.05.2026
AfD fragt: Wer schützt Zugpersonal vor Gewalt im Schienenverkehr?
Hintergrund
Die Anfrage knüpft an eine frühere AfD-Anfrage (BT-Drs. 21/1095) zu Übergriffen auf Deutsche Bahn-Beschäftigte an. Diese hatte gezeigt, dass Gewaltvorfälle im Bahnbereich kein Randphänomen sind. Die AfD kritisiert, dass sich staatliches Handeln bisher hauptsächlich auf die statistische Erfassung bereits geschehener Straftaten konzentriert, anstatt präventive Sicherheitskonzepte zu entwickeln.
Die AfD-Fraktion richtet mit der Drucksache 21/5838 vom 7. Mai 2026 eine umfangreiche Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur staatlichen Sicherheitsvorsorge für Zugpersonal im Schienenpersonenverkehr. Die 23 Abgeordneten um Tobias Matthias Peterka kritisieren dabei scharf. Staatliches Handeln fokussiert bisher hauptsächlich auf die statistische Erfassung bereits geschehener Straftaten, so der Vorwurf.
Ausgangspunkt der Anfrage ist eine frühere AfD-Anfrage (BT-Drs. 21/1095), die Zahlen zu polizeilich erfassten Übergriffen auf Deutsche Bahn-Beschäftigte erbracht hat. Dies ist bemerkenswert, da diese Zahlen zeigten, dass Gewaltvorfälle im Bahnbereich kein Randphänomen sind. Präventive Sicherheitskonzepte würden jedoch fehlen, bemängelt die AfD nun.
Zentrale Kritikpunkte der AfD
Der Schienenpersonenverkehr ist Teil der kritischen Infrastruktur und der öffentlichen Daseinsvorsorge, argumentieren die Fragesteller. Unklar bleibt allerdings, welche Rolle staatliche Stellen bei der Bewertung sicherheitsrelevanter Gefährdungen für Zugpersonal einnehmen. Wie wirken Bund und Länder dabei zusammen?
Die AfD will wissen: Gibt es staatliche Pläne zum Schutz von Schaffnern und Lokführern oder beschränkt sich der Staat nur darauf, Gewalt-Statistiken zu führen?
Besonders kritisch bewerten die Abgeordneten die Abgrenzung zwischen staatlicher Sicherheitsvorsorge und der betrieblichen Verantwortung der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Hintergrund ist die Frage, ob Eisenbahnunternehmen überhaupt über dieselben sicherheitsbehördlichen Erkenntnismöglichkeiten verfügen wie staatliche Stellen.
Umfangreicher Fragenkatalog
Die Anfrage umfasst zehn Fragenkomplexe mit 24 Einzelfragen. Diese reichen weit: von der Existenz staatlicher Gefährdungsanalysen über Koordinationsstrukturen zwischen Bund und Ländern bis hin zur Evaluierung bestehender Schutzmaßnahmen. Nach einem strukturierten Austausch zwischen staatlichen Stellen und Eisenbahnverkehrsunternehmen wird ebenfalls gefragt.
Die Bundesregierung muss nun detailliert darlegen, welchen sicherheitsrelevanten Erkenntnisstand der Bund besitzt. Welche Koordinationsstrukturen bestehen? Und: Welchen Stellenwert nimmt präventive Sicherheitsvorsorge für Zugpersonal tatsächlich ein?
Betroffen sind Beschäftigte im Schienenpersonenverkehr wie Schaffner, Lokführer und anderes Zugpersonal, die Übergriffen und Gewalt ausgesetzt sind. Indirekt betroffen sind auch Fahrgäste, deren Sicherheit und Servicequalität von der Sicherheit des Personals abhängt.
Die Bundesregierung muss die 10 Fragenkomplexe mit insgesamt 24 Einzelfragen beantworten. Eine konkrete Antwortfrist ist nicht aus der Drucksache ersichtlich, üblich sind jedoch einige Wochen für Kleine Anfragen. Die Antwort wird als separate Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
- Kritische Infrastruktur
- Anlagen und Systeme, die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Der Schienenverkehr zählt dazu, da er die Mobilität der Bevölkerung sicherstellt.
- Gefährdungsanalyse
- Systematische Bewertung möglicher Sicherheitsrisiken zur frühzeitigen Erkennung und Prävention von Gefahrensituationen.
- Sicherheitsbehördliche Erkenntnisse
- Informationen von Polizei, Verfassungsschutz und anderen Sicherheitsbehörden über potenzielle Bedrohungen und Gefährdungslagen.























































