- 27 Fragen zu Kriminalität und Sozialkosten seit 2015
- Jährlich rund 700.000 Personen Nettozuwanderung laut Statistischem Bundesamt
- Bundesregierung muss innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung antworten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7708 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird vom Bundeskriminalamt (BKA) jährlich in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern veröffentlicht und weist unter anderem Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit aus. Die PKS für das Jahr 2025 wurde laut Drucksache im Jahr 2026 veröffentlicht. Das Statistische Bundesamt beziffert die durchschnittliche Nettozuwanderung im Zeitraum 2015 bis 2024 auf jährlich rund 700.000 Personen. Politisch ist die Bewertung dieser Entwicklung umstritten — insbesondere hinsichtlich der Kausalzusammenhänge zwischen Zuwanderung und Kriminalitätsentwicklung.
Im Detail
Vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund ist nach Auffassung der Fragesteller eine sachgerechte, umfassende und evidenzbasierte Bewertung der bisherigen Migrations- und Integrationspolitik unerlässlich.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7708, AfD-Fraktion
Kriminalitätsentwicklung, Sozialkosten und staatliche Schutzpflichten im Kontext der Zuwanderung seit 2015 — das sind die zentralen Themen der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7708, die die AfD-Fraktion am 23. Juli 2026 eingereicht und der Bundestag am 25. August 2026 veröffentlicht hat. Auf sechs Seiten stellen die Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons, Sascha Lensing und weitere Fraktionsmitglieder insgesamt 27 Hauptfragen mit zahlreichen Unterpunkten an die Bundesregierung.
Kriminalitätsentwicklung seit 2015: Was gefragt wird
Der erste und umfangreichste Themenblock der Anfrage betrifft Sexualdelikte — konkret Gruppenvergewaltigungen seit dem Jahr 2017. Die Fragesteller verlangen Auskunft darüber, bei wie vielen dieser Fälle mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war (Frage 1), wie viele Opfer minderjährig oder jünger als sechs Jahre waren (Frage 3) und wie viele Verfahren zu rechtskräftigen Verurteilungen, Freiheitsstrafen oder Freisprüchen führten (Fragen 4 und 5). Gefragt wird auch, ob Täter nach Jugendstrafrecht behandelt wurden und ohne nachgewiesenes Alter eingereist sind — ein Hinweis auf die Praxis zugewiesener Geburtsdaten wie dem 1. Januar.
Ein weiterer Block umfasst antisemitisch motivierte Straftaten seit 2015 (Fragen 8 bis 10): Die Anfrage erkundigt sich nach der Gesamtzahl erfasster Delikte, ihrer Aufschlüsselung nach dem Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen sowie nach Verurteilungsquoten. Frage 11 richtet sich auf Messerdelikte seit 2020 — ebenfalls gegliedert nach Tatverdächtigen-Kategorien wie Zuwanderer, eingebürgerte Personen und Staatenlose.
Schule, Justiz und organisierte Kriminalität
Frage 17 bezieht sich auf Vorfälle an deutschen Schulen seit 2015 und listet acht Unterkategorien auf: Gewalttaten, sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung, Gruppenvergewaltigung, radikalislamisches Mobbing, schweres Mobbing, Erpressung sowie Raub und Diebstahl. Frage 18 fragt nach dem Anteil von Zuwanderern, Eingebürgerten und Staatenlosen unter den beteiligten Schülerinnen und Schülern. Frage 15 thematisiert den Zuwachs in Clan-Kriminalität und organisiertem Verbrechen seit 2015 und fragt nach dessen Zusammensetzung nach Aufenthaltsstatus. Frage 16 richtet sich an den Zulauf zu radikalisierten Moscheen.
Frage 13 umfasst elf Unterpunkte zu Tätern bei Mord, Totschlag, Terroranschlägen, schwerer Körperverletzung und sexualisierter Gewalt seit 2015 — darunter Fragen zu Wiederholungstätern, Ausreisepflichtigen, Verurteilungsquoten und psychiatrischen Unterbringungen gemäß §§ 63 und 64 StGB. Die Frage, ob Täter zum Tatzeitpunkt bereits hätten abgeschoben werden können, taucht in mehreren Fragekomplexen auf.
Sozialkosten und wirtschaftliche Bilanz
Der zweite große Themenschwerpunkt betrifft finanzielle Aspekte der Zuwanderung seit 2015. Frage 19 verlangt eine Aufschlüsselung der Gesamtkosten durch Delikte im Kontext irregulärer Migration — gegliedert nach Opferhilfe, Polizei- und Rettungseinsätzen, Krankenhauskosten, Justizvollzug, Sicherheitsmaßnahmen und Versicherungssummen. Fragen 21 bis 24 fragen nach der Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Zuwanderer in Fachkräftemangelbranchen, nach dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesenen Personen sowie nach direkten und indirekten Haushaltskosten für Integration, Sprachförderung und Sozialtransfers.
Fragen 25 bis 27 sind explizit wertend formuliert: Die Bundesregierung soll die wirtschaftliche Nettobilanz der Zuwanderung seit 2015 bewerten, darunter Sozialausgaben, Steueraufkommen und Kriminalitätsfolgekosten, sowie eine ethische und rechtliche Bilanz unter dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz ziehen.
Einordnung der Vorbemerkung
Die Vorbemerkung der Anfrage vertritt eine klar positionierte Sichtweise: Sie verweist auf eine laut Statistischem Bundesamt durchschnittliche Nettozuwanderung von jährlich rund 700.000 Personen im Zeitraum 2015 bis 2024 und leitet daraus Belastungen für Wohnraum, Bildung, Sozialsysteme und innere Sicherheit ab. Diese Einschätzungen sind als Position der Fragesteller zu verstehen — nicht als amtlich bestätigte Kausalzusammenhänge. Ob und wie die Bundesregierung die einzelnen Fragen beantwortet oder auf fehlende statistische Erhebungen verweist, wird die ausstehende Antwort zeigen. Vergleichbare Anfragen zu Migration und Kriminalität wurden in vergangenen Wahlperioden von der Bundesregierung teilweise mit dem Hinweis beantwortet, dass bestimmte Merkmale in der PKS nicht kombiniert erfasst werden.
Zu den rechtlichen Grundlagen der Anfrage zählen das Aufenthaltsgesetz, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz und das Strafgesetzbuch. Das Bundeskriminalamt ist laut § 1 Absatz 2 BKAG für die bundesweite Erhebung und Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik zuständig — auf dessen Datenbasis ein Großteil der angefragten Informationen basieren dürfte. Mehr zum Thema Jugendstrafrecht findet sich im Beitrag Jugendstrafrecht für Volljährige bis 21 Jahre.
Weiterlesen:
- Bundestag 26.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Israels Existenzrecht: Bundesrat will Leugnung bestrafen
Die Anfrage richtet sich thematisch an alle Bürgerinnen und Bürger als potenzielle Opfer von Straftaten sowie als Steuerzahler, die Integrations- und Sozialausgaben finanzieren. Konkret angesprochen werden auch Opfer von Sexualdelikten, Schülerinnen und Schüler, jüdische Gemeinschaften sowie Behörden der Strafverfolgung und des Justizvollzugs.
Die Kleine Anfrage ist am 25. August 2026 als BT-Drs. 21/7708 veröffentlicht worden. Nach § 104 GO-BT hat die Bundesregierung grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit, die Fragen schriftlich zu beantworten. Die Antwort wird dann als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
- Jährliche Statistik des Bundeskriminalamts, die erfasste Straftaten und Tatverdächtige in Deutschland dokumentiert — jedoch nur Fälle, die der Polizei bekannt werden.
- Ausreisepflichtige Personen
- Personen, deren Aufenthaltsrecht erloschen ist und die Deutschland verlassen müssen, aber noch nicht abgeschoben wurden oder freiwillig ausgereist sind.
- §§ 63/64 StGB
- Strafgesetzbuch-Paragraphen zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63) oder einer Entziehungsanstalt (§ 64) als Maßregel der Besserung und Sicherung.
Wie viele Fragen enthält die Anfrage?
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7708 enthält 27 Hauptfragen, viele davon mit mehreren Unterpunkten — insgesamt deutlich mehr als 60 Einzelfragen.
Welche Themen werden konkret angefragt?
Die Anfrage thematisiert u.a. Gruppenvergewaltigungen, Messerdelikte, antisemitische Straftaten, Schulgewalt, Wiederholungstäter mit Ausreisepflicht sowie Haushaltskosten für Integration und Sozialtransfers seit 2015.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Für Kleine Anfragen sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7708 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































