- BMDS kontrolliert nur 11 % der Digitalausgaben des Bundes
- Lediglich 9 % der digitalpolitischen Vorhaben abgeschlossen
- Bundesregierung soll 14 Fragen zu Struktur und Effizienz beantworten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7748 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wurde im Zuge der Regierungsbildung der aktuellen Koalition neu geschaffen, um die digitalpolitischen Zuständigkeiten des Bundes zu bündeln. Ein Jahr nach seiner Gründung zeigen externe Analysen — unter anderem von Bitkom und Tagesspiegel Background — dass nur rund 9 Prozent der angestoßenen Vorhaben vollständig abgeschlossen sind und das Ministerium lediglich etwa 11 Prozent der gesamten Digitalausgaben des Bundes direkt kontrolliert. Per Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 erhielt das BMDS einen Zustimmungsvorbehalt bei wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung, dessen praktischer Einsatz jedoch bislang unklar ist.
- 11 % — Anteil der gesamten Digitalausgaben des Bundes, den das BMDS direkt kontrolliert.
- 9 % — Anteil der angestoßenen digitalpolitischen Vorhaben, der nach einem Jahr vollständig abgeschlossen ist.
- 6. Mai 2025 — Datum des Organisationserlasses, mit dem das BMDS einen IT-Zustimmungsvorbehalt erhielt.
Im Detail
Das BMDS kontrolliert lediglich etwa 11 Prozent der Digitalausgaben des Bundes. Der Großteil der Mittel verbleibt weiterhin in anderen Ressorts oder in sog. Sondervermögen, wodurch eine wirksame zentrale Steuerung der Digitalpolitik erheblich behindert wird.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7748, AfD-Fraktion
Rund ein Jahr nach seiner Gründung steht das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) im Fokus einer parlamentarischen Anfrage. Nur etwa 11 Prozent der gesamten Digitalausgaben des Bundes unterliegen der direkten Kontrolle des BMDS — der Rest verteilt sich auf andere Ressorts und Sondervermögen. Gleichzeitig sind nach Angaben des Branchenverbands Bitkom lediglich rund 9 Prozent der vom Ministerium angestoßenen Vorhaben vollständig abgeschlossen. Die AfD-Fraktion hat dazu am 27. August 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7748 eingereicht und stellt der Bundesregierung insgesamt 14 Fragen.
Strukturelle Defizite des BMDS im Überblick
Das BMDS wurde mit dem Ziel gegründet, die Digitalpolitik des Bundes zu bündeln und zentral zu steuern. Doch externe Analysen zeichnen ein ernüchterndes Bild: Der Großteil der Mittel liegt bei anderen Bundesministerien oder in zweckgebundenen Sondervermögen. Laut den Fragestellern fehlt es nicht primär an finanziellen Ressourcen, sondern an deren strategischer Koordinierung. Klare Zielvorgaben und eine kohärente Gesamtsteuerung der IT-Ausgaben des Bundes seien bislang nicht erkennbar.
Per Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 erhielt das BMDS einen sogenannten IT-Zustimmungsvorbehalt: Wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung bedürfen seitdem der Zustimmung des Ministeriums. Die Anfrage erkundigt sich, in welchem Umfang das BMDS von diesem Instrument bisher tatsächlich Gebrauch gemacht hat — und ob strukturelle Hürden den Einsatz behindern.
Was gilt aktuell?
Derzeit sind digitalpolitische Zuständigkeiten und Budgetkompetenzen auf mehrere Bundesministerien verteilt. Das BMDS besitzt mit dem IT-Zustimmungsvorbehalt ein formales Steuerungsinstrument, dessen praktische Reichweite jedoch unklar bleibt. Sondervermögen außerhalb des regulären Bundeshaushalts ermöglichen es anderen Ressorts, Digitalausgaben weitgehend eigenständig zu verwalten — ohne dass das BMDS zwingend einbezogen wird. Eine vollständige, öffentlich transparente Erfassung aller Digitalausgaben des Bundes besteht nach Einschätzung der Fragesteller bislang nicht.
Kernfragen der BMDS-Anfrage
Die 14 Fragen der Anfrage decken ein breites Spektrum ab: Die Fragesteller wollen wissen, ob das BMDS verbindliche Steuerungskompetenzen gegenüber anderen Ministerien besitzt, welche Gründe für den geringen Budgetanteil vorliegen und ob die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung des Ministeriums plant. Darüber hinaus fragen sie nach der Bewertung möglicher Effizienzverluste durch Parallelstrukturen, nach Fortschritten beim zentralen IT-Einkauf — etwa für Softwarelizenzen — sowie nach der deutschen Wettbewerbsfähigkeit im internationalen digitalen Vergleich. Auch die Frage nach der Sachgerechtigkeit der Sondervermögen und die Transparenz bei der Erfassung von Digitalausgaben spielen eine Rolle.
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist ein Dauerthema in der deutschen Politik. Projekte wie der Echtzeit-Ausbau des DB Navigators zeigen, wie digitale Modernisierung in der Praxis aussehen kann — doch auf Bundesverwaltungsebene stockt die Umsetzung erkennbar. Internationale Vergleiche zeigen, dass Deutschland bei der Digitalisierung öffentlicher Dienste regelmäßig hinter anderen europäischen Ländern zurückbleibt. Fragmentierte Zuständigkeiten und fehlende Budgetkontrolle gelten Fachleuten dabei als zentrale Ursachen.
Parlamentarischer Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7748 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Mit der Kleinen Anfrage nutzt die AfD-Fraktion das parlamentarische Fragerecht, um die Bundesregierung zu einer Stellungnahme zu den strukturellen Defiziten des BMDS zu verpflichten. Abgeordneter Edgar Naujok hat die Anfrage federführend eingebracht; unterzeichnet ist sie von Fraktionsvorsitzenden Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie der Fraktion. Die Bundesregierung muss die 14 Fragen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist beantworten. Wie parlamentarische Vorgänge dokumentiert und zugänglich gemacht werden, erklärt der Beitrag zum Plenarprotokoll.
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Betroffen sind alle Bundesbehörden, deren IT-Vorhaben und -Ausgaben unter den Zustimmungsvorbehalt des BMDS fallen könnten. Mittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Digitalausgaben des Bundes finanzieren, sowie Unternehmen und Bürger, die auf eine funktionsfähige digitale Verwaltung angewiesen sind.
Die Kleine Anfrage wurde am 27. August 2026 eingereicht und an die Bundesregierung weitergeleitet. Die Bundesregierung soll die 14 Fragen innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Die Antwort wird als eigene Drucksache veröffentlicht.
- IT-Zustimmungsvorbehalt
- Ein Recht des BMDS, wesentlichen IT-Ausgaben anderer Bundesministerien zustimmen zu müssen, bevor diese getätigt werden. Eingeführt per Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025.
- Sondervermögen
- Zweckgebundene Finanzierungstöpfe außerhalb des regulären Bundeshaushalts, die für bestimmte Aufgaben — hier Digitalisierung — reserviert sind und von anderen Ressorts verwaltet werden können.
- BMDS
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung; das neu geschaffene Ministerium, das die Digitalpolitik des Bundes koordinieren und steuern soll.
Was ist das BMDS?
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wurde gegründet, um die Digitalisierung der Bundesverwaltung zentral zu steuern. Es besteht seit rund einem Jahr.
Was ist der IT-Zustimmungsvorbehalt des BMDS?
Per Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 erhielt das BMDS das Recht, wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung zustimmen zu müssen. Ob dieses Instrument bereits genutzt wurde, ist Gegenstand der Anfrage.
Warum kontrolliert das BMDS so wenig der Digitalausgaben?
Laut den Fragestellern verbleiben die meisten Mittel in anderen Ressorts oder Sondervermögen. Die genauen Gründe und ob die Bundesregierung das ändern will, soll die Antwort auf die Anfrage klären.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7748 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































