Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8061 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 54-jähriger Oppositioneller nach Abschiebung sofort in Tadschikistan verhaftet
- Insgesamt vier Abgeschobene seit 2023 verhaftet, einer starb im Gefängnis
- 28 Fragen zu BAMF-Praxis, Smartphone-Übergabe und diplomatischen Schritten
Hintergrund
Tadschikistan gilt laut internationalen Menschenrechtsorganisationen als autoritär regierter Staat, in dem politische Opposition systematisch verfolgt wird. Human Rights Watch dokumentierte seit 2023 mehrere Fälle, in denen aus Deutschland abgeschobene Tadschiken unmittelbar nach der Ankunft festgenommen und zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8061 vom 18. September 2026 schließt an frühere parlamentarische Vorgänge (BT-Drs. 20/14665 und 21/1987) an und weitet den Fragekatalog auf 28 Einzelfragen aus.
Im Detail
„dass dadurch Regierungskritiker*innen direkt an die repressiven Sicherheitsdienste ausgeliefert werden“
— Human Rights Watch, zitiert in Vorbemerkung BT-Drs. 21/8061
Am 20. Juni 2026 wurde ein 54-jähriger tadschikischer Oppositioneller aus Deutschland nach Tadschikistan abgeschoben — und unmittelbar nach seiner Ankunft am Flughafen Duschanbe verhaftet. Der Mann, in der Drucksache als A. B. bezeichnet, hatte seit 2017 in Deutschland gelebt, sein Asylantrag war abgelehnt worden. Er hatte online Kritik an der tadschikischen Regierung geübt und sich in der Exilorganisation „Reforms and Development of Tajikistan“ engagiert. Seine Frau und zwei Töchter durften in Deutschland bleiben, sein 19-jähriger Sohn wurde zusammen mit ihm abgeschoben.
Der Fall ist kein Einzelfall. Laut BT-Drs. 21/8061, eingereicht am 18. September 2026 von der Fraktion Die Linke, wurden seit Januar 2023 bereits drei weitere tadschikische Oppositionelle unmittelbar nach ihrer Abschiebung aus Deutschland in Tadschikistan verhaftet und zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Dazu kommt der Tod von S. R., einem seit 2019 in Hessen lebenden Tadschiken, der im Oktober 2025 unter ungeklärten Umständen in einem tadschikischen Gefängnis starb. Seine Familie berichtet von Spuren von Misshandlung und Folter an seinem Leichnam. Besonders brisant: S. R. war nicht abgeschoben worden — er reiste auf ausdrückliche Aufforderung der Ausländerbehörde Hessen selbstständig nach Tadschikistan, um Dokumente für die Verlängerung seines Aufenthaltstitels zu beschaffen. Die Behörde soll nach Darstellung der Fragesteller auf die mögliche Gefährdung hingewiesen worden sein.
Abschiebung nach Tadschikistan: 28 Fragen an die Bundesregierung
Die Fraktion stellt der Bundesregierung insgesamt 28 Fragen. Konkret wird gefragt, wie viele Bundespolizisten A. B. begleiteten, ob er gefesselt war und ob es Auffälligkeiten während der Abschiebung gab. Gefragt wird außerdem, ob deutsche Behörden eine Garantieerklärung der tadschikischen Seite hatten, dass A. B. nach der Ankunft nicht verhaftet werde — und ob die Bundesregierung sich für seine Freilassung einsetzt.
Ein weiteres zentrales Thema ist die Übergabe elektronischer Geräte: Die Anfrage fragt, ob das Smartphone von A. B. an tadschikische Behörden übergeben wurde. Solche Geräte könnten Kontaktdaten, Chatverläufe und Fotos politischer Mitstreiter enthalten und damit nicht nur den Abgeschobenen, sondern sein gesamtes Netzwerk gefährden. Die Fraktion will wissen, welche Regeln bei solchen Übergaben gelten und ob die Bundesregierung Handlungsbedarf sieht.
BAMF-Entscheidungspraxis im Fokus
Die Drucksache richtet den Blick auch auf die Asylpraxis des BAMF. Gefragt wird nach der bereinigten Schutzquote für das Herkunftsland Tadschikistan in den Jahren 2025 und 2026 sowie danach, wie Verwaltungsgerichte über Klagen tadschikischer Asylsuchender gegen BAMF-Bescheide entschieden haben. Außerdem soll die Bundesregierung darlegen, wie viele tadschikische Staatsangehörige derzeit in Deutschland leben, welchen Aufenthaltsstatus sie haben und wie viele ausreisepflichtig sind — aufgeschlüsselt nach Bundesländern.
Hintergrund ist die Frage, ob die Entscheidungspraxis des BAMF die tatsächliche Gefährdungslage in Tadschikistan angemessen widerspiegelt. Human Rights Watch hatte laut Drucksache kritisiert, dass Abschiebungen fortgesetzt würden, obwohl sich Beweise häuften, dass dadurch Regierungskritiker direkt an repressive Sicherheitsdienste ausgeliefert würden. Das erzeuge in der tadschikischen Diaspora ein Klima der Angst und der Selbstzensur.
Tod von S. R.: Ungeklärte Umstände und Behördenverantwortung
Vier Fragen (Nr. 24 bis 28) befassen sich ausschließlich mit dem Tod von S. R. Die Fraktion fragt, was der Bundesregierung über die Todesumstände bekannt ist, ob eine Obduktion stattgefunden hat, ob die Bundesregierung tadschikische Behörden kontaktiert hat — und ob sie auch die hessischen Behörden kontaktiert hat, um zu klären, warum S. R. trotz bekannter Gefährdung zur Ausreise aufgefordert wurde. Das Auswärtige Amt hatte sich laut Drucksache auf Anfrage der Frankfurter Rundschau nicht zu dem Fall geäußert.
Die Kleine Anfrage ergänzt frühere parlamentarische Vorgänge zu Abschiebungen nach Tadschikistan, darunter Fragen zur Kontrolle staatlicher Maßnahmen im Ausland sowie Debatten über den Umgang von Behörden mit Betroffenen. Eine Antwort der Bundesregierung steht aus.
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Betroffen sind tadschikische Staatsangehörige in Deutschland, deren Asylanträge abgelehnt wurden und die abgeschoben werden sollen — insbesondere jene, die politisch aktiv sind oder Kritik an der tadschikischen Regierung geäußert haben. Darüber hinaus ist laut Drucksache die gesamte tadschikische Diaspora in Deutschland von einem Klima der Angst und Selbstzensur betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8061) wurde am 18. September 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Gemäß § 104 GO-BT ist eine Antwort grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- BAMF
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge — zuständig für die Bearbeitung von Asylanträgen in Deutschland und die Feststellung von Schutzgründen.
- Schutzquote
- Anteil der positiv beschiedenen Asylanträge an allen inhaltlich geprüften Entscheidungen — ohne rein formelle Erledigungen wie Verfahrenseinstellungen.
- PEB Bund
- Gemeinsame Koordinierungsstelle Passersatzbeschaffung — koordiniert die Beschaffung von Reisedokumenten für ausreisepflichtige Personen, auch durch Sammelanhörungen mit Vertretern der Herkunftsländer.
Was passierte mit A. B. nach seiner Abschiebung?
Der 54-jährige Oppositionelle wurde laut Human Rights Watch unmittelbar nach seiner Ankunft am Flughafen Duschanbe am 20. Juni 2026 verhaftet. Sein 19-jähriger Sohn wurde abgeschoben und den Großeltern übergeben.
Wie viele Tadschiken wurden nach Abschiebung aus Deutschland verhaftet?
Laut Drucksache sind es seit Januar 2023 mindestens vier Fälle: Drei früher Abgeschobene wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, ein weiterer starb unter ungeklärten Umständen im Gefängnis.
Warum fragt Die Linke nach Smartphones bei Abschiebungen?
Die Fraktion fragt, ob Smartphones Abgeschobener an tadschikische Behörden übergeben wurden — solche Geräte könnten Kontaktdaten politischer Mitstreiter und Familienangehöriger enthalten und diese gefährden.

































































