Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8053 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 38 Fragen zur Umsetzung des Gastgewerbe-Praxischecks von 2024
- Hotelmeldeschein für Inländer abgeschafft — Vollzug in der Praxis unklar
- Zweiter Praxischeck mit Niedersachsen für September 2026 geplant
Hintergrund
Im Herbst 2024 führten das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der bayerische Bürokratieabbau-Beauftragte Walter Nussel (CSU) einen Praxischeck für das Gastgewerbe durch. Dabei wurden zehn konkrete Pflichten in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Allergenkennzeichnung, Arbeitsschutz, Brandschutz und Elektroprüfung untersucht und rund 36 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die aktuelle Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag (S. 61) vereinbart, das Praxischeck-Format fortzuführen. Laut der fragestellenden Fraktion ist für September 2026 ein zweiter Praxischeck gemeinsam mit dem Land Niedersachsen geplant.
Im Detail
Nach eineinhalb Jahren Regierungsverantwortung plant die Bundesregierung nach Informationen der fragestellenden Fraktion für September 2026 den nächsten Praxischeck im Gastgewerbe, der voraussichtlich gemeinsam mit dem Land Niedersachsen durchgeführt werden soll.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8053
Ob die zugesagten Bürokratieerleichterungen für Restaurants, Hotels und Cateringunternehmen tatsächlich in der Praxis angekommen sind, ist Gegenstand der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8053 vom 18. September 2026. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt der Bundesregierung darin insgesamt 38 Fragen zum Bürokratieabbau im Gastgewerbe — und fragt dabei systematisch für jede einzelne der rund 36 Handlungsempfehlungen des Praxischecks aus dem Herbst 2024 nach dem konkreten Umsetzungsstand.
Bürokratieabbau im Gastgewerbe: Was steht auf dem Prüfstand?
Der erste Praxischeck im Gastgewerbe hatte zehn Pflichtenbereiche untersucht: Lebensmittelhygiene mit HACCP-Konzept, fortlaufende Dokumentationspflichten, Allergenkennzeichnung auf Speisekarten, die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln per Lieferschein, Gefährdungsbeurteilungen für Kleinbetriebe, die arbeitsmedizinische Vorsorgekartei, Prüfpflichten für elektrische Betriebsmittel sowie Brandschutzanlagen. Zu jedem dieser Bereiche wurden konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet — etwa der mögliche Verzicht auf ein schriftliches HACCP-Konzept für kleine Betriebe oder die digitale Übermittlung von Lieferscheinen statt physischer Aufbewahrung.
Für jede dieser Empfehlungen fragt die Anfrage nun einzeln: Wurde sie umgesetzt? Wenn nein — warum nicht? Die Fragen 11 bis 36 folgen diesem Schema konsequent durch alle Handlungsfelder.
Hotelmeldeschein: Beschlossen, aber nicht vollzogen?
Besondere Aufmerksamkeit richtet die Anfrage auf den Hotelmeldeschein. In der vergangenen Legislaturperiode wurde die Pflicht zur Erfassung von Meldedaten für inländische Hotelgäste abgeschafft. Frage 37 erkundigt sich, inwieweit diese Entscheidung in der Praxis tatsächlich umgesetzt wurde und ob der Bundesregierung Hinderungsgründe bekannt sind. Frage 38 geht einen Schritt weiter und fragt, ob sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Ausweitung der Abschaffung auf EU-Bürger und Gäste mit Schengen-Visa einsetzt.
Zweiter Praxischeck geplant
Laut der fragestellenden Fraktion plant die Bundesregierung für September 2026 einen weiteren Praxischeck im Gastgewerbe, diesmal gemeinsam mit dem Land Niedersachsen. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht die Fortführung des Praxischeck-Formats ausdrücklich vor (S. 61). Die Anfrage fragt deshalb auch, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung Themen für Praxischecks auswählt, ob das Format auf kommunale Ebene ausgeweitet werden soll und ob Deutschland auf europäischer Ebene auf ähnliche Instrumente hinwirkt.
Welche Betriebe sind konkret betroffen?
Das deutsche Gastgewerbe umfasst rund 223.000 Betriebe. Für sie bedeuten Pflichten wie schriftliche HACCP-Konzepte, Hygienedokumentationen, Allergeninformationssysteme und wiederkehrende Elektroprüfungen erheblichen Verwaltungsaufwand — besonders für Kleinbetriebe ohne eigene Verwaltungsabteilung. Ob und wie schnell Entlastungen aus dem Praxischeck 2024 in der Fläche ankommen, ist daher für Zehntausende Betriebe wirtschaftlich relevant. Themen wie der Umfang staatlicher Förderprogramme und bürokratischer Anforderungen beschäftigen den Bundestag regelmäßig.
Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung der Anfrage an das Bundeskanzleramt Zeit, zu antworten. Ob und in welchem Umfang die Empfehlungen des Praxischecks bisher umgesetzt wurden, wird erst die Antwort zeigen.
Weiterlesen:
Direkt betroffen sind rund 223.000 Betriebe des deutschen Gastgewerbes — Hotels, Restaurants, Cafés und Cateringunternehmen. Diese müssen zahlreiche Dokumentations-, Melde- und Prüfpflichten erfüllen, die nach Einschätzung der Fragestellenden teilweise als übermäßig bürokratisch gelten. Indirekt betreffen vereinfachte Regelungen auch Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa beim Hotelmeldeschein oder der Allergenkennzeichnung auf Speisekarten.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8053 wurde am 18. September 2026 im Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung muss die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantworten. Liegt die Antwort vor, wird sie als separate Drucksache veröffentlicht.
- HACCP
- Hazard Analysis and Critical Control Points — ein System zur Identifikation und Kontrolle von Gesundheitsrisiken bei der Lebensmittelverarbeitung. Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet, ein solches Konzept zu führen.
- Praxischeck
- Workshop-Format des Bundeswirtschaftsministeriums, bei dem Unternehmen, Verbände und Behörden gemeinsam bürokratische Pflichten prüfen und Vereinfachungen erarbeiten.
- DGUV Vorschrift 3
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3 — regelt die Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen.
Was ist ein Praxischeck im Gastgewerbe?
Ein Praxischeck ist ein Workshop-Format, bei dem Unternehmen, Verbände und Behörden gemeinsam bürokratische Hürden analysieren und konkrete Lösungsansätze erarbeiten. Der erste Praxischeck für das Gastgewerbe fand im Herbst 2024 statt.
Was ist das HACCP-Konzept und warum ist es relevant?
HACCP steht für ein Hygienemanagement-System, das Lebensmittelbetriebe verpflichtend dokumentieren müssen. Der Praxischeck 2024 empfahl, auf die schriftliche Dokumentation für kleine Betriebe zu verzichten — ob das umgesetzt wurde, ist Gegenstand der Anfrage.
Was gilt seit der letzten Legislaturperiode beim Hotelmeldeschein?
Für inländische Hotelgäste wurde der Hotelmeldeschein in der letzten Legislaturperiode abgeschafft. Die Anfrage fragt nach dem tatsächlichen Vollzugsstand in der Praxis.

































































