Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8366 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Linke fordert staatliche Gesellschaft für Offshore-Windparks
- TotalEnergies will Flächen für knapp 8 Mrd. Euro zurückgeben
- Nur 12,1 von 70 Gigawatt bis 2045 laufen oder sind im Bau
Hintergrund
Der Ausbau der Windenergie auf See wird bislang über Flächenausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) organisiert. Das Gesetz nennt Ausbauziele von mindestens 30 Gigawatt bis 2030 und 70 Gigawatt bis 2045. Nach Darstellung der Antragsteller scheiterte die Ausschreibung 2025, weil kein einziges Gebot einging. Zudem wolle TotalEnergies ersteigerte Flächen mit möglicher Kapazität von 7,5 Gigawatt zurückgeben. Dies sind Einschätzungen der Fraktion, gestützt auf Medienberichte.
- 70 GW bis 2045 — Ausbauziel für Offshore-Wind laut WindSeeG, Zwischenziel 30 GW bis 2030.
- 12,1 GW — laut Antrag in Betrieb oder im Bau (Stand 30.06.2026).
- 2,6 GW — weitere Leistung mit vorliegender Investitionsentscheidung.
- knapp 8 Mrd. Euro — Summe, für die TotalEnergies 2023 und 2024 Flächen ersteigerte.
- 7,5 GW — mögliche Kapazität der Flächen, die zurückgegeben werden könnten.
Im Detail
Planung, Bau und Betrieb von Offshore-Windparks und Netzanbindungen sollen daher in öffentlicher Hand durch eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes realisiert werden.
— Antrag, BT-Drs. 21/8366
Wer soll die Windparks in Nord- und Ostsee bauen und betreiben: private Konzerne oder der Staat? Diese Frage stellt der Antrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 21/8366 vom 6. Oktober 2026. Die Fraktion fordert, Planung, Bau und Betrieb von Offshore-Windparks und Netzanbindungen in die Hand einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes zu legen. Hintergrund ist die Ankündigung von TotalEnergies, Flächen, die 2023 und 2024 für knapp acht Milliarden Euro ersteigert wurden, nicht zu bebauen, sondern zurückzugeben.
Offshore-Wind: Warum das Thema jetzt auf dem Tisch liegt
Nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz sollen bis 2030 mindestens 30 Gigawatt und bis 2045 70 Gigawatt Leistung auf See entstehen. Laut Antrag laufen davon bislang 12,1 Gigawatt oder sind im Bau, für weitere 2,6 Gigawatt liegen Investitionsentscheidungen vor (Stand 30.06.2026). Der Großteil muss also erst noch geplant und errichtet werden. Die Antragsteller verweisen zudem auf die Ausschreibung 2025, bei der kein einziges Gebot einging. Die Fraktion wertet das als Marktversagen. Eine Analyse der Stiftung Offshore-Windenergie, auf die sie sich beruft, sehe im Ausschreibungsdesign eine Ursache für höhere Strompreise, weil hohe Gebotssummen und steigende Kapitalkosten über langfristige Stromlieferverträge weitergegeben würden.
Was die Linke konkret verlangt
Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der drei Punkte enthält. Erstens soll eine Bundesinfrastrukturgesellschaft gegründet werden, die Bau und Betrieb von Offshore-Anlagen sowie der Anbindungsleitungen in öffentlicher Hand vorantreibt. Zweitens soll ein gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten dieser Gesellschaft für bereits gebaute oder in Planung befindliche Anlagen eingeführt werden. Drittens sollen nicht realisierte Offshore-Ausbaurechte automatisch an die Gesellschaft übergehen. Aufträge für Planung, Bau und Instandhaltung könnten laut Antrag über transparente Vergabeverfahren an spezialisierte Unternehmen gehen, während die Betriebsführung dauerhaft beim Staat bliebe.
Erwartete Vorteile laut Antrag
Die Fraktion nennt vier Vorteile. Der Bund könne sich günstiger finanzieren als private Investoren, die Risikoaufschläge und Renditeerwartungen einpreisen. Das senke langfristig die Stromkosten. Außerdem verspreche sie mehr Planungssicherheit und einen schnelleren Ausbau. Über Vorgaben wie Local-Content-Klauseln, etwa steigende Quoten für europäischen grünen Stahl, und Tariftreue könnten heimische Industrie und Beschäftigung gestärkt werden. Schließlich ließen sich Standards zu Cybersicherheit und Datenhoheit leichter durchsetzen. Als Vorbild nennt der Antrag Dänemark: Dort liege die Verantwortung für Offshore-Netzinfrastruktur beim staatlichen Netzbetreiber Energinet, und der Staat halte 50,12 Prozent am Offshore-Konzern Ørsted.
Eine Reform des Auktionsmodells genüge nicht
Auch zweiseitige Differenzverträge (CfDs) reichen aus Sicht der Antragsteller nicht aus. Sie erforderten zusätzliche staatliche Absicherungen und änderten nichts an den profitgetriebenen Kapitalkosten sowie der Marktkonzentration. Die bloße Rückgabe von Flächen sei wegen der langen Vergabe- und Planungszeit ebenfalls unzureichend. Die formal bezuschlagten, aber nicht umgesetzten Projekte blockierten laut Antrag Flächen und Netzanschlusskapazitäten über Jahre, ohne dass ein Windrad gebaut werde.
Europarechtliche Einschätzung
Der Antrag hält eine staatliche Infrastrukturgesellschaft für europarechtskonform. Die EU-Verträge ließen die Eigentumsordnung der Mitgliedstaaten nach Art. 345 AEUV unberührt. Als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse könne sie unter Erfüllung der Altmark-Kriterien ohne beihilferechtliche Prüfung der Kommission betrieben werden.
Der Antrag ist ein politischer Vorschlag der Oppositionsfraktion. Welche Mehrheit er im Bundestag findet, ist offen. Weitere Berichte zu verwandten Themen finden sich im Beitrag Aus den Ausschüssen – KW41/2026.
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Betroffen wären Stromkunden und energieintensive Industrien, Offshore-Investoren und Projektgesellschaften sowie Beschäftigte in Häfen, Werften, bei Turbinen-, Kabel- und Konverterherstellern und in der Hafenlogistik.
Der Antrag wurde am 6. Oktober 2026 eingebracht. Als Nächstes steht die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse an. Dort wird er beraten, bevor der Bundestag im Plenum über eine Beschlussempfehlung abstimmt. Selbst bei einer Annahme müsste die Bundesregierung erst einen Gesetzentwurf vorlegen.
- WindSeeG
- Das Windenergie-auf-See-Gesetz regelt Flächenvergabe, Ausbauziele und Netzanbindung für Offshore-Windparks.
- Differenzverträge (CfDs)
- Zweiseitige Verträge, bei denen Staat und Betreiber Abweichungen vom vereinbarten Strompreis ausgleichen und so Risiken dämpfen.
- Vorkaufsrecht
- Bei einem Verkauf kann der Berechtigte zuerst zu den Konditionen des Käufers einsteigen.
Was fordert die Linke konkret?
Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen. Er soll eine Bundesinfrastrukturgesellschaft gründen, ein Vorkaufsrecht für Offshore-Anlagen einführen und nicht realisierte Ausbaurechte automatisch an die Gesellschaft übertragen.
Warum wird das Thema diskutiert?
Laut Antrag will TotalEnergies Flächen, die 2023 und 2024 für knapp acht Milliarden Euro ersteigert wurden, nicht bebauen, sondern zurückgeben. Auch bei BP gebe es ähnliche Überlegungen.
Wie weit ist der Offshore-Ausbau?
Von 70 Gigawatt bis 2045 sind laut Antrag 12,1 Gigawatt in Betrieb oder im Bau. Für weitere 2,6 Gigawatt liegen Investitionsentscheidungen vor (Stand 30.06.2026).




































































