Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8423 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Hilfsmittel des Auswärtigen Amts laut Anfrage um fast 70 Prozent gekürzt
- 608 bis 696 Millionen Menschen leiden weltweit chronisch Hunger
- Haushaltsentwurf 2027 sieht 1,05 Mrd. Euro für humanitäre Hilfe vor
Hintergrund
Der UN-Sicherheitsrat verabschiedete 2018 die Resolution 2417. Sie wertet den Einsatz von Hunger als Methode der Kriegsführung als Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht. Nach Angaben von FAO und WFP sind in zwölf von dreizehn Hungerhotspots bewaffnete Konflikte ursächlich für die Krisen. Die Fragesteller nennen außerdem Klimakrise, Lieferkettenabhängigkeiten und die Marktkonzentration im Agrarhandel als verschärfende Faktoren.
- 608 bis 696 Millionen Menschen — leiden laut Anfrage weltweit chronisch Hunger.
- 907 Helfende — wurden Berichten zufolge im vergangenen Jahr angegriffen.
- 1,05 Mrd. Euro — vorgesehene Mittel für humanitäre Hilfe im Entwurf des Bundeshaushalts 2027.
- 4,9 Millionen — Frauen und Kinder in Afghanistan benötigen laut WFP eine Behandlung wegen Mangelernährung.
- 540 Millionen US-Dollar — Finanzierungsbedarf des WFP für Afghanistan bis Januar 2027.
Im Detail
Hunger wird aber auch als Kriegswaffe eingesetzt und Menschen werden gezielt ausgehungert.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8423
Hunger als Waffe im Krieg und die Kürzung humanitärer Hilfe stehen im Zentrum der Kleinen Anfrage 21/8423 vom 7. Oktober 2026. Die Fraktion Die Linke legt der Bundesregierung 24 Fragen vor. Sie betreffen die Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution 2417, die Vorbeugung von Hungerkrisen und die Finanzierung der Hilfe. Unterzeichnet ist die Anfrage von Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und der Fraktion.
Die Fragesteller beschreiben in der Vorbemerkung, dass in Kriegen vor allem die Zivilbevölkerung unter Hunger und Mangelernährung leidet. Menschen fliehen und können Felder nicht mehr bestellen, Handelswege werden blockiert, zivile Infrastruktur wird zerstört. Nach Darstellung der Fraktion wird Hunger auch gezielt als Kriegswaffe eingesetzt. Als Beispiel nennt sie Blockaden humanitärer Korridore und Angriffe auf Helfende, etwa im Sudan. Berichten zufolge seien im letzten Jahr 907 Helfende angegriffen worden.
Was die UN-Resolution 2417 vorsieht
Der UN-Sicherheitsrat ächtete 2018 mit der Resolution 2417 den Einsatz von Hunger als Methode der Kriegsführung. Laut Anfrage verlangt sie freien und sicheren Zugang zu humanitärer Hilfe, den Schutz von Helfenden und die Aufklärung von Verstößen. Staaten sollen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Zusammenhang mit Aushungerung unabhängig, vollständig, schnell und wirksam untersuchen und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen.
Die Bundesregierung soll nun darlegen, welche Maßnahmen sie seit 2018 ergriffen hat und welche Wirkung diese hatten. Sie soll auch den völkerrechtlichen Stellenwert der Resolution bewerten. Die Fragen 3 bis 6 betreffen konkrete Konflikte. Die Fraktion will wissen, wo die Regierung belastbare Anhaltspunkte für gezielten Nahrungsentzug sieht, insbesondere im Sudan, in Gaza, im Jemen und im Südsudan. Außerdem fragt sie, welche diplomatischen Schritte darauf folgten. Die Fragen 7 bis 9 gelten Ermittlungen und Dokumentationen seit 2020 sowie der Weitergabe von Erkenntnissen etwa an den Internationalen Strafgerichtshof.
Hungerhotspots und Ursachen
Nach Angaben von FAO und WFP, auf die sich die Anfrage beruft, gibt es dreizehn Hungerhotspots. In zwölf davon sind bewaffnete Konflikte ursächlich. Weltweit leiden laut Anfrage zwischen 608 und 696 Millionen Menschen chronisch Hunger. Schwere Ernährungskrisen entstehen demnach meist durch mehrere Faktoren: Kriege, die Folgen der Corona-Pandemie, des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und des Krieges gegen den Iran, dazu Klimakrise, Extremwetter und komplexe Lieferketten.
Die Fragesteller verweisen auf die Abhängigkeit des Ernährungssystems von stabilen Handelsrouten und fossilen Energieträgern sowie auf die Marktmacht weniger Konzerne bei landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und im Agrarhandel. Frage 23 betrifft mögliche Folgen einer längeren Einschränkung der Schifffahrt durch die Straße von Hormus für Energiepreise, Transportkosten, Lebensmittelpreise und die Düngemittelproduktion. Frage 24 fragt nach Maßnahmen gegen Spekulation und Marktkonzentration auf den Agrarmärkten.
Kürzungen im Zentrum der Kritik
Ein großer Teil der Anfrage widmet sich den Haushaltsmitteln. Laut Vorbemerkung wurden die Mittel des Auswärtigen Amts für humanitäre Hilfe in den letzten Jahren um fast 70 Prozent gekürzt. Die Mittel des Entwicklungsministeriums für die Transformation von Ernährungssystemen sollen um weitere 33 Prozent sinken. Frage 14 nennt eine Kürzung der humanitären Hilfe um 50 Prozent gegenüber 2024. Die Fraktion will wissen, ob die für 2026 bereitgestellten und für 2027 im Entwurf vorgesehenen 1,05 Mrd. Euro aus Sicht der Regierung ausreichen und welchen zusätzlichen Bedarf sie sieht.
Die Fragen 16 bis 21 betreffen die Folgen der Kürzungen für internationale Organisationen, den Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ und Programme zum Aufbau lokaler Ernährungssysteme. Frage 19 verlangt die deutschen Beiträge an das Welternährungsprogramm für 2022 bis 2026. Frage 20 bezieht sich auf Afghanistan: Dort benötigen laut WFP 4,9 Millionen Frauen und Kinder eine Behandlung wegen Mangelernährung, der Finanzierungsbedarf des WFP beträgt 540 Millionen US-Dollar bis Januar 2027.
Die Frage 22 betrifft die Folgen der Beendigung des russisch-ukrainischen Getreideabkommens 2023 für Länder, die von ukrainischen Weizenimporten abhängen. Die Fragen 5 und 6 sind im Wortlaut identisch.
Wie es weitergeht
Es handelt sich um eine Anfrage, nicht um einen Beschluss. Die Bundesregierung hat noch nicht geantwortet. Die Vorbemerkung gibt die Position der Fragesteller wieder. Welche Bewertungen die Regierung teilt, zeigt erst ihre Antwort.
Weiterlesen:
- Diplomatische Friedensinitiativen Ukraine-Krieg seit 2022 Scheitergründe
- CDU muss Kürzungspaket stoppen, jetzt erst recht!
Betroffen sind vor allem Zivilbevölkerungen in Konfliktgebieten wie Sudan, Gaza, Jemen und Südsudan sowie humanitäre Organisationen und deren Helfende. Mittelbar betrifft die Anfrage deutsche Steuerzahler, da es um Ausgaben im Bundeshaushalt geht.
Die Bundesregierung muss die Fragen noch beantworten. Die Antwort wird als eigene Drucksache veröffentlicht. Bei Kleinen Anfragen sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
- UN-Resolution 2417
- Beschluss des UN-Sicherheitsrats von 2018, der das gezielte Aushungern der Zivilbevölkerung im Krieg ächtet und freien Zugang zu humanitärer Hilfe fordert.
- Humanitäres Völkerrecht
- Regeln, die in bewaffneten Konflikten Zivilpersonen schützen und die Mittel der Kriegsführung begrenzen.
- WFP
- Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen ist die größte humanitäre Organisation im Bereich Nahrungsmittelhilfe.
Worum geht es in der Kleinen Anfrage?
Die Linke fragt die Bundesregierung nach der Umsetzung der UN-Resolution 2417, nach Hunger als Kriegswaffe und nach der Finanzierung humanitärer Hilfe.
Was regelt die UN-Resolution 2417?
Der UN-Sicherheitsrat ächtete 2018 den Einsatz von Hunger als Methode der Kriegsführung und forderte freien Zugang zu humanitärer Hilfe sowie die Aufklärung von Verstößen.
Welche Kürzungen kritisiert die Fraktion?
Laut Anfrage wurden die humanitären Mittel des Auswärtigen Amts um fast 70 Prozent gekürzt, die BMZ-Mittel für Ernährungssysteme sollen um weitere 33 Prozent sinken.


































































