Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8401 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 5.000 Euro Basis-Mutterschaftsausgleich für alle Selbstständigen im Mutterschutz
- Nur 35 Prozent der Selbstständigen nutzten Mutterschutzleistungen der Versicherungen
- Finanzierung des Ausgleichs soll solidarisch erfolgen, Evaluation nach fünf Jahren
Hintergrund
Laut Antrag besteht für selbstständige Frauen eine erhebliche Schutzlücke: Anders als abhängig Beschäftigte haben sie grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzfristen und Mutterschaftsgeld. Die Fraktion verweist auf eine 2024 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellte Allensbach-Studie. Danach griffen nur 35 Prozent der Selbstständigen, die während ihrer Selbstständigkeit ein Kind bekamen, auf Mutterschutzleistungen der Versicherungen zurück. Zudem verweist der Antrag auf eine 2026 vorgelegte Machbarkeitsstudie des Westdeutschen Handwerkskammertags mit dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn.
- 1,3 Millionen — selbstständig erwerbstätige Frauen in Deutschland laut Antrag.
- 27.000 — selbstständige Frauen, die jährlich ein Kind bekommen.
- 35 Prozent — Anteil der Selbstständigen, die Mutterschutzleistungen der Versicherungen nutzten.
- 85 Prozent — selbstständige Frauen, die sich laut Allensbach-Studie bessere staatliche Rahmenbedingungen wünschen.
- 5.000 Euro — geforderter pauschaler Basis-Mutterschaftsausgleich.
Im Detail
Mutterschutz für Selbstständige ist kein Nice-to-have, sondern ein notwendiger Bestandteil eines modernen, geschlechtergerechten Sozialstaats und einer Wirtschaftspolitik, die Frauen echte unternehmerische Chancen eröffnet.
— Antrag BT-Drs. 21/8401, Feststellungsteil
Selbstständige Frauen sollen rund um die Geburt eines Kindes erstmals einen gesetzlichen Schutz erhalten. Das fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag, der am 6. Oktober 2026 als Drucksache 21/8401 im Bundestag eingegangen ist. Kernstück ist ein pauschaler Basis-Mutterschaftsausgleich von 5.000 Euro für alle Selbstständigen im Mutterschutz.
Hintergrund ist eine Lücke, die laut Antrag seit Langem besteht: Abhängig Beschäftigte haben Anspruch auf Mutterschutzfristen und Mutterschaftsgeld, Selbstständige grundsätzlich nicht. In Deutschland sind laut Drucksache rund 1,3 Millionen Frauen selbstständig erwerbstätig, jährlich bekommen etwa 27.000 von ihnen ein Kind. Für diese Frauen kann eine Schwangerschaft zum finanziellen Risiko werden und im ungünstigen Fall die Existenz des Unternehmens gefährden.
Was gilt aktuell beim Mutterschutz für Selbstständige?
Nach Angaben der Antragsteller fehlt eine allgemeine, solidarisch finanzierte Mutterschaftsleistung für Selbstständige. Auch eine verlässliche Absicherung von Betriebskosten und notwendiger Vertretung gibt es demnach nicht. Eine vom Bundesfamilienministerium beauftragte Allensbach-Studie aus dem Jahr 2024 zeigt laut Antrag, dass nur 35 Prozent der Selbstständigen, die während ihrer Selbstständigkeit ein Kind bekamen, auf Mutterschutzleistungen der Versicherungen zurückgriffen. 85 Prozent der selbstständigen Frauen wünschen sich bessere staatliche Rahmenbedingungen.
Die Forderungen im Überblick
Die Bundesregierung soll im Rahmen der anstehenden Elterngeldreform und der Vereinfachung des Mutterschutzgesetzes einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige schaffen. Dieser soll die besonderen Bedingungen unterschiedlicher Branchen berücksichtigen und bürokratiearm ausgestaltet sein. Der Basis-Mutterschaftsausgleich von 5.000 Euro kann durch Zuschüsse auf Antrag ergänzt werden.
Hinzu kommt die Forderung nach einem Anspruch oder einer finanziellen Unterstützung für Vertretungs- und Betriebshilfen. Dies soll insbesondere für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen gelten, bei denen die persönliche Arbeitsleistung für den Fortbestand des Unternehmens erforderlich ist. Der Mutterschaftsausgleich soll solidarisch finanziert werden. Wie die Finanzierung konkret aussehen soll, nennt der Antrag nicht.
Beratung und Elterngeld für Selbstständige
Der Antrag sieht außerdem vor, bestehende Beratungsstrukturen zu einem flächendeckenden, niedrigschwelligen Angebot für selbstständige Schwangere auszubauen. Dieses soll früh über Mutterschutz, Mutterschaftsleistungen, Krankenversicherung, Betriebshilfen, Vertretungsmöglichkeiten und Elterngeld informieren. Das Elterngeld für Selbstständige soll weiterentwickelt werden, insbesondere durch eine sachgerechte Bemessung und eine bessere Berücksichtigung schwankender Einkommen.
EU-Recht und Vorbilder im Ausland
Die Antragsteller verweisen auf Art. 8 der EU-Richtlinie 2010/41/EU. Danach müssen Mitgliedstaaten selbstständigen Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen ermöglichen, die eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit für mindestens 14 Wochen erlauben. Länder wie Frankreich, Dänemark, Schweden und Finnland zeigen laut Antrag, dass eine bessere Absicherung möglich ist. Als konkretes Umsetzungskonzept nennt die Fraktion eine vom nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium geförderte Machbarkeitsstudie des Westdeutschen Handwerkskammertags und des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn. Sie sieht eine Einmalzahlung vor, die das fehlende Einkommen auffängt, sowie optionale Bausteine zur Einkommensaufstockung und zur Finanzierung von Betriebshilfen.
Kritik an der Bundesfamilienministerin
Die Fraktion kritisiert, dass Bundesfamilienministerin Karin Prien anders als zu Jahresbeginn angekündigt bislang keine substanziellen Verbesserungen auf den Weg gebracht habe. Der in der Ressortabstimmung befindliche Referentenentwurf zur Reform von Elterngeld und Mutterschutz sehe für Selbstständige bisher keine wesentlichen Verbesserungen vor. Das ist die Darstellung der Antragsteller.
Wirkung und Überprüfung
Die Begründung stützt sich auf Studien, nach denen selbstständige Frauen in der Familienphase strukturell benachteiligt sind und hohe Einbußen verzeichnen. Besonders betroffen sind Soloselbstständige: Nur rund zwei Drittel von ihnen führen ihre Tätigkeit im Jahr nach der Geburt fort. Viele unterbrechen oder beenden die Selbstständigkeit. Die Reform soll nach fünf Jahren evaluiert werden. Untersucht werden sollen unter anderem Inanspruchnahme, finanzielle Situation selbstständiger Mütter, Nutzung von Betriebshilfen und mögliche Benachteiligungen bestimmter Branchen und Einkommensgruppen.
Der Antrag ist im Bundestag eingebracht; Ausschussberatung und Abstimmung im Plenum stehen noch aus. Ob die Mehrheit im Bundestag den Forderungen folgt, ist offen.
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Betroffen sind selbstständig erwerbstätige Frauen, insbesondere Soloselbstständige und Kleinstunternehmerinnen, bei denen die persönliche Arbeitsleistung für den Fortbestand des Betriebs erforderlich ist.
Der Antrag wurde am 6. Oktober 2026 im Bundestag eingebracht. Als nächste Schritte folgen die Zuweisung an einen Ausschuss und die Beratung dort. Danach stimmt das Plenum des Bundestages über den Antrag ab.
- Soloselbstständige
- Selbstständige ohne eigene Beschäftigte, die ihr Einkommen allein durch ihre persönliche Arbeitsleistung erzielen.
- Betriebshilfe
- Vertretung, die den Betrieb während eines Ausfalls weiterführt, damit das Unternehmen nicht ruht.
- Mutterschaftsausgleich
- Im Antrag vorgeschlagene pauschale Leistung, die entfallende Einkünfte während des Mutterschutzes auffängt.
Wie hoch soll der Mutterschaftsausgleich sein?
Der Antrag nennt einen pauschalen Basis-Mutterschaftsausgleich von 5.000 Euro für alle Selbstständigen im Mutterschutz. Er kann durch Zuschüsse auf Antrag ergänzt werden.
Wie viele Frauen sind betroffen?
Laut Antrag sind rund 1,3 Millionen Frauen selbstständig erwerbstätig. Jährlich bekommen rund 27.000 von ihnen ein Kind.
Was verlangt die EU-Richtlinie?
Nach Art. 8 der Richtlinie 2010/41/EU müssen Mitgliedstaaten selbstständigen Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen ermöglichen. Diese sollen eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit für mindestens 14 Wochen erlauben.




































































