Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8461 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Rund 27.000 Selbstständige bekommen jährlich ein Kind
- U2-Umlage soll auf alle Selbstständigen ausgeweitet werden
- Auch betriebliche Fixkosten sollen ausgeglichen werden
Hintergrund
Das Mutterschutzgesetz erfasst im Wesentlichen abhängig Beschäftigte. Seine Instrumente wie Beschäftigungsverbote und Lohnfortzahlung richten sich an Arbeitgeber. Für Selbstständige gibt es keine vergleichbare Regelung. Die EU-Richtlinie 2010/41/EU verlangt, dass selbstständige Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen erhalten können, die eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit von mindestens 14 Wochen ermöglichen.
- 27.000 — Selbstständige bekommen laut Antrag jährlich ein Kind.
- 70 Prozent — des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens zahlt die Krankenkasse bei freiwilliger GKV-Versicherung mit Krankengeldanspruch.
- 89 Prozent — der befragten selbstständigen Handwerkerinnen arbeiteten laut Machbarkeitsstudie unter Bedingungen, die bei Angestellten ein Beschäftigungsverbot auslösen würden.
- 14 Wochen — Mindestdauer der Erwerbsunterbrechung nach EU-Richtlinie 2010/41/EU.
Im Detail
Bisher hat die Bundesregierung bei diesem wichtigen Thema allerdings nicht gehandelt.
— Antrag, BT-Drs. 21/8461
Selbstständige Schwangere stehen bei Einkommensausfall vor Lücken, die Angestellte nicht kennen. Die Fraktion Die Linke fordert deshalb in der Drucksache 21/8461 vom 8. Oktober 2026 einen Mutterschutz für Selbstständige. Laut Antrag bekommen bundesweit jährlich rund 27.000 Selbstständige ein Kind. Die Bundesregierung soll unverzüglich einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Nachteile gegenüber anderen Personengruppen ausgleicht.
Was gilt aktuell?
Das Mutterschutzgesetz richtet sich im Wesentlichen an abhängig Beschäftigte. Beschäftigungsverbote und Lohnfortzahlung setzen ein Beschäftigungsverhältnis voraus. Selbstständige erhalten Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V nur, wenn sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben. Dann zahlt die Krankenkasse 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Gesetzlich versicherte Angestellte erhalten dagegen 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber stockt nach § 20 MuSchG auf die volle Differenz zum bisherigen Nettolohn auf.
Privat Versicherte haben nach Darstellung des Antrags keinen regelhaften Anspruch. Sie benötigen eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung, deren Bedingungen variieren. Nach Ansicht der Antragsteller müssen Selbstständige, die schwanger werden können, also einen Tarif abschließen, den andere Personen nicht brauchen.
Fixkosten laufen weiter
Laut Antrag besteht eine wesentliche Benachteiligung darin, dass betriebliche Fixkosten wie Miete, Personal oder Versicherungsbeiträge weiterlaufen, auch wenn der Betrieb zeitweise ruht. Dafür gibt es keinen Ausgleich. Zudem gibt es für Selbstständige keine Beschäftigungsverbote, die eine finanzielle Leistung auslösen. Die Antragsteller berufen sich auf Art. 6 Abs. 4 und Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sowie auf Art. 8 der EU-Richtlinie 2010/41/EU.
Was der Antrag fordert
Kern der Forderung ist die Erweiterung des U2-Umlageverfahrens auf Selbstständige. Alle Selbstständigen sollen einzahlen, sodass Krankengeld- und Krankentagegeldtarife für dieses Risiko nicht mehr nötig sind. Für Versicherte der Künstlersozialversicherung sollen deren Besonderheiten berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf soll Einkommensrückgänge ausgleichen. Verluste durch Schließung oder Einschränkung des Betriebs sollen bis zur Höhe der regelmäßigen Fixkosten ausgeglichen werden. Angemessene Kosten für Betriebshilfen oder Vertretungskräfte soll die Umlage tragen, soweit sie Einkommensrückgänge reduzieren.
Die Regelungen sollen innerhalb der Mutterschutzfristen gelten. Sie sollen außerdem greifen, wenn eine Tätigkeit für Schwangere oder Kind einen gesundheitlichen Schaden bedeuten kann und dies ärztlich festgestellt wird. Die für U2 zuständigen Krankenkassen sollen zudem eine flächendeckende Beratung für Selbstständige organisieren.
Begründung der Fraktion
Die Fraktion verweist auf eine Machbarkeitsstudie des WHKT. Danach arbeiteten 89 Prozent der befragten selbstständigen Handwerkerinnen in der Schwangerschaft unter Bedingungen, die bei Angestellten ein Beschäftigungsverbot auslösen würden. Mehr als die Hälfte nahm die Arbeit innerhalb von vier Wochen nach der Geburt wieder auf. Der Deutsche Juristinnenbund fordert laut Antrag einen Rechtsanspruch auf Mutterschutzlohn bei zwingender Unterbrechung wegen gefährlicher Tätigkeit. Die geringe Inanspruchnahme bestehender Möglichkeiten zeige zudem, dass es gezielter Information und Beratung bedürfe.
Die Antragsteller verweisen auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Dieser sieht einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Fristen für Beschäftigte vor und lässt umlagefinanzierte Modelle prüfen. Nach Darstellung der Fraktion hat die Bundesregierung bisher nicht gehandelt.
Ein ähnliches Thema behandelt der Beitrag Mutterschutz Selbstständige: 5.000 Euro Basisausgleich. Zur Arbeitsmarktpolitik der Fraktion siehe auch Ostdeutschland: Linke fordert 15 Euro Mindestlohn.
Betroffen sind selbstständige Schwangere und Mütter, darunter Freiberuflerinnen, Handwerkerinnen und Künstlerinnen. Der Antrag nennt rund 27.000 Geburten pro Jahr unter Selbstständigen. Zahlen müssten künftig alle Selbstständigen in die Umlage.
Der Antrag wurde am 8. Oktober 2026 als Drucksache veröffentlicht. Als Nächstes folgen die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse und die Beratung im Bundestag. Die abschließende Abstimmung im Plenum steht noch aus.
- U2-Umlage
- Umlageverfahren, in das Arbeitgeber einzahlen, um Mutterschutzkosten solidarisch zu finanzieren.
- Mutterschaftsgeld
- Leistung der Krankenkasse während der Mutterschutzfristen. Selbstständige erhalten sie nur unter bestimmten Voraussetzungen.
- Beschäftigungsverbot
- Verbot, Schwangere bei Gefahr für Mutter oder Kind arbeiten zu lassen. Es gilt für Angestellte, nicht für Selbstständige.
Was fordert der Antrag konkret?
Die Bundesregierung soll unverzüglich einen Gesetzentwurf vorlegen, der Nachteile selbstständiger Schwangerer ausgleicht. Kernstück ist die Erweiterung des U2-Umlageverfahrens auf Selbstständige.
Wie sind Selbstständige heute abgesichert?
Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V erhalten sie nur, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben. Dann zahlt die Kasse 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.
Was ist das U2-Verfahren?
Die U2-Umlage ist ein solidarisches System, in das Arbeitgeber einzahlen. Daraus werden ihnen Aufwendungen für Mutterschutz erstattet. Der Antrag will es auf Selbstständige erweitern.




































































