- NKV der A39 stieg laut Nachbewertung von 2,1 auf 5,3
- Berechneter Gesamtnutzen wuchs von 1,7 auf fast 7 Mrd. Euro
- 25 Fragen zu Methodik, Kosten und Klimakompatibilität der Bewertung
Hintergrund
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) listete das Autobahn-Neubauprojekt A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg ursprünglich mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 2,1. Aufgrund eines Maßgabebeschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages war eine Nachbewertung erforderlich, die das Bundesministerium für Verkehr 2025 mit einem NKV von 5,3 veröffentlichte. Unabhängige Gutachter, darunter Forschende der TU Dresden, des IKEM und von Bosch & Partner, kommen nach Angaben der Fragesteller zu deutlich niedrigeren Werten. Das Projekt ist in der betroffenen Region in Niedersachsen politisch seit Jahren umstritten.
- NKV 2016: 2,1 / NKV 2025: 5,3 — Das Nutzen-Kosten-Verhältnis der A39 hat sich laut Nachbewertung mehr als verdoppelt.
- 1,7 Mrd. → knapp 7 Mrd. Euro — So stark stieg der Barwert des berechneten Gesamtnutzens zwischen 2016 und 2025 laut Vorbemerkung der Fragesteller.
- 2,531 Mrd. Euro — Nutzen aus Betriebskosten-Veränderung in der Nachbewertung 2025, nach Angaben der Fragesteller das 35-Fache des Wertes von 2016.
- 68 Mio. → 706 Mio. Euro — Anstieg des Zuverlässigkeits-Nutzens zwischen 2016 und 2025, ein Faktor von rund 10.
- 1,2 Mrd. Euro — Berechneter Wert des sogenannten implizierten Nutzens in der Nachbewertung 2025, Faktor 2,7 gegenüber 2016.
Im Detail
Das Verhältnis aus Kosten und Nutzen hätte sich demnach innerhalb von wenigen Jahren trotz Inflation, gestiegener Baukosten und erhöhten Annahmen für CO2-Vermeidungskosten mehr als verdoppelt.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8467
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) der geplanten Autobahn A39 zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord und Weyhausen ist zwischen der Erstberechnung 2016 und der Nachbewertung 2025 von 2,1 auf 5,3 gestiegen. Gleichzeitig wuchs der berechnete Gesamtnutzen von rund 1,7 Mrd. Euro auf knapp 7 Mrd. Euro — mehr als eine Vervierfachung. Diese Zahlen stehen im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8467, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 8. Oktober 2026 eingereicht hat.
Warum ist das NKV der A39 so stark gestiegen?
Das NKV ist das entscheidende Kriterium dafür, welche Straßenbauprojekte im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 vorrangig realisiert werden. Ein Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hatte eine Nachbewertung erforderlich gemacht. Das Bundesministerium für Verkehr veröffentlichte das Ergebnis: NKV 5,3. Aus Sicht der anfragenden Fraktion ist dieser Anstieg trotz Inflation, gestiegener Baukosten und höherer CO2-Vermeidungskosten methodisch erklärungsbedürftig.
Besonders auffällig ist laut Drucksache der Nutzen aus der Veränderung der Betriebskosten im Personen- und Güterverkehr: Er wird in der Nachbewertung 2025 mit 2,531 Mrd. Euro angegeben — nach Angaben der Fragesteller das 35-Fache des Wertes aus der Berechnung 2016. Auch der Nutzen aus der Veränderung der Reisezeit im Personenverkehr stieg auf 2,578 Mrd. Euro, mehr als das 3,75-Fache des früheren Wertes. Dies geschah, obwohl die Parallelstrecken A7, B4 und A14 seitdem ausgebaut wurden und damit ein Teil des möglichen Nutzens einer neuen A39 bereits abgedeckt sein könnte.
Was gilt aktuell?
Das Projekt A39 (Lüneburg–Wolfsburg) ist im BVWP 2030 als vordringlicher Bedarf eingestuft. Die Planfeststellungsverfahren für einzelne Abschnitte laufen. Unabhängige Gutachten der TU Dresden, des IKEM und von Bosch & Partner kommen laut Drucksache zu deutlich anderen NKV-Werten als das Bundesverkehrsministerium — die Anfrage zielt unter anderem darauf ab, diese Abweichungen zu erklären. Das parlamentarische Geschehen rund um Verkehrs- und Infrastrukturprojekte ist in dieser Legislaturperiode ein wiederkehrendes Thema.
25 Fragen zu Methodik und Klimakompatibilität
Die 25 Fragen der Grünen decken nahezu alle methodischen Aspekte der NKV-Berechnung ab. Neben den einzelnen Nutzenkategorien fragen die Abgeordneten nach der Behandlung induzierter Verkehre — also Fahrten, die erst durch den Autobahnneubau entstehen würden. Konkret wollen sie wissen, ob diese zusätzlichen Fahrten als positiver Nutzen (eingesparte Reisezeit) in die Berechnung einfließen, obwohl sie ohne die neue Autobahn gar nicht stattgefunden hätten. Aus klimapolitischer Sicht wäre induzierter Verkehr eher als negativer Faktor zu werten.
Weitere Fragen betreffen die Investitionskosten: Der für die NKV-Bestimmung verwendete abgezinste Barwert der Investitionskosten soll auf das Jahr 2021 bezogen sein, während auf der Nutzenseite aktuellere Werte einfließen. Aus Sicht der Fragesteller entsteht dadurch eine methodische Schieflage zugunsten eines höheren NKV. Auch der Anteil der Ausgleichsmaßnahmen für Naturzerstörung an den Gesamtkosten sowie die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz sind Gegenstand der Anfrage.
Eine der grundsätzlichsten Fragen lautet, welcher Nutzen entstünde, wenn statt einer Verkehrsprognose eine verkehrswende-orientierte Zielvorstellung zugrunde gelegt würde — etwa eine Verringerung der Transportbedarfe um 20 Prozent und eine Verlagerung von 20 Prozent des Verkehrs auf die Schiene. Damit stellen die Abgeordneten die Grundannahmen des gesamten Bewertungsverfahrens zur Diskussion. Ähnliche Methodenfragen stellen sich auch bei anderen Großprojekten, wie etwa beim aktuellen politischen Tagesgeschehen deutlich wird.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind Anwohnerinnen und Anwohner sowie Kommunen entlang der geplanten Trasse in Niedersachsen zwischen Lüneburg und dem Raum Wolfsburg/Weyhausen. Darüber hinaus berührt die Frage der korrekten Nutzenbewertung alle Steuerzahlenden, da die Priorisierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten im Bundesverkehrswegeplan über den Einsatz öffentlicher Mittel in Milliardenhöhe entscheidet.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8467) wurde am 8. Oktober 2026 eingereicht. Die Bundesregierung soll grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt antworten. Die Antwort wird als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- NKV (Nutzen-Kosten-Verhältnis)
- Das NKV setzt den volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen eines Infrastrukturprojekts ins Verhältnis zu den Investitionskosten. Ein NKV über 1,0 gilt als wirtschaftlich; je höher der Wert, desto besser die Priorität im Bundesverkehrswegeplan.
- BVWP (Bundesverkehrswegeplan)
- Der Bundesverkehrswegeplan ist das Planungsinstrument des Bundes für Investitionen in Straßen, Schiene und Wasserstraßen. Der aktuelle Plan gilt bis 2030.
- Induzierter Verkehr
- Als induzierter Verkehr bezeichnet man zusätzliche Fahrten, die erst durch den Bau einer neuen Straße entstehen. Ob dieser Mehrverkehr als Nutzen oder als Nachteil (höhere Emissionen, Flächenverbrauch) in die Berechnung einfließt, ist methodisch umstritten.
Was ist das NKV und warum ist es wichtig?
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) ist das zentrale Kriterium im Bundesverkehrswegeplan: Erst ab einem NKV von mindestens 1,0 gilt ein Projekt als volkswirtschaftlich sinnvoll. Je höher das NKV, desto besser die Priorität im Plan.
Um wie viel hat sich der berechnete Nutzen der A39 verändert?
Laut den Angaben in der Vorbemerkung der Fragesteller stieg der Barwert des berechneten Gesamtnutzens von rund 1,7 Mrd. Euro (Berechnung 2016) auf knapp 7 Mrd. Euro (Nachbewertung 2025) — ein Anstieg um den Faktor rund vier.
Warum ist der Anstieg des NKV politisch umstritten?
Aus Sicht der anfragenden Fraktion ist es erklärungsbedürftig, dass der Nutzen trotz gestiegener Baukosten, Inflation und höherer CO2-Vermeidungskosten so stark gestiegen ist. Unabhängige Studien (TU Dresden, IKEM, Bosch & Partner) kommen laut Drucksache zu deutlich abweichenden Werten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8467 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































