- Abwärmepflicht für Rechenzentren gilt seit 1. Juli 2026
- 26,2 Mio. Euro aus EEW-Förderwettbewerb bereits bewilligt
- Stromverbrauch von RZ könnte bis 2030 auf 31 TWh steigen
Hintergrund
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 13. November 2023 verpflichtet Rechenzentren schrittweise zu mehr Energieeffizienz und zur Nutzung anfallender Abwärme (§§ 11–17 EnEfG). Die erste Stufe der Abwärmenutzungspflicht trat am 1. Juli 2026 in Kraft. Parallel steigt der Strombedarf durch KI-Anwendungen und Cloud-Dienste stark an: Laut einem dena-Gutachten von 2025 könnte der Verbrauch bis 2030 von 20 auf 31 Terawattstunden wachsen. Die Bundesregierung hat zudem eine nationale Rechenzentrumsstrategie beschlossen, die Kapazitätsausbau mit Nachhaltigkeitsanforderungen verknüpft.
- 26,2 Mio. Euro — bisher bewilligte Bundesmittel im EEW-Förderwettbewerb für Abwärme- und Effizienzprojekte in Rechenzentren (Stand Oktober 2026)
- 3,8 Mio. Euro — tatsächlich ausgezahlte Bundesmittel aus dem EEW-Förderwettbewerb
- 31 TWh (2030) — erwarteter Stromverbrauch deutscher Rechenzentren laut dena-Gutachten, gegenüber 20 TWh im Jahr 2024
- 10 TWh — ungenutzte Abwärmeleistung durch Rechenzentren im Jahr 2045, wenn das EnEfG nicht gilt (Modellrechnung)
- 2.864 t CO2-Äquivalent/Jahr — erwartete Einsparung aus dem einzigen bisher bewilligten Zuschuss-Projekt der EEW-Bundesförderung
Im Detail
Den Betreibern von Rechenzentren entstehen insgesamt keine zusätzlichen Kosten durch Bürokratie- und Dokumentationsverpflichtungen durch die Novelle des Energieeffizienzgesetzes, vielmehr wird die Wirtschaft in Höhe von jährlich rund 760 Mio. Euro entlastet.
— Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BT-Drs. 21/8316, Antwort zu Frage 7
Rechenzentren zählen zu den am stärksten wachsenden Stromverbrauchern in Deutschland. Der Ausbau von KI-Diensten und Cloud-Infrastruktur lässt den Bedarf laut einem dena-Gutachten von 2025 von 20 Terawattstunden im Jahr 2024 auf rund 31 Terawattstunden bis 2030 steigen. Gleichzeitig verpflichtet das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) neue Rechenzentren seit dem 1. Juli 2026, mindestens zehn Prozent ihrer anfallenden Abwärme zu nutzen. Wie wirksam diese Pflicht ist, kann die Bundesregierung in BT-Drs. 21/8316 noch nicht beziffern — die Regelung gilt erst seit rund drei Monaten.
Abwärmenutzung aus Rechenzentren: Was gilt aktuell?
Die Abwärmenutzungspflicht gilt gestaffelt: Neue Anlagen ab 1. Juli 2026 müssen zehn Prozent ihrer Abwärme verwerten. Weitere Anforderungen folgen für Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2027 bzw. 1. Juli 2028 in Betrieb gehen. Bestehende, ältere Anlagen sind von der Pflicht ausgenommen. Zu vollständigen Life-Cycle-Analysen nach ISO 14040 sind Betreiber gesetzlich nicht verpflichtet, da diese laut Bundesregierung sehr aufwendig und kostspielig wären.
Eine Modellrechnung aus der Bundeswirtschaftsministeriums-Studie vom Januar 2025 legt nahe, was das EnEfG langfristig bewirken soll: Ohne das Gesetz würden Rechenzentren bis 2030 rund 2,5 Terawattstunden mehr Strom verbrauchen; bis 2045 blieben ohne die gesetzlichen Vorgaben schätzungsweise bis zu 10 Terawattstunden Abwärmeleistung jährlich ungenutzt.
Förderung: 26 Millionen Euro bewilligt, kaum ausgezahlt
Im Rahmen des EEW-Förderwettbewerbs (Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft) wurden seit 2023 insgesamt zehn Projekte im Bereich Energieeffizienz und Rechenzentren Abwärmenutzung beantragt. Sieben davon erhielten eine Bewilligung über insgesamt rund 26,2 Mio. Euro, tatsächlich ausgezahlt wurden bislang nur rund 3,8 Mio. Euro. In der Zuschussvariante der EEW-Förderung gibt es lediglich ein bewilligtes Projekt mit rund 2 Mio. Euro Fördervolumen; für dieses werden jährliche CO2-Einsparungen von 2.864 Tonnen CO2-Äquivalent erwartet. Die Kreditvariante verzeichnet einen Antrag ohne Bewilligung.
Über geförderte Einzelprojekte hinaus verfügt die Bundesregierung nach eigenen Angaben über keine Informationen zur Wirtschaftlichkeit privat finanzierter Abwärmeprojekte ohne staatliche Unterstützung. Für detailliertere Praxisbeispiele verweist sie auf die Initiative „Bytes2Heat“ der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz.
Standortfrage: Regierung sieht keine Wettbewerbsnachteile
Auf die Frage, ob die EnEfG-Anforderungen die Ansiedlung neuer Rechenzentren erschweren, räumt die Bundesregierung strukturelle Probleme ein: Insbesondere Großrechenzentren sind auf leistungsstarke Stromnetzanschlüsse angewiesen, was mögliche Standorte stark einschränkt. An vielen geeigneten Standorten fehlt zudem ein angebundenes Fernwärmenetz. Die EnEfG-Novelle soll die Vorgaben daher praxisgerechter ausgestalten — etwa durch flexiblere Regeln zur Energieverbrauchseffektivität (PUE) für das verbreitete Co-Location-Geschäftsmodell.
Ob Investoren Rechenzentren aufgrund von Energiepreisen oder Regulierung ins Ausland verlagern, kann die Bundesregierung nicht einschätzen: Zu Investitionsentscheidungen zugunsten von Standorten in den USA, China, Polen oder anderen Ländern lägen keine Informationen vor. Wettbewerbsnachteile gegenüber europäischen Standorten sieht die Regierung dennoch nicht. Laut Drucksache plant sie mit der nationalen Rechenzentrumsstrategie, Kapazitätsausbau und Nachhaltigkeit zu verbinden und Betreiber durch die Novelle netto zu entlasten — die Wirtschaft soll durch die Gesetzesnovelle um jährlich rund 760 Mio. Euro entlastet werden. Ähnliche Effizienzregeln für Rechenzentren werden auch in anderen Ländern diskutiert, darunter Spanien als EU-Mitgliedstaat.
Der Gesamtstromverbrauch der Informations- und Kommunikationstechnik in Deutschland könnte nach einer Fraunhofer-IZM-Studie von 2025 von 54,4 Terawattstunden (2025) auf bis zu 75,4 Terawattstunden im Jahr 2035 steigen — ein Zuwachs, der die energiepolitische Relevanz des Rechenzentrumsstandorts Deutschland langfristig unterstreicht. Mehr zur KI-gestützten Digitalisierung der Verwaltung zeigt ein paralleler parlamentarischer Vorgang.
Weiterlesen:
- Klimawandel im Tourismus: Bundesregierung ohne Datenlage
- Bundestag 12.10.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind Betreiber von Rechenzentren, die ab Juli 2026 neue Anlagen in Betrieb nehmen, sowie mittelbar kommunale Wärmeversorger und Fernwärmenetze, die als Abnehmer der Abwärme vorgesehen sind. Unternehmen im Co-Location-Geschäftsmodell stehen vor besonderen Umsetzungsproblemen, da sie oft keinen direkten Einfluss auf den tatsächlichen Energieverbrauch ihrer Kunden haben.
Die Bundesregierung weicht mehreren Fragen mit dem Hinweis aus, hierzu lägen keine Informationen vor — darunter Fragen zu Ausnahmeanträgen (Frage 8), zum Infrastrukturbedarf (Fragen 15, 24) und zu Investitionsverlagerungen ins Ausland (Frage 19). Bei Kostenfragen verweist sie pauschal auf BT-Drs. 20/6872, ohne neue Zahlen zu nennen.
Die Anfrage ist mit der Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 1. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8316) abgeschlossen. Weiterer parlamentarischer Handlungsbedarf besteht nicht; die laufende Gesetzesnovelle zum EnEfG soll die Anforderungen nach Angaben der Bundesregierung praxisgerechter ausgestalten.
- EnEfG
- Das Energieeffizienzgesetz vom 13. November 2023 legt Mindeststandards für den Energieverbrauch und die Abwärmenutzung von Rechenzentren in Deutschland fest.
- PUE (Power Usage Effectiveness)
- Kennzahl für die Energieeffizienz eines Rechenzentrums: Verhältnis von Gesamtenergieverbrauch zu Energieverbrauch der IT-Geräte. Ein Wert nahe 1,0 gilt als sehr effizient.
- EEW-Förderwettbewerb
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft — ein Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums, das u. a. Abwärme-Projekte in Rechenzentren unterstützt.
Ab wann gilt die Abwärmepflicht für Rechenzentren?
Neue Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2026 den Betrieb aufnehmen, müssen zehn Prozent ihrer Abwärme nutzen. Weitere Anforderungen gelten für Anlagen ab Juli 2027 und Juli 2028.
Wie viel Förderung hat der Bund für Abwärmeprojekte bereitgestellt?
Im EEW-Förderwettbewerb wurden seit 2023 zehn Projekte beantragt (34 Mio. Euro), sieben davon mit rund 26,2 Mio. Euro bewilligt; ausgezahlt wurden bislang rund 3,8 Mio. Euro.
Wie stark steigt der Stromverbrauch von Rechenzentren?
Laut einem dena-Gutachten aus 2025 könnte der Stromverbrauch von Rechenzentren in Deutschland von 20 Terawattstunden (2024) auf etwa 31 Terawattstunden im Jahr 2030 steigen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8316 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































