- EU-SILC-Armutsschwelle 2025 liegt bei 1.446 Euro monatlich
- 18 Fragen zu Renten-Medianzahlbeträgen 2010 bis 2025
- Vorherige Anfrage BT-Drs. 21/8021 blieb teilweise unbeantwortet
Hintergrund
Die gesetzliche Rentenversicherung steht angesichts des demografischen Wandels unter wachsendem Druck. Die Zahl älterer Bevölkerungsanteile steigt, während gleichzeitig Niedriglohnbeschäftigung und unterbrochene Erwerbsbiografien die Rentenanwartschaften vieler Versicherter schmälern. In ihrer Antwort auf die vorangegangene Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8021 hatte die Bundesregierung zahlreiche Detailfragen zu Median-Rentenzahlbeträgen, Armutsgrenzenwerten und Erwerbsminderungsrenten als nicht beantwortbar zurückgewiesen, da der Programmieraufwand für die Deutsche Rentenversicherung bei mehreren Millionen Fällen je Berichtsjahr zu hoch sei. In früheren Legislaturperioden war die Frage nach Median-Zahlbeträgen allerdings bereits beantwortet worden, etwa in BT-Drs. 19/21822.
- 1.446 Euro — EU-SILC-Armutsgefährdungsschwelle für 2025, nach der Renten in der Anfrage bewertet werden sollen.
- 1.378 Euro — Entsprechende Schwelle für 2024 laut Drucksache.
- 1.300 Euro — EU-SILC-Schwellenwert für das Jahr 2020 laut Drucksache.
- 952 Euro — Armutsgefährdungsgrenze für das Jahr 2010 laut Drucksache.
- 47 Fragen — Umfang der ursprünglichen Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8021, auf die diese Nachfrage reagiert.
Im Detail
„Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung, noch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, diese erfragten Informationen als Daten vollständig statistisch zu erfassen bzw. standardmäßig auszuwerten und aufzubereiten.“
— Bundesregierung, zitiert in BT-Drs. 21/8502 (Vorbemerkung der Fragesteller)
Wie viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland leben unterhalb der Armutsgrenze, und wie viele Beschäftigte werden trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung im Alter nicht über die Grundsicherung hinauskommen? Diese Fragen stellt die AfD-Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8502 vom 12. Oktober 2026 erneut an die Bundesregierung — als Nachfrage zu einer vorangegangenen Anfrage, deren zentrale Punkte unbeantwortet blieben.
Altersarmut: Was die Anfrage konkret wissen will
Die Drucksache enthält 18 Fragen, die sich auf Rentenzahlbeträge und Altersarmut im Zeitraum 2010 bis 2025 beziehen. Im Mittelpunkt stehen Median-Zahlbeträge verschiedener Rentenarten — von Regelaltersrenten über Renten für besonders langjährig Versicherte bis hin zu Erwerbsminderungsrenten. Daneben fragt die Anfrage, wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den Jahren 2020, 2024 und 2025 ein Jahresentgelt erzielten, das nach 45 Beitragsjahren keine Rente oberhalb der Grundsicherung ergeben hätte. Dieser Schwellenwert ist politisch relevant, weil er zeigt, ob Vollzeitarbeit langfristig vor Altersarmut schützt.
Als Maßstab für Altersarmut verwendet die Anfrage den EU-SILC-Schwellenwert: Für 2025 liegt dieser bei 1.446 Euro monatlich, für 2024 bei 1.378 Euro, für 2020 bei 1.300 Euro und für 2010 bei 952 Euro. Wer weniger erhält, gilt nach europäischer Definition als armutsgefährdet. Die Entwicklung von 952 auf 1.446 Euro zwischen 2010 und 2025 zeigt, dass die Anforderungen an eine armutsfeste Rente erheblich gestiegen sind.
Vorgeschichte: Bundesregierung verweigerte Detailantworten
Der direkte Anlass für diese Nachfrage ist die Antwort der Bundesregierung auf die vorangegangene Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8021. Dort hatte die Bundesregierung erklärt, dass sie bestimmte Auswertungen — etwa zu Median-Rentenzahlbeträgen, Bruttorentenbeträgen oder Renten unterhalb des EU-SILC-Schwellenwerts — nicht leisten könne, weil der Programmieraufwand für mehrere Millionen Fälle je Berichtsjahr zu hoch sei. Die Fragesteller halten dem entgegen, dass entsprechende Median-Daten in früheren Legislaturperioden bereits veröffentlicht worden seien, etwa in BT-Drs. 19/21822. Die neue Anfrage formuliert die Fragen daher teils vereinfacht, um den angeführten Aufwand zu reduzieren.
Aufschlüsselung nach Berufsgruppen und Herkunft
Neben der Gesamtbetrachtung fragt die Anfrage gezielt nach Beschäftigten in verschiedenen Anforderungsniveaus: Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte. Für jede dieser Gruppen soll die Bundesregierung angeben, wie viele Personen trotz 45 Beitragsjahren keine Rente oberhalb der Grundsicherung erreicht hätten. Zusätzlich werden Aufschlüsselungen nach Geschlecht, Region (Bundesgebiet, West- und Ostdeutschland, einzelne Bundesländer) sowie nach Staatsangehörigkeit — darunter Deutsche, EU-Ausländer, Türken, Ukrainer und Staatsangehörige der sogenannten Top-8-nichteuropäischen Asylherkunftsländer — verlangt. Ebenfalls erfragt wird, wie viele Altersrentner trotz laufendem Rentenbezug noch erwerbstätig waren oder sind, aufgeteilt nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung sowie geringfügiger Beschäftigung.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht garantiert die gesetzliche Rentenversicherung keine Mindestrente oberhalb der Grundsicherung. Wer im Laufe seines Erwerbslebens wenig verdient oder lange Beitragslücken hat, kann im Alter auf staatliche Grundsicherung angewiesen sein, auch wenn er jahrzehntelang gearbeitet hat. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) springt dann ergänzend ein. Diskussionen über eine Grundrente oder armutsfeste Mindestrente begleiten die Rentenpolitik seit Jahren. Einen Überblick über aktuelle Rentendebatten im Bundestag bietet auch der Beitrag zu verwandten Sozialleistungsthemen im parlamentarischen Betrieb.
Die Anfrage BT-Drs. 21/8502 wurde am 2. Oktober 2026 unterzeichnet und am 12. Oktober 2026 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich 14 Tage zur Beantwortung. Eine Antwort liegt bislang nicht vor. Thematisch verwandte Anfragen zur Sozialleistungsberatung finden sich etwa in der Drucksache zur Asylverfahrensberatung.
Weiterlesen:
- Schriftliche Fragen KW 39/2026: 134 Antworten im Überblick
- Fragestunde Bundestag 14.10.2026: 56 Fragen zu 12 Themen
Betroffen sind potenziell alle gesetzlich Rentenversicherten in Deutschland, insbesondere Geringverdiener, Beschäftigte im Helferbereich sowie Personen mit lückenhaften Erwerbsbiografien. Die Anfrage fragt auch nach Unterschieden zwischen Deutschen und ausländischen Staatsangehörigen sowie zwischen West- und Ostdeutschland.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8502 ist am 12. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich 14 Tage Zeit zur Beantwortung. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
- EU-SILC-Schwellenwert
- Der EU-SILC-Schwellenwert markiert die europäische Armutsgefährdungsgrenze. Wer weniger als 60 Prozent des nationalen Medianeinkommens erhält, gilt als armutsgefährdet. Für 2025 beträgt dieser Wert in Deutschland laut Drucksache 1.446 Euro monatlich.
- Medianzahlbetrag
- Der Median teilt alle Rentenzahlbeträge in zwei gleich große Hälften: die eine Hälfte liegt darunter, die andere darüber. Er ist aussagekräftiger als der Durchschnitt, weil er durch Ausreißer nach oben weniger verzerrt wird.
- Erwerbsminderungsrente
- Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Sie wird in volle und teilweise Erwerbsminderung unterschieden.
Was ist der EU-SILC-Schwellenwert?
Der EU-SILC-Schwellenwert ist die offizielle europäische Armutsgefährdungsgrenze. Für 2025 liegt sie laut Drucksache bei 1.446 Euro pro Monat, für 2024 bei 1.378 Euro und für 2020 bei 1.300 Euro.
Warum ist dies eine Nachfrage?
Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/8021 viele der 47 ursprünglichen Fragen als zu arbeitsaufwendig abgewiesen. Die neue Anfrage stellt vereinfachte Versionen dieser Fragen erneut.
Welche Berufsgruppen werden in der Anfrage untersucht?
Die Anfrage unterscheidet nach den Anforderungsniveaus Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte und fragt, wie viele Beschäftigte der jeweiligen Gruppe trotz 45 Beitragsjahren keine Rente oberhalb der Grundsicherung erreichen würden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8502 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































