- 55 Petitionen in 6 Beschlussempfehlungen gebündelt
- 17 Eingaben zum neuen Wehrdienst überwiesen oder abgeschlossen
- 23 Einkommensteuer-Petitionen sollen abgeschlossen werden
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist das parlamentarische Organ, das Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern prüft und darüber entscheidet, wie der Bundestag damit umgeht. Die Sammelübersicht 351 (BT-Drs. 21/8591) wurde am 14. Oktober 2026 beschlossen (Protokoll Nr. 21/41) und fasst 55 Petitionen aus beiden Wahlperioden zusammen. Die Themenbreite reicht von Fragen des Arbeitslohns und der Einkommensteuer über den neu eingeführten Wehrdienst bis hin zu Erbrecht und landwirtschaftlichem Bodenrecht.
- 55 Petitionen — Gesamtzahl der in der Sammelübersicht 351 behandelten Eingaben
- 17 Eingaben — betreffen den neuen Wehrdienst und ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr (lfd. Nr. 9–25)
- 23 Einkommensteuer-Petitionen — sollen laut Beschlussempfehlung 6 abgeschlossen werden (lfd. Nr. 33–55)
- 6 Beschlussempfehlungen — strukturieren die 55 Petitionen nach Art der empfohlenen Behandlung
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— BT-Drs. 21/8591, Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Petitionen an den Deutschen Bundestag gewandt haben, erhalten durch die Sammelübersicht 351 Klarheit darüber, wie der Petitionsausschuss ihre Anliegen bewertet. Die Drucksache 21/8591 vom 14. Oktober 2026 umfasst insgesamt 55 Petitionen, die in sechs Beschlussempfehlungen gebündelt sind.
Petitionsausschuss: Themenbreite der Sammelübersicht 351
Das thematische Spektrum der 55 Eingaben ist breit. Den größten Einzelblock bilden 23 Petitionen zur Einkommensteuer (lfd. Nr. 33–55), die der Ausschuss zur Verfahrensabschließung empfiehlt. Ebenfalls auffällig: 17 Petitionen zum neuen Wehrdienst (lfd. Nr. 9–25) stammen aus der laufenden 21. Wahlperiode und zeigen, dass die gesellschaftliche Debatte über ein verpflichtendes Dienstverhältnis für Männer und Frauen auch im parlamentarischen Petitionswesen angekommen ist. Hinzu kommen sieben Eingaben zum Thema Arbeitslohn, eine Petition zu Kinder- und Jugendhilfe, eine zu Steuern und Abgaben sowie drei zum landwirtschaftlichen Bodenrecht.
Was gilt aktuell für Petitionen im Bundestag?
Jede Person hat das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben und empfiehlt dem Bundestag eine von mehreren möglichen Vorgehensweisen: Überweisung an ein Bundesministerium als Erwägungsmaterial, Weiterleitung zur Berücksichtigung, Weitergabe an die Fraktionen zur Kenntnis oder förmlicher Verfahrensabschluss. Die abschließende Entscheidung trifft das Plenum des Bundestages durch Abstimmung über die Sammelübersicht.
Sechs Beschlussempfehlungen im Überblick
Die sechs Beschlussempfehlungen der Sammelübersicht 351 ordnen die Petitionen unterschiedlichen Verfahrenswegen zu. Beschlussempfehlung 1 sieht vor, sieben Arbeitslohn-Petitionen dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Material zu überweisen. Beschlussempfehlung 2 betrifft eine Erbrechts-Petition: Der Teil, der die Stärkung von Angehörigenrechten nach staatlich veranlassten Obduktionen sowie die Kostenfrage bei Nachbestattungen thematisiert, soll dem Bundesjustizministerium überwiesen werden; im Übrigen ist das Verfahren abzuschließen. Beschlussempfehlung 3 empfiehlt für die 17 Wehrdienst-Petitionen, den Teil zum verpflichtenden Gesellschaftsjahr an Verteidigungsministerium und Familienministerium weiterzuleiten, die Verfahren im Übrigen abzuschließen. Eine Petition zur Kinder- und Jugendhilfe soll laut Beschlussempfehlung 4 direkt dem Familienministerium überwiesen werden. Beschlussempfehlung 5 sieht vor, eine Steuerpetition aus München den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben. Beschlussempfehlung 6 schließlich empfiehlt den Abschluss von 28 Verfahren zu den Themen landwirtschaftliches Bodenrecht, Strafrecht und Einkommensteuer.
Amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses ist laut Drucksache Dr. Hülya Düber. Die Beschlüsse des Ausschusses erfolgten am 14. Oktober 2026 gemäß Protokoll Nr. 21/41. Der Bundestag muss die Sammelübersicht noch im Plenum annehmen, bevor die Empfehlungen Wirkung entfalten. Mehr zur aktuellen parlamentarischen Arbeit im Überblick der Bundestagssitzung vom 15. Oktober 2026.
Das Petitionsrecht ist ein niedrigschwelliges Instrument der demokratischen Beteiligung. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, Anliegen direkt in den parlamentarischen Prozess einzubringen — auch wenn die Annahme einer Petition keine unmittelbare Rechtspflicht für den Gesetzgeber erzeugt. Die Überweisung als Material an ein Bundesministerium ist dabei die häufigste Form parlamentarischer Kenntnisnahme bei berechtigten, aber nicht unmittelbar gesetzgeberisch umsetzbaren Anliegen. Fragen zur Einkommensteuer, die in 23 Eingaben gebündelt sind, zeigen das anhaltende Interesse der Bevölkerung an steuerlichen Regelungen — ein Thema, das auch in anderen parlamentarischen Vorgängen wie dem Aufstiegs-BAföG eine Rolle spielt.
Weiterlesen:
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland, die Petitionen zu den Themen Arbeitslohn, Wehrdienst, Kinder- und Jugendhilfe, Einkommensteuer, Erbrecht, Strafrecht und landwirtschaftliches Bodenrecht eingereicht haben. Die Einsender stammen aus Städten wie München, Berlin, Duisburg, Flensburg, Tübingen und vielen weiteren Orten.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlungen am 14. Oktober 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Annahme der Sammelübersicht 351 steht noch aus. Nach einem Bundestagsbeschluss werden die betreffenden Petitionen entsprechend der jeweiligen Empfehlung an die Bundesministerien weitergeleitet oder die Verfahren formell abgeschlossen.
- Sammelübersicht
- Regelmäßige Zusammenfassung mehrerer Petitionen durch den Petitionsausschuss, über die der Bundestag gemeinsam abstimmt.
- Als Material überweisen
- Das zuständige Bundesministerium erhält die Petition zur Kenntnis als Hintergrundinformation, ohne dass eine unmittelbare gesetzgeberische Reaktion verlangt wird.
- Petitionsverfahren abschließen
- Das parlamentarische Verfahren zur Petition wird beendet, ohne weitere Überweisung oder Maßnahme — meist weil dem Anliegen bereits entsprochen wurde oder es keiner weiteren Behandlung bedarf.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst regelmäßig mehrere Petitionen in einer Sammelübersicht zusammen und empfiehlt dem Bundestag, wie er damit verfahren soll — etwa Weiterleitung an ein Ministerium oder Verfahrensabschluss.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Die Petition wird dem zuständigen Bundesministerium zur Kenntnis gegeben und als Hintergrundmaterial für laufende oder künftige politische Arbeit weitergeleitet, ohne unmittelbare Handlungspflicht.
Was passiert mit den Wehrdienst-Petitionen?
Der Teil der Petitionen, der ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr für Männer und Frauen betrifft, wird dem Verteidigungsministerium und dem Familienministerium als Material überwiesen; im Übrigen werden die Verfahren abgeschlossen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8591 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































