- 13 Bürgerpetitionen zum Schuldrecht behandelt
- Petitionsausschuss empfiehlt Verfahrensabschluss
- Eingaben aus neun verschiedenen Städten bundesweit
Hintergrund
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist das zentrale Gremium für die Bearbeitung von Bürgereingaben. In regelmäßigen Abständen fasst er mehrere abgeschlossene Verfahren in sogenannten Sammelübersichten zusammen und legt dem Bundestag eine gemeinsame Beschlussempfehlung vor. Die Sammelübersicht 365 (BT-Drs. 21/8965) wurde am 4. November 2026 beschlossen und betrifft ausschließlich Petitionen aus dem Bereich des Rechts der Schuldverhältnisse — also zivilrechtliche Anliegen rund um Verträge und Forderungen.
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltene Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu Petitionen anzunehmen.
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/8965, Petitionsausschuss
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 4. November 2026 beschlossen, 13 Bürgereingaben aus dem Bereich des Rechts der Schuldverhältnisse abzuschließen. Dies geht aus der Drucksache 21/8965 hervor, die als Sammelübersicht 365 dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wird.
Recht der Schuldverhältnisse: Bürger wenden sich an den Bundestag
Das Recht der Schuldverhältnisse ist ein zentrales Gebiet des deutschen Zivilrechts. Es umfasst vertragliche und gesetzliche Ansprüche zwischen Privatpersonen und Unternehmen — von Kaufverträgen über Mietrecht bis hin zu Schadensersatzforderungen. Wenn Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich gesetzlichen Handlungsbedarf sehen oder konkrete Missstände melden möchten, können sie sich mit einer Petition an den Bundestag wenden.
Die 13 in der Sammelübersicht 365 aufgeführten Petitionen stammen aus neun verschiedenen Städten bundesweit, darunter Frankfurt am Main, München, Berlin, Wuppertal, Wiesbaden, Kaufbeuren, Balingen, Dülmen, Alzenau, Borchen, Schönebeck (Elbe) und Oberursel. Die inhaltlichen Details der einzelnen Eingaben sind in der vorliegenden Drucksache nicht ausgewiesen; die Drucksache enthält ausschließlich die Aktenzeichen und Wohnorte der Einsendenden.
Was gilt aktuell?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person — unabhängig von der Staatsangehörigkeit — hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Bitten und Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft die Eingaben und kann sie an die Bundesregierung weiterleiten, zur Kenntnis nehmen oder den Abschluss des Verfahrens empfehlen. Der Ausschuss fasst gleichartige oder thematisch verwandte Petitionen regelmäßig in Sammelübersichten zusammen, um die parlamentarische Behandlung zu bündeln.
Die Empfehlung, ein Petitionsverfahren abzuschließen, bedeutet nicht zwingend, dass das Anliegen abgelehnt wurde. Es kann auch bedeuten, dass die Eingabe zur Kenntnis genommen oder an die zuständige Stelle weitergeleitet wurde. Die genaue Begründung zu jeder einzelnen Petition ergibt sich aus den Ausschussberatungen und dem zugehörigen Protokoll (Nr. 21/42).
Die amtierende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Dr. Hülya Düber, hat die Beschlussempfehlung unterzeichnet. Die abschließende Zustimmung des Bundestages im Plenum steht noch aus.
Das Petitionsrecht bleibt ein wichtiges demokratisches Instrument: Im Rahmen der parlamentarischen Debatte um Bürgerrechte und demokratische Teilhabe wird die Zugänglichkeit des Petitionswesens regelmäßig diskutiert.
Die 13 Petenten stammen aus verschiedenen Städten in Deutschland, darunter Frankfurt am Main, München, Berlin, Wuppertal und Balingen. Alle haben Eingaben im Bereich des Schuldrechts eingereicht, die der Petitionsausschuss nun zur Beendigung empfiehlt.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlung am 4. November 2026 vorgelegt (Protokoll Nr. 21/42). Die abschließende Abstimmung des Bundestages im Plenum über die Annahme der Beschlussempfehlung steht noch aus.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Petitionsbeschlüsse des Petitionsausschusses, über die der Bundestag gemeinsam abstimmt.
- Recht der Schuldverhältnisse
- Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der Verträge und gegenseitige Ansprüche zwischen Privatpersonen sowie Unternehmen regelt.
- Petitionsausschuss
- Ausschuss des Deutschen Bundestages, der Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern prüft und dem Bundestag eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen gibt.
Was ist eine Petition beim Bundestag?
Jede Person hat das Recht, sich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und gibt eine Empfehlung ab, wie damit verfahren werden soll.
Was bedeutet 'Petitionsverfahren abschließen'?
Der Ausschuss empfiehlt, das Verfahren zu beenden, weil die Eingabe geprüft wurde. Dies kann bedeuten, dass das Anliegen weitergeleitet, zur Kenntnis genommen oder als nicht weiter verfolgbar eingestuft wurde.
Was ist das Recht der Schuldverhältnisse?
Das Recht der Schuldverhältnisse regelt Verträge und Ansprüche zwischen Privatpersonen und Unternehmen, etwa Kauf-, Miet- oder Werkverträge. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8965 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































