- Eigenblutspenden von 5.921 auf 491 in zehn Jahren gesunken
- Fremdbluttransfusionen stiegen auf 7,5 Millionen pro Jahr
- Bundesregierung plant keine Reform des Transfusionsgesetzes von 1998
Hintergrund
Das Transfusionsgesetz (TFG) gilt in Deutschland seit dem 1. Juli 1998 und legt den regulatorischen Rahmen für das Blutspende- und Transfusionswesen fest. Es fokussiert stark auf die klassische präoperative Eigenblutspende, die in der klinischen Praxis heute kaum noch angewendet wird. Das Paul-Ehrlich-Institut erfasst nach § 21 TFG jährlich Daten zu Verbrauch, Herstellung und Verfall von Blutkomponenten und veröffentlicht diese in Berichten zur Hämovigilanz. Die WHO hat 2021 in einem Policy Brief die flächendeckende Einführung von Patient Blood Management als dringende Maßnahme zur Patientensicherheit empfohlen.
- 7,5 Millionen — Fremdblutspenden pro Jahr in Deutschland (Anstieg von 6,8 Mio. im Zehnjahreszeitraum)
- 491 — Eigenblutspenden pro Jahr (gesunken von 5.921; jeweils Vollblut- und Apheresespenden)
- 1998 — Inkrafttreten des Transfusionsgesetzes, das den regulatorischen Rahmen bis heute vorgibt
- § 21 TFG — gesetzliche Meldepflicht für Krankenhäuser und Hersteller, auf deren Basis das PEI jährliche Berichte veröffentlicht
Im Detail
Die Erarbeitung und Festlegung von optimalen Behandlungsstrategien als solche ist Aufgabe der medizinischen Fachgesellschaften und der Bundesärztekammer. Die Entscheidung über die Anwendung von Bluttransfusionen sowie der adäquaten Menge und Häufigkeit erfolgt stets patientenindividuell und liegt in ärztlicher Verantwortung.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8360, Fragen 5/10/11
Eigenblutspenden vor Operationen sind in Deutschland fast vollständig verschwunden: Innerhalb von zehn Jahren sank ihre Zahl von 5.921 auf 491, während die Zahl der Fremdbluttransfusionen von 6,8 auf 7,5 Millionen pro Jahr stieg. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8360) vom 6. Oktober 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor. Eine Reform des seit 1998 geltenden Transfusionsgesetzes plant die Bundesregierung nicht.
Patient Blood Management: Was gilt aktuell?
Das Transfusionsgesetz (TFG) von 1998 bildet den gesetzlichen Rahmen für das gesamte Blutspende- und Transfusionswesen in Deutschland. Es fokussiert traditionell auf die klassische präoperative Eigenblutspende (PAB), also die Entnahme und Einlagerung des eigenen Bluts vor einer geplanten Operation. Dieses Verfahren wird in der klinischen Praxis heute kaum noch angewendet, weil es eine bestehende Blutarmut (Anämie) verstärken kann. Gesetzlich verankert ist zudem nach § 13 TFG die Pflicht zur Patientenaufklärung über Möglichkeiten der Eigenblutanwendung. Das Patient Blood Management (PBM) — ein umfassenderes Konzept mit drei Säulen — ist dagegen im Transfusionsgesetz nicht explizit abgebildet und wird statistisch nicht über den amtlichen Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) erfasst.
Maschinelle Autotransfusion: Daten lückenhaft
Die maschinelle Autotransfusion (MAT) — bei der während einer Operation verloren gegangenes Blut des Patienten aufgefangen, aufbereitet und zurückgeführt wird — ist unter den OPS-Kodes 8-803.2 und 8-803.3 im stationären Bereich statistisch nachvollziehbar. Daten zur tatsächlichen Verbreitung lassen sich über die DRG-Statistik des Statistischen Bundesamtes und die Qualitätsberichte der Krankenhäuser ableiten. Allerdings stellt die Bundesregierung fest, dass Daten zur Anzahl der MAT-Eingriffe nicht im Rahmen der Meldepflicht nach § 21 TFG erfasst werden — eine bundesweite Übersicht fehlt damit. Nebenwirkungsmeldungen zur MAT liegen dem Paul-Ehrlich-Institut laut Drucksache nur in wenigen Einzelfällen vor, sodass ein Vergleich der Risiken von Fremdblut- und autologen Verfahren statistisch nicht möglich ist.
Patient Blood Management im Krankenhaussystem
Laut Bundesregierung erfolgt die Implementierung des PBM in Deutschland durch Richtlinien der Bundesärztekammer und Leitlinien der Fachgesellschaften. Die Richtlinie Hämotherapie schreibt vor, Bluttransfusionen eher restriktiv zu verabreichen und vor jeder Fremdblutgabe andere Behandlungsmaßnahmen zu prüfen. Neue Leitlinien — etwa der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie aus dem Jahr 2026 — spiegeln nach Angaben der Bundesregierung die zunehmende Verbreitung des PBM-Konzepts wider. Konkrete Bundesprogramme oder eine gesetzliche Pflicht zur PBM-Einführung in Krankenhäusern sind nicht vorgesehen.
Eine strukturelle Besonderheit macht die Einführung investitionsintensiver Verfahren wie der MAT schwierig: Im System der dualen Krankenhausfinanzierung tragen die Länder die Investitionskosten, während die Betriebskosten über DRG-Fallpauschalen der GKV finanziert werden. Die Bundesregierung stellt fest, dass die Möglichkeit zur Anschaffung teurer Geräte allein davon abhängt, in welchem Maß die Länder die Investitionskostenfinanzierung übernehmen. Eine bundeseinheitliche Lösung ist damit strukturell erschwert.
Studienlage zu Langzeitfolgen
Auf die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Fremdbluttransfusionen und postoperativen Infektionsraten verweist die Bundesregierung auf einen Review-Artikel des PEI aus dem Jahr 2018 (Müller et al., Transfusion Medicine and Hemotherapy). Die Autoren fanden demnach keinen Hinweis auf Unterschiede bei Komplikationsraten und Heilungsverlauf zwischen restriktivem und liberalem Transfusionsschema. Die Entscheidung über den Einsatz von Blutprodukten liegt laut Bundesregierung grundsätzlich beim behandelnden Arzt und erfolgt patientenindividuell.
Weiterlesen:
- Queerfeindliche Gewalt: Bundesregierung antwortet auf 29 Fragen
- Neurotechnologie: Bund fördert Hirnforschung mit 101 Mio. Euro
Betroffen sind vor allem Patienten, die größere operative Eingriffe mit hohem Blutverlust erhalten — etwa orthopädische oder gefäßchirurgische Operationen. Darüber hinaus betrifft das Thema alle Krankenhäuser in Deutschland, die Blutprodukte einsetzen, sowie die GKV-Beitragszahler, da Blutprodukte über DRG-Fallpauschalen finanziert werden.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen 5, 10 und 11 gemeinsam und verweist dabei auf bestehende Richtlinien der Bundesärztekammer sowie die Zuständigkeit der Fachgesellschaften. Konkrete eigene Maßnahmen oder Reformpläne nennt sie nicht. Bei Frage 5 verweist sie lediglich auf die Antwort zu Fragen 10 und 11, ohne eigenständige Aussagen zu treffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8076) ist mit der Antwort der Bundesregierung vom 5. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8360) abgeschlossen. Gesetzgeberische Folgemaßnahmen sind laut Bundesregierung nicht geplant; das Verfahren ist beendet.
- Maschinelle Autotransfusion (MAT)
- Verfahren, bei dem während einer Operation verloren gegangenes Blut des Patienten aufgefangen, aufbereitet und dem Patienten wieder zugeführt wird, um Fremdblutgaben zu vermeiden.
- Hämovigilanz
- Systematische Erfassung und Bewertung von Transfusionsreaktionen und -zwischenfällen durch Behörden wie das Paul-Ehrlich-Institut, um die Transfusionssicherheit zu überwachen.
- G-DRG (Diagnosis Related Groups)
- Deutsches Fallpauschalensystem zur Vergütung stationärer Krankenhausleistungen, das Einfluss auf die wirtschaftliche Attraktivität einzelner Behandlungsverfahren hat.
Was ist Patient Blood Management (PBM)?
PBM ist ein medizinisches Konzept mit drei Säulen: Optimierung des körpereigenen Blutvolumens, Minimierung von Blutverlusten (z. B. durch maschinelle Autotransfusion) und restriktiver Einsatz von Fremdblut.
Warum wird kaum noch Eigenblut vor Operationen gespendet?
Die klassische präoperative Eigenblutspende kann eine bestehende Blutarmut (Anämie) verstärken und wird daher laut Bundesregierung kaum noch praktiziert. An ihre Stelle sind modernere Verfahren getreten.
Wer überwacht Transfusionssicherheit in Deutschland?
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) überwacht transfusionsbedingte Reaktionen. Für technisch-maschinelle Risiken der maschinellen Autotransfusion ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8360 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































