- Pedo-Hunting aus rechtem Spektrum als Hauptphänomen identifiziert
- Bundesregierung plant keine spezifische Bundesstelle für queere digitale Gewalt
- Bei Fallzahlen und Täterstrukturen: Bund verweist auf Länderzuständigkeit
Hintergrund
Angriffe auf schwule und queere Menschen über Dating-Apps wie Grindr sowie an Cruising-Spots haben in Deutschland zuletzt mediale Aufmerksamkeit erlangt. Ein Berliner Täter, der wiederholt Männer über Grindr in Hinterhalte gelockt hatte, wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Eine ARD-Dokumentation des team.recherche dokumentierte Fälle aus mehreren deutschen Städten, darunter Berlin, München, Bochum und Frankfurt (Oder). Das Bundesinnenministerium hat seit Mitte 2025 eine Handreichung zur einheitlichen Erfassung LSBTIQ*-feindlicher Hasskriminalität im Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD-PMK) zur Verfügung gestellt.
Im Detail
Unter dem Vorwand, Pädophilie zu bekämpfen, werden von Personen des rechten Spektrums regelmäßig Straftaten zum Nachteil von homo- und bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie non-binären Menschen begangen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8511, Antwort zu Frage 2
Koordinierte Überfälle auf schwule und queere Menschen über Dating-Apps und an Cruising-Orten beschäftigen den Bundestag. Die Bundesregierung hat am 12. Oktober 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/8013) geantwortet und dabei das Bild eines Phänomens gezeichnet, das sie klar benennen kann — bei dem sie aber gleichzeitig in weiten Teilen auf die Zuständigkeit der Bundesländer verweist.
Pedo-Hunting: Queerfeindliche Gewalt aus dem rechten Spektrum
Als zentrales Muster beschreibt die Bundesregierung in BT-Drs. 21/8511 das sogenannte „Pedo-Hunting“: Täter aus dem rechten Spektrum locken unter dem Vorwand, Pädophile zu bekämpfen, gezielt schwule und queere Männer in Hinterhalte. Die Angreifer organisieren sich laut Bundesregierung häufig in großen Social-Media-Gruppen mit regionalen Untergruppen, teilen dort persönliche Daten der Opfer (Doxing) und mobilisieren lokale Mitglieder zu körperlichen Angriffen. Vereinzelt stellte die Bundesregierung Überschneidungen zwischen Personen fest, die im Pedo-Hunting aktiv waren, und Teilnehmern von Gegenveranstaltungen beim Christopher Street Day. Zu Verbindungen in islamistische Netzwerke oder zur Chemsex-Szene liegen der Bundesregierung dagegen keine Erkenntnisse vor.
Bundesweit verstreute Fälle — Datenlage bleibt dünn
Wie viele Angriffe im Zusammenhang mit queeren Dating-Apps oder Cruising-Orten seit Januar 2025 bundesweit registriert wurden, kann die Bundesregierung nicht beantworten: Erfassung und Einordnung solcher Straftaten lägen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Allgemeine Erkenntnisse zur kriminalitätsbezogenen Sicherheit queerer Menschen verweist sie auf den BKA-Lagebericht sowie das Factsheet Germany des LGBTIQ-Survey III der EU-Grundrechteagentur (FRA) von 2024. Belastbare Zahlen zum Dunkelfeld — also zu nicht angezeigten Fällen — liegen der Bundesregierung nicht vor.
Auch die Frage, ob das Tatmotiv Queerfeindlichkeit bei solchen Angriffen angemessen in Statistiken und Ermittlungen abgebildet wird, beantwortet die Bundesregierung mit dem Verweis auf Länderzuständigkeit. Seit Mitte 2025 steht eine Handreichung des Bundesinnenministeriums zur einheitlicheren Erfassung LSBTIQ*-feindlicher Hasskriminalität im KPMD-PMK zur Verfügung — spezifisch auf Dating-App-Angriffe oder Cruising-Fälle ist diese jedoch laut Bundesregierung nicht ausgerichtet.
Was gilt aktuell? Rechtslage und Schutzstrukturen
Queere Dating-Apps fallen als digitale Dienste unter das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), das Anbietern vorschreibt, anonyme oder pseudonyme Nutzung zu ermöglichen (§ 19 Abs. 2 TDDDG). Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung sieht vor, die Anonymität im Internet grundsätzlich zu wahren. Eine Pflicht zur Nutzer-Authentifizierung — als mögliche Schutzmaßnahme diskutiert — plant die Bundesregierung nicht. Für Online-Plattformen gilt ergänzend der Digital Services Act (DSA): Sehr große Plattformen mit mindestens 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern in der EU müssen systemische Risiken, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt, bewerten und mindern. Bislang wurde keine Dating-App von der EU-Kommission als solche Plattform eingestuft.
Opfer von Angriffen können über das Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) schnelle psychotherapeutische Unterstützung in einer Traumaambulanz erhalten — spätestens fünf Werktage nach Kontaktaufnahme, für die ersten zwei Sitzungen ohne Antrag. Erwachsene haben Anspruch auf insgesamt 15, Kinder und Jugendliche auf 18 Sitzungen.
Keine neuen Bundesprogramme geplant
Eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche digitale Gewalt — analog zur zivilgesellschaftlichen Berliner Fachstelle QueerSafe — plant die Bundesregierung nicht. Spezifische Aufklärungskampagnen zum Schutz queerer App-Nutzer sind ebenfalls nicht vorgesehen. Die Handlungsbereiche des Aktionsplans „Queer leben“ der letzten Legislaturperiode werden laut Bundesregierung im Rahmen der jeweiligen Ressorts weitergeführt. Bundesministerin Dr. Hubig nahm am 26. August 2026 an einem Berliner Runden Tisch zum Schutz vor queerfeindlicher Hasskriminalität teil; formelle Gespräche mit dem Berliner Senat über eine bundesweite Strategie finden nach Angaben der Bundesregierung jedoch nicht statt.
Das Bundesjustizministerium bereitet derzeit ein Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt vor, das auch der Bekämpfung von Hasskriminalität dienen soll. Es soll Betroffenen erleichtern, von Plattformbetreibern Auskunft über die Identität rechtswidrig handelnder Nutzer zu erhalten. Ob und wann dieses Gesetz verabschiedet wird, lässt die Drucksache offen. Für eine breitere Einordnung der Queerfeindlichkeit als gesellschaftliches Sicherheitsthema bieten sich auch die Debatten zur Notfallversorgung und zur Fachkräftepolitik der Bundesregierung als parlamentarischer Kontext an.
Weiterlesen:
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Betroffen sind vorrangig schwule und bisexuelle Männer, die Dating-Apps oder Cruising-Orte nutzen, sowie trans- und intergeschlechtliche und non-binäre Personen. Das Phänomen tritt laut Bundesregierung bundesweit auf — von Großstädten wie Berlin und München bis zu kleineren Städten wie Buchholz oder Beeskow.
Die Bundesregierung beantwortet einen Großteil der Fragen mit dem Hinweis auf Länderzuständigkeit oder erklärt, keine eigenen Erkenntnisse zu besitzen. Inhaltlich belastbare Angaben zu Fallzahlen, Täterstrukturen, geografischer Verteilung und Anzeigebereitschaft fehlen fast vollständig.
Die Anfrage ist mit Übermittlung der Antwort durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 9. Oktober 2026 abgeschlossen. Das parlamentarische Verfahren zur Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8013 ist beendet.
- Pedo-Hunting
- Koordinierte Angriffe, bei denen Täter aus dem rechten Spektrum unter dem Vorwand der Pädophiliebekämpfung queere Menschen gezielt in Hinterhalte locken und angreifen.
- Doxing
- Veröffentlichung personenbezogener Daten von Personen im Internet, um deren Verfolgung oder Angriffe durch Dritte zu ermöglichen oder anzuregen.
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität — bundesweites Erfassungssystem für politisch motivierte Straftaten.
Was ist 'Pedo-Hunting'?
Als 'Pedo-Hunting' bezeichnet die Bundesregierung die gezielte Jagd auf angebliche Pädophile durch Personen aus dem rechten Spektrum, bei der unter diesem Vorwand Straftaten gegen queere Menschen begangen werden — oft über Social-Media-Gruppen mit regionalen Ablegern koordiniert.
Gibt es eine Bundesstelle gegen queere digitale Gewalt?
Nein. Die Bundesregierung plant keine staatliche Einrichtung zur Meldung queerfeindlicher digitaler Gewalt. Sie verweist darauf, dass sich jede Person unabhängig von sexueller Orientierung an die Polizei wenden kann.
Welche Hilfe erhalten Opfer nach einem Angriff?
Opfer können über das Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) schnelle psychotherapeutische Hilfe in einer Traumaambulanz erhalten — spätestens fünf Werktage nach Kontaktaufnahme, ohne Antrag für die ersten zwei Sitzungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8511 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































