- 3,26 Mio. Euro bereits aus PR-Rahmenvertrag abgerufen
- FGS Global erhielt 376.422 Euro als Unterauftragnehmer
- Eigentümerstruktur von FGS Global vor Vergabe nicht geprüft
Hintergrund
Die Drucksache 21/8364 ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Nachfrage-Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7877), die wiederum auf unzureichende Antworten zu den Kleinen Anfragen BT-Drs. 21/7141 und 21/7569 reagierte. Im Kern geht es um eine 2025 vergebene Rahmenvereinbarung des BMWE mit der PR-Agentur Scholz & Friends Berlin GmbH, bei der die auf Lobbying spezialisierte FGS Global (Europe) GmbH als Unterauftragnehmer für Stakeholder-Strategien benannt wurde. FGS Global steht im Lobbyregister eingetragen; die Investmentgesellschaft KKR ist nach öffentlich bekannten Informationen an FGS Global beteiligt und engagiert sich in Bereichen wie Energie und Infrastruktur, die in den Zuständigkeitsbereich des BMWE fallen.
- 3.261.691,50 Euro (netto) — bereits aus der Rahmenvereinbarung beauftragte Leistungen seit Vertragsbeginn 2026
- 4.435.200 Euro (netto) — kalkulierter Auftragswert bis Ende der Grundlaufzeit im Februar 2028
- 8.870.400 Euro (netto) — maximaler Gesamtwert inklusive beider Verlängerungsoptionen bis Februar 2030
- 376.422 Euro (netto) — Anteil von FGS Global an den bislang erteilten Einzelabrufen
- 367.098 Euro (netto) — Anteil von Syzygy Deutschland GmbH an den bislang erteilten Einzelabrufen
Im Detail
Es besteht keine vergaberechtliche Verpflichtung, die Eigentümer- und Beteiligungsstruktur von Unterauftragnehmern vor einer Zuschlagserteilung an einen Auftraggeber zu prüfen.
— Antwort BMWE zu Fragen 14 und 15, BT-Drs. 21/8364
Rund 3,26 Millionen Euro hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) seit Anfang 2026 für externe PR- und Strategieberatung ausgegeben — und der Vertrag läuft noch mindestens bis Februar 2028. Im Mittelpunkt steht eine Rahmenvereinbarung mit der Berliner PR-Agentur Scholz & Friends, über die als Unterauftragnehmer auch die auf Lobbying spezialisierte FGS Global (Europe) GmbH Leistungen erbringt. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/8364 vom 6. Oktober 2026.
PR-Beratung BMWE: Welche Leistungen wurden beauftragt?
Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung zeigen ein breites Spektrum: Für ein sogenanntes „Message House“ zur Narrativentwicklung und zum Stakeholder-Engagement wurden 196.000 Euro netto beauftragt (Leistungszeitraum März bis August 2026, Unterauftragnehmer FGS Global). Eine Kampagne für Start-ups und Scale-ups schlägt mit 551.392 Euro netto zu Buche (FGS und Syzygy gemeinsam). Dazu kommen zwei Energiemonitore beim Meinungsforschungsinstitut CIVEY (insgesamt rund 41.900 Euro), ein Newsroom- und Landingpage-Paket bei Syzygy (332.208 Euro) sowie Grundleistungen des Projektbüros in zwei Tranchen über zusammen rund 556.833 Euro. Insgesamt wurden elf Einzelabrufe im Gesamtwert von 3.261.691,50 Euro netto dokumentiert.
Vom Gesamtvolumen entfallen laut Bundesregierung 376.422 Euro netto auf FGS Global und 367.098 Euro netto auf Syzygy Deutschland GmbH. Die verbleibende Summe entfällt auf Scholz & Friends selbst sowie auf weitere Dienstleister wie das Umfrageinstitut CIVEY und die Info GmbH.
Interessenkonflikte: Was wurde geprüft?
Die Fraktion Die Linke hatte bereits in zwei vorangegangenen Kleinen Anfragen (BT-Drs. 21/7141 und 21/7569) nach möglichen Interessenkonflikten gefragt — insbesondere mit Blick auf die Beteiligung der Investmentgesellschaft KKR an FGS Global. KKR ist in Bereichen wie Energieerzeugung, Energieinfrastruktur und Industrie investiert, die unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich des BMWE fallen. Das Ministerium erklärt dazu, eine vergaberechtliche Pflicht zur Prüfung der Eigentümer- und Beteiligungsstruktur von Unterauftragnehmern bestehe nicht; eine solche Prüfung habe daher nicht stattgefunden.
Auf die Frage, ob FGS Global seine Mandate in BMWE-relevanten Politikfeldern offenlegen musste, antwortet die Bundesregierung schlicht: Nein. Eine derartige Offenlegung sei seitens des BMWE nicht angezeigt. Statt einer inhaltlichen Interessenkonflikt-Analyse verweist das Ministerium auf vertragliche Vorkehrungen: Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, muss in Zweifelsfällen eine Anzeigepflicht einhalten und darf nicht an Tätigkeiten mitwirken, die Interessen des BMWE beeinträchtigen könnten. Das BMWE hat zudem ein ordentliches Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist sowie das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Was gilt aktuell?
Vergaberechtlich sieht das geltende Recht — namentlich § 42 Abs. 1 VgV und § 122 Abs. 1 und 2 GWB — eine umfassende Eignungsprüfung nur für den direkten Auftragnehmer vor, nicht für dessen Unterauftragnehmer. Eine Prüfung auf Lobby-Mandate oder wirtschaftliche Verflechtungen ist weder bei Haupt- noch bei Unterauftragnehmern gesetzlich vorgeschrieben. Das BMWE betont, über die Pflichtprüfung nach §§ 123 f. GWB hinaus vorsorglich zusätzliche Verpflichtungen zur Interessenkonflikt-Vermeidung in den Vertrag aufgenommen zu haben.
Auf die Frage nach konkreten Sanktionen für nicht oder unvollständig offengelegte Interessenkonflikte — die in früheren Anfragen unbefriedigend beantwortet worden war — nennt die Bundesregierung nun ausdrücklich das Kündigungsrecht als Sanktionsinstrument. Vertragsstrafen oder automatische Rückforderungsansprüche sieht der Vertrag hingegen nicht vor; die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Zur Abgrenzung zwischen zulässiger ministerieller Öffentlichkeitsarbeit und persönlicher Image- oder Karrierepflege der Bundesministerin erklärt das BMWE, die Öffentlichkeitsarbeit diene allein den Sachthemen des Ministeriums. Bei jedem Einzelabruf findet eine Prüfung statt, die mit dem Kostenvoranschlag dokumentiert wird; die Freigabe erfolgt auf Referatsleitungsebene. Einzelabrufe zu Krisenkommunikation oder Reputationspflege der Ministerin seien nicht erteilt worden. Entsprechende Leistungen sind laut Bundesregierung bereits in der Leistungsbeschreibung des Ausschreibungsverfahrens ausgeschlossen worden. Auch beim Thema Möblierung von Bundesministerien zeigt sich ein ähnliches Muster parlamentarischer Kontrolle öffentlicher Ausgaben — wie eine Anfrage zu Einrichtungskosten zeigt.
FGS Global war laut Bundesregierung mit Herrn Joachim Koschnicke „vereinzelt an nicht regelmäßigen Besprechungen, Arbeitstreffen und Rücksprachen“ mit dem Referat für Öffentlichkeitsarbeit beteiligt. Da die Termine nicht förmlich protokolliert wurden, ist eine vollständige Aufschlüsselung nach Datum, Anlass und Funktion der Teilnehmer nach Angaben des BMWE nicht möglich. An der grundsätzlichen Frage, ob Lobbying-Firmen ohne Interessenkonflikt-Prüfung an strategischer Regierungskommunikation mitwirken sollten, entzündet sich der politische Konflikt — ähnlich wie bei der Debatte über NGO-Förderung und deren Transparenz.
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Unmittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die bis zu 8,87 Millionen Euro teure Rahmenvereinbarung finanzieren. Mittelbar betroffen sind alle Akteure, die im Rahmen der BMWE-Stakeholderkommunikation zu Energie-, Mittelstands- und Start-up-Themen angesprochen werden, sowie Unternehmen und Organisationen, deren wirtschaftliche Interessen sich mit denen von KKR und FGS Global überschneiden könnten.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen zu KKR-Verflechtungen und Eigentümerstrukturen von FGS Global mit dem Hinweis, dass das Vergaberecht eine solche Prüfung bei Unterauftragnehmern nicht vorsehe. Zu Terminen und Teilnehmerkreisen von FGS-Global-Vertretern verweist sie auf fehlende Protokolle und erklärt eine vollständige Aufschlüsselung für nicht möglich.
Mit der Antwort vom 5. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8364) ist das parlamentarische Anfrageverfahren abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung selbst läuft in der Grundlaufzeit bis Februar 2028; mit zwei Verlängerungsoptionen ist eine Laufzeit bis Februar 2030 möglich.
- Rahmenvereinbarung
- Ein Vertrag, der Konditionen für spätere Einzelabrufe festlegt, ohne selbst einen konkreten Leistungsauftrag zu erteilen. Die tatsächlichen Aufträge werden als Einzelabrufe abgerufen.
- Stakeholder-Strategie
- Plan zur gezielten Kommunikation mit relevanten Interessengruppen wie Verbänden, Unternehmen oder Zivilgesellschaft, um politische Vorhaben abzustimmen und Positionen zu vermitteln.
- Lobbyregister
- Öffentliches Verzeichnis von Interessenvertretern, die gegenüber Bundestag und Bundesregierung tätig sind; seit 2022 gesetzlich vorgeschrieben.
Wer ist Vertragspartner des BMWE?
Einziger direkter Vertragspartner ist die Scholz & Friends Berlin GmbH, die den Zuschlag in einem nicht-offenen Vergabeverfahren gemäß § 16 VgV erhalten hat. FGS Global und Syzygy sind Unterauftragnehmer.
Wie hoch ist der maximale Auftragswert?
Der kalkulierte Gesamtwert inklusive zweier Verlängerungsoptionen bis Februar 2030 beträgt 8.870.400 Euro netto.
Wurde die KKR-Beteiligung an FGS Global geprüft?
Nein. Das BMWE erklärt, eine vergaberechtliche Pflicht zur Prüfung der Eigentümerstruktur von Unterauftragnehmern bestehe nicht; eine entsprechende Prüfung fand daher nicht statt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8364 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































