- 2.768.408 Euro Bundesmittel für Berliner NGOs im Jahr 2026
- 19 Detailfragen zu Empfängern, Kosten und Kontrolle seit 2016
- Frühere Anfragen zu Letztempfängern blieben laut Fragestellern unbeantwortet
Hintergrund
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ des Bundesfamilienministeriums finanziert seit 2015 lokale Projekte gegen Extremismus und für Demokratieförderung. In Berlin leiten die zwölf Bezirksämter die Bundesmittel als Erstempfänger an lokale NGOs weiter. Für das Jahr 2026 sind nach Angaben der Drucksache 2.768.408 Euro für Berliner ‚Partnerschaften für Demokratie‘ bewilligt. Die vorliegende Anfrage ist Teil einer Serie ähnlicher parlamentarischer Anfragen: In der Vorgängerdrucksache 21/8005 hatten die Fragesteller nach eigenen Angaben keine vollständige Auskunft über Letztempfänger erhalten.
- 2.768.408 Euro — Bewilligte Bundesmittel für Berliner ‚Partnerschaften für Demokratie‘ im Jahr 2026 laut Drucksache.
- 385.000 Euro — Für 2026 bewilligte Mittel für die LidiceHaus gGmbH (Träger des Bremer MBT) aus ‚Demokratie leben!‘, laut Vorbemerkung.
- ab 2016 — Zeitraum, zu dem die Fragesteller lückenlose Daten über alle Förderempfänger, Zuwendungsanträge und Verwendungsnachweise anfordern.
- 19 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage, darunter sechs Unterfragen zu Verwendungsnachweisen und Rückforderungen.
- 30. September 2026 — Frist für Letztempfänger, Verwendungsnachweise für Förderungen aus dem Jahr 2025 einzureichen.
Im Detail
„keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“, so die Antwort auf Frage 1 in Bundestagsdrucksache 21/8005.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8522
Das Bundesprogramm Demokratie leben! finanziert seit 2015 Projekte gegen Extremismus und für demokratisches Engagement in ganz Deutschland. Im Berliner Bezirk Pankow (Bundestagswahlkreis 75) fließen diese Mittel über die zuständigen Bezirksämter an lokale Nichtregierungsorganisationen. Für das Jahr 2026 sind laut BT-Drs. 21/8522 insgesamt 2.768.408 Euro für Berliner ‚Partnerschaften für Demokratie‘ bewilligt. Die Anfrage der AfD-Fraktion zielt darauf ab, vollständige Transparenz über Empfänger, Mittelverwendung und Kontrollmechanismen seit 2016 herzustellen.
Was gilt aktuell bei Demokratie leben!?
Im laufenden Programm leitet jeweils ein kommunales Bezirksamt als sogenannter Erstempfänger die Bundesmittel an lokale NGOs weiter. Diese Letztempfänger setzen die eigentlichen Projekte um. An der Vergabeentscheidung wirken laut Förderrichtlinie eine von der Kommunalverwaltung beauftragte ‚Koordinierungs- und Fachstelle‘ sowie ein zivilgesellschaftliches ‚Bündnis‘ und ein ‚Jugendforum‘ mit. Mindestens einmal jährlich findet eine ‚Demokratiekonferenz‘ statt, die lokale und regionale Akteure vernetzt. Letztempfänger müssen spätestens neun Monate nach Ablauf eines Bewilligungszeitraums beim BAFzA einen Verwendungsnachweis einreichen; für 2025 lief diese Frist am 30. September 2026 ab.
Kern der Anfrage zu Demokratie leben!
Die 19 Fragen der Drucksache gliedern sich in drei Themenbereiche: Erstens verlangen die Fragesteller eine vollständige Auflistung aller ‚Partnerschaften für Demokratie‘ im Wahlkreis Berlin-Pankow ab 2016 mit Angabe von federführendem Amt, Koordinierungs- und Fachstelle, Bündnis, Jugendforum und Begleitausschuss. Zweitens sollen die genauen Förderbeträge je Letztempfänger, Eigenmittelanteile, kommunale und landesweite Kofinanzierungen sowie die Aufschlüsselung der Personal- und Sachausgaben offengelegt werden. Drittens fragen die Abgeordneten nach der Kontrollpraxis des BAFzA: Wie wurden Verwendungsnachweise geprüft, in wie vielen Fällen gab es Beanstandungen oder Rückforderungen, und wurden seit 2016 Widerrufsverfahren eingeleitet?
Die Fragesteller verweisen in ihrer Vorbemerkung auf vorangegangene Anfragen. In der Antwort auf BT-Drs. 21/8005 hatte die Bundesregierung nach Angaben der Fragesteller erklärt, ihr lägen „keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“. Die Abgeordneten halten dem entgegen, dass Verwendungsnachweise nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen (ANBest-Gk) einen zahlenmäßigen Nachweis mit allen Einnahmen und Ausgaben enthalten müssen — die Informationen also grundsätzlich vorhanden sein müssten. Ähnliche Fragen zur Zusammensetzung von Bündnissen und Jugendforen seien auch in der Antwort auf BT-Drs. 21/7760 nicht beantwortet worden.
Ergänzend erkundigt sich die Anfrage nach gemeinsamen Veranstaltungen und Publikationen der Bundesregierung mit geförderten Organisationen sowie nach den dabei entstandenen Kosten. Alle Antworten sollen nach dem Willen der Fragesteller in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden, um eine unabhängige Auswertung zu ermöglichen. Für das Haushaltsjahr 2027 wird außerdem nach den geplanten Mitteln im Regierungsentwurf gefragt.
Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung die Fragen beantwortet, bleibt abzuwarten. Vergleichbare Transparenz-Anfragen zum Programm Demokratie leben! und zu staatlich finanzierten Institutionen zeigen, dass die Bundesregierung bei Fragen zur konkreten Mittelverteilung auf untergeordneter Ebene häufig auf fehlende zentrale Datenzusammenstellungen verweist. Auch der Aspekt der Kostenkontrolle staatlicher Förderprogramme findet sich in parallelen parlamentarischen Initiativen wieder, etwa bei der Frage nach Bundesförderungen in der Forschung.
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Betroffen sind Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftliche Träger im Berliner Bezirk Pankow, die Fördermittel aus ‚Demokratie leben!‘ erhalten oder beantragt haben. Mittelbar betroffen sind Steuerzahler als Geldgeber des Programms sowie die zuständigen Berliner Bezirksämter als Erstempfänger der Bundesmittel.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8522) wurde am 13. Oktober 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Solange keine Antwort veröffentlicht ist, bleibt der Vorgang offen.
- Letztempfänger
- Im Fördersystem von 'Demokratie leben!' sind Letztempfänger die lokalen NGOs, die Projektmittel über das zuständige Bezirksamt erhalten und die Projekte unmittelbar umsetzen.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, das Zuwendungsempfänger nach Ablauf eines Förderzeitraums einreichen müssen. Es belegt, dass die Mittel zweckentsprechend verwendet wurden, und enthält einen zahlenmäßigen Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben.
- BAFzA
- Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist die Bewilligungsbehörde für das Bundesprogramm 'Demokratie leben!' und zuständig für die Prüfung von Anträgen und Verwendungsnachweisen.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das lokale Projekte gegen Extremismus und für demokratisches Engagement finanziert. Die Mittel fließen über kommunale Behörden an lokale Nichtregierungsorganisationen.
Wie viel Geld fließt 2026 nach Berlin?
Laut Drucksache sind für Berliner 'Partnerschaften für Demokratie' im Jahr 2026 insgesamt 2.768.408 Euro aus Bundesmitteln vorgesehen.
Warum fragt die AfD nach den Letztempfängern?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller hat die Bundesregierung in früheren Anfragen angegeben, keine Übersichten der Letztempfänger zu besitzen. Die Fragesteller argumentieren, dass Verwendungsnachweise solche Informationen enthalten müssen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8522 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































