- 2.768.408 Euro Bundesförderung für Berliner Demokratie-Partnerschaften 2026
- Letztempfänger von NGO-Geldern bislang nicht vollständig transparent
- 19 Fragen zu Kontrolle, Zusammensetzung und Rückforderungen seit 2016
Hintergrund
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit 2015 zivilgesellschaftliche Projekte gegen Extremismus und für demokratische Teilhabe. In Berlin werden über sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘ in den zwölf Bezirken lokale NGOs als Letztempfänger mit Bundesmitteln ausgestattet. Für das Jahr 2026 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend allein für die Berliner Partnerschaften 2.768.408 Euro bewilligt. Die vorliegende Anfrage steht in einer Reihe mit den Vorgänger-Anfragen BT-Drs. 21/8005 und 21/7760, bei denen aus Sicht der Fragesteller zentrale Fragen zu Letztempfängern und Ausgabenstrukturen unbeantwortet blieben.
- 2.768.408 Euro — Bundesförderung für Berliner ‚Partnerschaften für Demokratie‘ im Jahr 2026 laut Programmübersicht.
- 385.000 Euro — Bewilligte Mittel aus ‚Demokratie leben!‘ für die LidiceHaus gGmbH (Bremen) im Jahr 2026.
- Ab 2016 — Rückwirkend werden Förderdaten für alle Haushaltsjahre seit 2016 angefragt, also über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren.
- 30. September 2026 — Frist für die Einreichung von Verwendungsnachweisen der Letztempfänger für Förderungen des Jahres 2025.
Im Detail
„keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“, so die Antwort auf Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/8005.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8667
Über das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fließen jährlich Millionenbeträge an zivilgesellschaftliche Organisationen — allein für die Berliner ‚Partnerschaften für Demokratie‘ sind im Jahr 2026 rund 2,77 Millionen Euro Bundesförderung vorgesehen. Wer diese Gelder konkret erhält, wie sie kontrolliert werden und ob alle Verwendungsnachweise ordnungsgemäß eingehen, ist Gegenstand der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8667 der AfD-Fraktion vom 19. Oktober 2026.
Demokratie leben! und die Förderstruktur in Berlin-Neukölln
Das Programm Demokratie leben! funktioniert in Berlin über eine mehrstufige Förderkette: Die zwölf Berliner Bezirksämter empfangen als sogenannte Erstempfänger Bundesmittel und leiten diese an lokale NGOs als Letztempfänger weiter. Koordinierungs- und Fachstellen — ihrerseits lokale Organisationen — wirken dabei an der Entscheidung über die Mittelvergabe mit. Zusätzlich werden zivilgesellschaftliche ‚Bündnisse‘ und ‚Jugendforen‘ eingerichtet, die laut Programmangaben explizit an der Vergabe und Umsetzung von Förderungen beteiligt sind. Im Fokus der Anfrage steht der Bezirk Neukölln (Wahlkreis 81).
Was gilt aktuell?
Letztempfänger überjähriger Bewilligungen sind verpflichtet, spätestens neun Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim BAFzA einen Verwendungsnachweis einzureichen. Für Förderungen des Jahres 2025 lief diese Frist demnach am 30. September 2026 ab. Die Fragesteller verweisen darauf, dass die Bundesregierung in der Antwort auf BT-Drs. 21/8005 angegeben hatte, es lägen ihr keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor — obwohl Verwendungsnachweise genau diese Informationen enthalten müssten.
Transparenzlücken bei Demokratie leben! beanstandet
Die Fragesteller monieren, dass frühere Kleine Anfragen zu denselben Themen — insbesondere BT-Drs. 21/8005 und BT-Drs. 21/7760 — nur unvollständig beantwortet worden seien. Fragen zu Förderanteilen des Bundes und der Länder, zur Höhe von Eigenmitteln der Letztempfänger sowie zu den genauen Projektausgaben seien ohne inhaltliche Antwort geblieben. Mit der neuen Anfrage ersuchen die Fragesteller die Bundesregierung ausdrücklich, die Verwendungsnachweise zu prüfen und auch Sachberichte auszuwerten.
19 Fragen umfasst die Drucksache insgesamt. Sie reichen von der strukturellen Zusammensetzung der Koordinierungs- und Fachstellen, Bündnisse, Jugendforen und Begleitausschüsse über die konkreten Förderhöhen je Empfänger und Jahr bis hin zu Fragen über Rückforderungen, Widerrufsverfahren und gemeinsame Publikationen der Bundesregierung mit geförderten NGOs. Für den Haushalt 2027 werden zudem Angaben zu geplanten Fördermitteln für Neukölln verlangt.
Einen besonderen Schwerpunkt legt die Anfrage auf die Kontrollmechanismen des BAFzA: Wie oft werden Verwendungsnachweise geprüft, wie viele waren zu beanstanden, und in wie vielen Fällen wurden Mittel seit 2016 zurückgefordert? Diese Fragen berühren die Frage, ob die Steuermittel in dem mehrstufigen Fördersystem hinreichend gesichert sind. Ähnliche Fragestellungen zur Kontrolle staatlicher Mittel werden auch in anderen parlamentarischen Vorgängen diskutiert.
Alle erbetenen Daten sollen laut Anfrage in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden — ein Hinweis auf das Interesse an systematisch auswertbaren Rohdaten, nicht nur an zusammenfassenden Antworten. Der Rückfragezeitraum erstreckt sich jeweils auf alle Haushaltsjahre ab 2016, umfasst also mehr als eine Dekade Programmgeschichte. Für aktuelle parlamentarische Vorgänge des Bundestages bietet auch die Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 20. Oktober 2026 einen Einstieg.
Weiterlesen:
- Schriftliche Fragen KW40/2026: 227 Antworten der Bundesregierung
- Bundeszwang nach Art. 37 GG: Nie angewandt seit 1949
Betroffen sind zivilgesellschaftliche Organisationen und NGOs im Berliner Bezirk Neukölln, die Fördergelder aus dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ erhalten oder beantragen. Mittelbar betroffen sind Steuerzahler, die das Programm finanzieren, sowie Bezirksämter, die als Erstempfänger Bundesmittel weiterleiten und gegenüber dem BAFzA rechenschaftspflichtig sind.
Die Anfrage wurde am 19. Oktober 2026 im Bundestag eingereicht (BT-Drs. 21/8667). Nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt ist die Bundesregierung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zur Antwort aufgefordert. Die Antwort steht noch aus.
- Letztempfänger
- Lokale NGOs oder Vereine, die Bundesfördermittel nicht direkt, sondern über ein zwischengeschaltetes Bezirksamt erhalten und damit Projekte umsetzen.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben; zuständige Behörde für die Bewilligung und Kontrolle von Fördermitteln aus 'Demokratie leben!'.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, mit dem Förderempfänger nach Abschluss eines Projekts belegen müssen, dass die Mittel zweckgemäß eingesetzt wurden.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das zivilgesellschaftliche Projekte gegen Extremismus und für demokratische Werte mit Bundesmitteln unterstützt.
Wie viel Geld fließt 2026 nach Berlin im Rahmen des Programms?
Laut Drucksache sind für die 'Partnerschaften für Demokratie' in Berlin im Jahr 2026 insgesamt 2.768.408 Euro vorgesehen.
Was sind Letztempfänger im Förderkontext?
Letztempfänger sind lokale NGOs, die Bundesmittel über zwischengeschaltete Bezirksämter (Erstempfänger) erhalten und damit konkrete Projekte umsetzen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8667 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































