- 3 Milliarden Euro stehen 2026–2029 für E-Auto-Förderung bereit
- Zuschüsse zwischen 1.500 und 6.000 Euro je nach Einkommen
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos läuft bis Ende 2035
Hintergrund
Das neue sozial gestaffelte E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung läuft seit dem 19. Mai 2026 und gilt rückwirkend für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Es löst den früheren Umweltbonus ab, der von 2016 bis zu seiner überraschenden Beendigung am 17. Dezember 2023 lief und zeitweise Prämien von bis zu 6.000 Euro (staatlicher Anteil) bot. Parallel besteht seit 2011 eine Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die zuletzt bis Ende 2035 verlängert wurde.
- 3 Milliarden Euro — Gesamtfördervolumen des neuen E-Auto-Programms für den Zeitraum 2026 bis 2029.
- 800.000 Fahrzeuge — Zahl der Elektrofahrzeuge, die laut Ministeriumsschätzung bis 2029 gefördert werden sollen.
- 1.500 bis 6.000 Euro — Spanne der einkommensabhängigen Zuschüsse je nach Haushaltseinkommen und Familiengröße.
- 2016 bis 2023 — Laufzeit des früheren Umweltbonus, der am 17. Dezember 2023 vorzeitig beendet wurde.
- 31. Dezember 2035 — Enddatum der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (Erstzulassung bis 31. Dezember 2030).
Im Detail
„Schade um das Steuergeld, das nun an anderer Stelle wieder eingespart werden muss“
— Prof. Dr. Ferdinand Dudenhöffer, zitiert in der Vorbemerkung zu BT-Drs. 21/8743
Drei Milliarden Euro für 800.000 Elektrofahrzeuge: Das ist der Rahmen des neuen sozial gestaffelten E-Auto-Förderprogramms der Bundesregierung, das seit dem 19. Mai 2026 läuft und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gilt. Die AfD-Fraktion richtet mit BT-Drs. 21/8743 vom 21. Oktober 2026 insgesamt 19 Fragen an die Bundesregierung — zu Fördervolumen, Klimawirkung, Steuerausfällen und der Verteilung der E-Auto-Prämie auf einzelne Automarken und Bundesländer.
E-Auto-Prämie 2026: Wer bekommt wie viel?
Die E-Auto-Prämie 2026 ist einkommensabhängig gestaffelt. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 Euro (mit Kindern bis 90.000 Euro) können bei Neuzulassung eines batterieelektrischen Fahrzeugs oder förderfähigen Plug-in-Hybrids Zuschüsse zwischen 1.500 und 6.000 Euro beantragen. Zusätzliche Boni von je 1.000 Euro greifen bei Einkommen unter 60.000 bzw. 45.000 Euro; pro Kind kommen weitere 500 Euro hinzu (maximal zwei Kinder). Die Förderung gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing von Neuwagen.
Was gilt aktuell?
Das neue Programm ersetzt den früheren Umweltbonus, der von Mai 2016 bis zu seiner überraschenden Beendigung am 17. Dezember 2023 über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wurde. Während der Corona-Pandemie 2020 wurde die Prämie durch die sogenannte Innovationsprämie zeitweise verdoppelt — der staatliche Anteil erreichte damals bis zu 6.000 Euro. Parallel zur E-Auto-Prämie besteht seit 2011 eine Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die zuletzt bis Ende 2035 verlängert wurde und für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 gilt.
Wie viel Steuergeld der Umweltbonus zwischen 2016 und 2023 insgesamt gekostet hat und wie es sich auf Marken wie Tesla oder chinesische Hersteller verteilte, ist eine der zentralen Fragen der Kleinen Anfrage. Auch die regionalen Unterschiede bei der Förderausnutzung zwischen den einzelnen Bundesländern interessieren die Fragesteller.
Klimawirkung und fiskalische Kosten der E-Auto-Förderung
Neben den direkten Förderkosten thematisiert die Anfrage die steuerlichen Mindereinnahmen durch die Kfz-Steuerbefreiung. Da Elektroautofahrer keine Kraftstoffenergiesteuern und vergleichsweise geringe CO₂-Abgaben zahlen, entstehen Bund und Ländern strukturelle Einnahmeausfälle — deren genaue Höhe für die Jahre 2016 bis 2025 und die Prognose bis 2035 die Anfrage einfordert. Die AfD-Fraktion fragt zudem, zu welchen Kosten pro vermiedener Tonne CO₂ die staatliche Förderung führt und welchen messbaren Beitrag sie zur Erreichung der deutschen Klimaziele im Verkehrssektor leistet. Laut Vorbemerkung der Fragesteller hat Automobilexperte Prof. Dr. Ferdinand Dudenhöffer die Förderung als unnötige Steuergeldverschwendung bezeichnet und argumentiert, der Markt könne die gestiegene Elektrofahrzeugnachfrage angesichts gesunkener Batteriepreise und höherer Spritpreise selbst regulieren — eine Position, die den Fragestellern als Diskussionsfolie dient, aber nicht als objektiver Befund gilt.
Die Fragen zur Evaluierung des alten Umweltbonus und des neuen Programms sowie zur Gesamtschau aller staatlichen Subventionen für Elektromobilität von 2020 bis 2026 runden das breite Fragespektrum ab. Vergleichbare Diskussionen über die Wirksamkeit staatlicher Förderprogramme im Verkehrssektor werden auch im Bereich der Energieversorgung und digitalen Souveränität geführt, wo Subventionspolitik und Marktmechanismen ebenfalls konkurrieren.
Die Antwort der Bundesregierung auf die 19 Fragen der E-Auto-Prämie-Anfrage steht noch aus. Sie dürfte belastbare Zahlen zur bisherigen Ausnutzung des Förderprogramms und zu den erwarteten Steuermindereinnahmen liefern — Daten, die auch für den laufenden Diskurs über die Entwicklung der öffentlichen Steuereinnahmen relevant sind.
Weiterlesen:
Direkt betroffen sind Privatpersonen, die ein Elektrofahrzeug kaufen oder leasen möchten — insbesondere Haushalte mit niedrigerem Einkommen, da die Förderung sozial gestaffelt ist. Indirekt betroffen sind Steuerzahler, da das Programm mit drei Milliarden Euro aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und die Kfz-Steuerbefreiung zu Mindereinnahmen bei Bund und Ländern führt.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8743) ist am 21. Oktober 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Fragen noch nicht beantwortet; nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Eine Veröffentlichung der Antwort als gesonderte Drucksache steht aus.
- Umweltbonus
- Staatliches Förderprogramm für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge, das von 2016 bis Dezember 2023 über das BAFA abgewickelt wurde.
- Kfz-Steuerbefreiung
- Reine Elektrofahrzeuge sind seit 2011 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit; die Regelung gilt derzeit für Erstzulassungen bis Ende 2030 und ist bis Ende 2035 verlängert.
- BEV / PHEV
- BEV (Battery Electric Vehicle) bezeichnet rein batterieelektrische Fahrzeuge; PHEV (Plug-in Hybrid Electric Vehicle) bezeichnet Hybridfahrzeuge mit externer Lademöglichkeit.
Wie hoch ist die neue E-Auto-Prämie ab 2026?
Je nach Haushaltseinkommen und Familiengröße können Privatpersonen zwischen 1.500 und 6.000 Euro erhalten. Bei Einkommen unter 60.000 bzw. 45.000 Euro gibt es zusätzliche Zuschläge von je 1.000 Euro sowie 500 Euro pro Kind (maximal zwei Kinder).
Wie lange gilt die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos?
Die Steuerbefreiung wurde laut Drucksache bis zum 31. Dezember 2035 verlängert und gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030.
Wann wurde der frühere Umweltbonus beendet?
Der Umweltbonus wurde am 17. Dezember 2023 überraschend vorzeitig beendet, obwohl er ursprünglich bis Ende 2025 laufen sollte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8743 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































