- Bundeswehrübung in Hamburg geplant
- Details als Verschlusssache eingestuft
- Kosten: etwa 50.000 Euro
Red Storm Charlie: Linke hinterfragt Bundeswehr-Übung in Hamburg
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6018 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundeswehrübung ‚Red Storm Charlie‘ ist für September 2026 in Hamburg geplant. Sie soll die Verlegung von NATO-Truppen und Material Richtung Osteuropa simulieren, basierend auf einem möglichen NATO-Bündnisfall. Hamburg würde dabei als zentrales Drehkreuz für Truppenbewegungen an die Ostflanke des Bündnisses dienen.
Konkrete Orte und Zeiten im Sinne der Fragestellung sind noch in Planung. Aussagen dazu sind derzeit nicht belastbar möglich.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6018
Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Linken zur geplanten Bundeswehrübung ‚Red Storm Charlie‘ beantwortet (BT-Drs. 21/6018 vom 20. Mai 2026). Die Übung findet im September 2026 in Hamburg statt. Sie simuliert NATO-Truppentransporte Richtung Osteuropa.
Geheimhaltung bei sicherheitsrelevanten Details
Die Bundesregierung beantwortete mehrere Fragen nicht mit Verweis auf die Staatssicherheit. Informationen zu NATO-Partnern, beteiligten Organisationen und konkreten Übungsabläufen sind als ‚VS-Nur für den Dienstgebrauch‘ eingestuft. Das Verteidigungsministerium gibt an, diese Angaben könnten ‚deutliche Rückschlüsse zu eigenen militärischen Handlungs- und Verteidigungsfähigkeiten erlauben‘. Dies ist bemerkenswert, da parlamentarische Kontrolle bei Bundeswehrübungen oft an solchen Klassifizierungen scheitert.
Konkrete Orte und Zeiten für die Übung stehen noch nicht fest, wie die Bundesregierung mitteilte. Das parlamentarische Verfahren zeigt typische Muster bei sicherheitspolitischen Anfragen.
Kosten und Beteiligung
Die Kostenkalkulation des Landeskommandos Hamburg beläuft sich auf etwa 50.000 Euro. Unterstützungsleistungen vom Hamburger Senat sind nicht beantragt worden. Die Agentur für Arbeit Hamburg beteiligt sich nicht an der Übung.
Die Bundeswehr plant eine NATO-Übung in Hamburg, bei der im Ernstfall wichtige Abläufe zwischen Militär und Zivilbehörden geprobt werden sollen.
Die Linken-Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker und Gökay Akbulut hatten detaillierte Informationen zu Personal, Gerät und Übungsszenarien angefragt. Sie bewerteten die Informationslage bei Bundeswehrübungen als unzureichend. Hintergrund ist ihre Kritik an mangelnder Transparenz bei militärischen Planungen auf deutschem Boden. Zudem fragten sie nach Auswirkungen auf die Hamburger Bevölkerung.
Laut Vorbemerkung der Fragesteller basiert das Übungsszenario auf Vorbereitungen für einen möglichen NATO-Bündnisfall im Zusammenhang mit einem russischen Angriff. Ähnliche parlamentarische Kontrolle zeigt sich auch bei anderen sicherheitspolitischen Themen.
Weiterlesen:
Betroffen sind die Hamburger Bevölkerung durch mögliche Verkehrsbeeinträchtigungen, Bundeswehrsoldaten und NATO-Partner als Übungsteilnehmer sowie zivile Einsatzkräfte und Behörden, die die Zusammenarbeit im Kriegsfall trainieren sollen.
Die Bundesregierung hat nur teilweise geantwortet. Bei sicherheitsrelevanten Fragen zu NATO-Beteiligung und beteiligten Organisationen verwies sie auf eine als Verschlusssache eingestufte Anlage.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet.
- VS-Nur für den Dienstgebrauch
- Niedrigster Geheimhaltungsgrad für Informationen, deren Bekanntwerden den Interessen der Bundesrepublik schaden könnte.
- NATO-Ostflanke
- Bezeichnung für die östlichen NATO-Mitgliedstaaten an der Grenze zu Russland und Belarus.
Was ist die Übung 'Red Storm Charlie'?
Eine geplante NATO-Übung der Bundeswehr in Hamburg zur Simulation von Truppentransporten Richtung Osteuropa.
Warum werden Details geheim gehalten?
Laut Bundesregierung könnten die Informationen Rückschlüsse auf militärische Fähigkeiten erlauben und gegnerischen Kräften nutzen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6018 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































