- 15 Militärliegenschaften in Brandenburg betroffen
- 387 Hektar Gesamtfläche vom Moratorium erfasst
- Keine Entschädigung für Kommunen geplant
Militärliegenschaften Brandenburg: Linke hinterfragt Umwandlungsstopp
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6022 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein Umwandlungsmoratorium für bundesweit 187 ehemalige Militärliegenschaften verhängt. Grund ist der gestiegene Flächenbedarf der Bundeswehr im Zuge des geplanten Aufwuchses. In Brandenburg sind davon 15 Standorte betroffen, für die bereits kommunale Planungen für Wohnungsbau und Gewerbeansiedlungen existierten.
Den Kommunen steht es grundsätzlich frei, ob und wie sie ihr Planungsrecht ausüben. Hierbei handelt es sich indes nicht um ein Eigentumsrecht.
— Antwort Bundesregierung BT-Drs. 21/6022
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Linken zum Umwandlungsmoratorium für ehemalige Militärliegenschaften in Brandenburg geantwortet (BT-Drs. 21/6022 vom 20. Mai 2026). Das Moratorium wurde im Herbst 2025 verhängt. Es betrifft 15 Standorte mit einer Gesamtfläche von 387 Hektar.
Betroffene Standorte im Detail
Das ehemalige Tanklager Sperenberg führt mit 53 Hektar die Liste der größten betroffenen Liegenschaften an, gefolgt von der Kurmark-Kaserne in Storkow mit 49 Hektar. Bedeutsam sind auch Kummersdorf-Gut (46 Hektar) sowie die Kaserne „Rotes Luch“ in Waldsieversdorf mit 30 Hektar. Dies ist bemerkenswert, da bei vielen dieser Liegenschaften bereits Altlasten- und Kampfmittelrisiken identifiziert worden sind.
Kommunale Planungen gestoppt
Mehrere Liegenschaften verfügen bereits über konkrete Bebauungspläne. Dies gilt etwa für die ehemalige Kaserne in Niederlehme. Darüber hinaus sind auch Entwicklungskonzepte für Wohnungsbau und Gewerbeansiedlungen gestoppt worden. Die betroffenen Kommunen haben nach Medienberichten bereits 12 Millionen Euro für die Erschließung ausgegeben.
Die Bundeswehr prüft, ob sie die ehemaligen Kasernen wieder selbst nutzen kann – dadurch werden geplante Wohnungsbauprojekte gestoppt.
Keine Entschädigung geplant
Eine Entschädigung der Kommunen lehnt die Bundesregierung ab. Sie erklärt, es stehe den Kommunen grundsätzlich frei, ob und wie sie ihr Planungsrecht ausübten. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Eigentumsrecht. Für Entschädigungsleistungen gibt es keinen rechtlichen Anknüpfungspunkt.
Hintergrund ist, dass die Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stehen und teilweise zur zivilen Zwischennutzung verpachtet sind – etwa für Photovoltaikanlagen. Erste Gespräche mit den betroffenen Kommunen sind für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant.
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Betroffen sind 15 Kommunen in Brandenburg sowie deren Bürger, die auf geplante Wohnungsbauprojekte und Gewerbeansiedlungen gehofft hatten. Die Kommunen haben bereits Millionen in die Erschließung der Flächen investiert.
Die Bundesregierung hat alle Fragen beantwortet, verweist jedoch häufig auf andere Drucksachen und lehnt konkrete Zahlen zu Planungskosten oder Entschädigungen ab.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 20.05.2026)
- Umwandlungsmoratorium
- Vorübergehender Stopp der Umwandlung von Militärliegenschaften für zivile Nutzung.
- BImA
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – verwaltet bundeseigene Immobilien.
- Konversion
- Umwandlung ehemaliger Militärflächen für zivile Nutzung.
Welche Liegenschaften sind betroffen?
15 ehemalige Kasernen und Militärstandorte in Brandenburg mit einer Gesamtfläche von 387 Hektar.
Bekommen Kommunen Entschädigung?
Nein, die Bundesregierung sieht keine rechtliche Grundlage für Entschädigungsleistungen.
Wann finden Gespräche statt?
Erste Gespräche mit brandenburgischen Kommunen sind für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6022 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































