- Bundesregierung hat wenig Erkenntnisse über SCHUFA-Probleme
- Kontrolle liegt bei Landesdatenschutzbehörden
- Forschungsprojekt zu fairem Credit Scoring läuft
SCHUFA-Scoring: Linke hinterfragt Verbraucherschutz bei Auskunfteien
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6021 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die SCHUFA hat ein neues Scoring-System (NextGen Score 1.0) eingeführt, das die Bewertungslogik grundlegend verändert hat. Verbraucherschützer kritisieren, dass sich Bonitätseinstufungen dadurch ändern können, ohne dass sich das Zahlungsverhalten der Betroffenen geändert hat. Die Linke sieht strukturelle Probleme bei der Abhängigkeit von privatwirtschaftlichen Bonitätsbewertungen.
Die bestehende Nachfrage nach solchen Dienstleistungen zeigt, dass diese von Unternehmen als geeignete Instrumente angesehen werden.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6021
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Linken zu Auskunfteien und Verbraucherschutz geantwortet (BT-Drs. 21/6021 vom 20. Mai 2026). Die Fraktion um Christin Willnat hatte nach den Auswirkungen des neuen SCHUFA-Scoring-Systems und den Rechten der Verbraucher gefragt.
Erkenntnisse über SCHUFA-Datenspeicherung
Die Bundesregierung teilt mit, keine über öffentlich verfügbare Informationen hinausgehenden Erkenntnisse über Datenspeicherung oder Einträge bei Auskunfteien zu haben. Auf die meisten Fragen verweist sie auf die Zuständigkeit der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden der Länder.
Die SCHUFA und andere Auskunfteien werden nicht vom Bund, sondern von den Landesdatenschutzbehörden kontrolliert.
Bemerkenswert ist dies, da die Linke das neue SCHUFA-Bewertungssystem NextGen Score 1.0 thematisiert hatte. Bei diesem System können sich Bonitätseinstufungen ändern. Das geschieht, ohne dass sich das Zahlungsverhalten der Betroffenen erkennbar geändert hat. Solche algorithmischen Bewertungsverfahren entscheiden über den Zugang zu Wohnungen, Krediten und Verträgen.
Rechtslage und Verbraucherschutz
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz sehen umfangreiche Rechte vor, führt die Bundesregierung aus. Verbraucher können Berichtigung von Daten verlangen. Bei unrechtmäßigen Einträgen besteht ein Recht auf Löschung. Eine Reaktion muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung der Scoring-Regelung in § 37a BDSG, die der Bundestag am 17. April 2026 verabschiedet hat. Diese erweitert die Verbraucherrechte bei algorithmischen Bonitätsbewertungen durch umfangreichere Transparenz- und Informationspflichten.
Forschungsprojekt zu Credit Scoring
Die Bundesregierung fördert ein Forschungsprojekt zu Fair Open Credit Scoring (FOCiS), das bis Ende 2026 läuft. Es untersucht Herausforderungen der aktuellen Kreditbewertungspraxis und erforscht alternative Modelle. Teil des Projekts ist ein Vergleich mit anderen europäischen Staaten, die über öffentlich verwaltete Scoring-Systeme verfügen.
Privatwirtschaftliche Bonitätsbewertungen
Auf die Frage nach den Auswirkungen privatwirtschaftlicher Bonitätsbewertungen auf die wirtschaftliche Teilhabe antwortet die Regierung mit dem Verweis auf die Vertragsfreiheit. Unternehmen sind berechtigt, die Bonität bei Vertragsabschlüssen zu berücksichtigen. Dies gilt besonders bei Vorleistungen.
Die Linken-Fraktion sieht darin eine strukturelle Frage: Private Unternehmen entscheiden über den Zugang zu zentralen Lebensbereichen, ohne dass umfassende öffentliche Kontrolle besteht.
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Alle Verbraucher sind betroffen, die Kredite, Wohnungen oder Verträge abschließen möchten. Besonders relevant für Menschen mit negativen SCHUFA-Einträgen oder unklaren Bonitätsbewertungen, die dadurch vom wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen werden können.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen sachlich, verweist aber häufig auf fehlende Erkenntnisse und die Zuständigkeit der Landesdatenschutzbehörden. Konkrete Handlungsschritte werden kaum genannt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 20.05.2026)
- SCHUFA
- Größte deutsche Auskunftei, die Bonitätsdaten von Verbrauchern sammelt und Scorewerte für Unternehmen erstellt.
- NextGen Score 1.0
- Neues Bewertungssystem der SCHUFA, das die Berechnung von Bonitätswerten grundlegend verändert hat.
- DSGVO
- Datenschutz-Grundverordnung der EU, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt.
Wer kontrolliert SCHUFA und andere Auskunfteien?
Die Landesdatenschutzbehörden sind für die Kontrolle zuständig, nicht die Bundesregierung.
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über fehlerhafte SCHUFA-Einträge?
Nein, der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6021 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































