- Nachfrage zu Afghanistan-Abschiebungen gestellt
- Kostenunterschied zwischen Ab- und Aufnahme hinterfragt
- Antwortfrist 21 Tage ab Einreichung
Afghanistan-Abschiebung: AfD rechnet Kosten nach
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6161 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die AfD hatte bereits in der Drucksache 21/5562 nach Details zu Afghanistan-Abschiebungen gefragt. Aus der Regierungsantwort ergeben sich nun weitere Fragen, insbesondere zu den hohen Kosten. Bisher fanden zwei Abschiebungsflüge statt: am 18. Juli 2025 (588.456 Euro) und am 26. Februar 2026 (366.000 Euro).
Wie ist der eklatante Unterschied zwischen den durchschnittlichen Kosten pro Person bei den in der aktuellen Legislaturperiode durchgeführten Abschiebeflügen nach Afghanistan, die nach Berechnung der Fragesteller bei rund 9 450 Euro pro Person lagen […], und den durchschnittlichen Kosten pro Person bei den im Rahmen von Aufnahmeprogrammen erfolgten Einflügen afghanischer Staatsangehöriger in der aktuellen Legislaturperiode, die nach Berechnung des Fragestellers lediglich rund 1 250 Euro pro Person betrugen […], zu erklären?
— Frage 3, BT-Drs. 21/6161
Die AfD-Fraktion reichte am 28. Mai 2026 eine weitere Kleine Anfrage zu Afghanistan-Abschiebungen ein (BT-Drs. 21/6161). Dabei handelt es sich um eine Nachfrage zur bereits beantworteten Drucksache 21/5562, aus der sich weitere Fragen ergeben haben.
Die AfD beschäftigt sich mit drei zentralen Fragenkomplexen. Zunächst will sie wissen, ob die von der Bundesregierung genannten Kosten für die beiden Abschiebungsflüge vollständig sind oder weitere Ausgaben angefallen wären. Dies ist bemerkenswert, da offenbar Zweifel an der Transparenz der Kostenaufstellung bestehen. Der zweite Komplex betrifft mögliche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den Flügen.
Die AfD stellt fest, dass Abschiebungen nach Afghanistan etwa siebenmal teurer sind als die Aufnahme von Menschen von dort.
Besonders die Kostenunterschiede treiben die Fraktion um. Nach AfD-Berechnungen haben Abschiebungsflüge etwa 9.450 Euro pro Person gekostet. Aufnahmeflüge afghanischer Staatsangehöriger sind dagegen mit rund 1.250 Euro pro Person zu Buche geschlagen. Die Fraktion verlangt eine Erklärung für diesen erheblichen Unterschied.
Hintergrund ist, dass in dieser Legislaturperiode zwei Abschiebungsflüge stattgefunden haben: am 18. Juli 2025 (Kosten: 588.456 Euro) und am 26. Februar 2026 (Kosten: ca. 366.000 Euro). Als Fragesteller führt die Drucksache Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha Lensing und Dr. Christian Wirth auf.
Die Bundesregierung hat eine Antwortfrist von 21 Tagen. Diese läuft am 18. Juni 2026 ab. Die Antwort wird zeigen, wie die Regierung die Kostenunterschiede erklärt.
Weiterlesen
AfD will Wahrheit über EU-Militärpläne erfahren – Weitere AfD-Anfrage zu außenpolitischen Themen
AfD zweifelt an EU-Friedensstrategie für Ukraine – AfD hinterfragt EU-Politik
Betroffen sind afghanische Staatsbürger, die abgeschoben werden sollen, sowie die deutsche Steuerzahlerschaft, die für die Flugkosten aufkommt. Auch Personen, die im Rahmen von Aufnahmeprogrammen nach Deutschland kommen, sind Teil der Kostenbetrachtung.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um auf die Kleine Anfrage zu antworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 18. Juni 2026. Danach ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Fragerecht der Abgeordneten an die Bundesregierung mit 21-tägiger Antwortfrist.
- Abschiebungsflug
- Staatlich organisierter Flug zur zwangsweisen Rückführung ausreisepflichtiger Personen.
- Aufnahmeprogramm
- Staatliche Programme zur legalen Einreise von Schutzsuchenden aus Krisengebieten.
Was kostet eine Abschiebung nach Afghanistan pro Person?
Nach AfD-Berechnungen etwa 9.450 Euro pro Person, basierend auf den Regierungsangaben zu bisherigen Flügen.
Wie teuer sind Aufnahmeflüge aus Afghanistan?
Laut AfD-Berechnung nur etwa 1.250 Euro pro Person – deutlich günstiger als Abschiebungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6161 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutscher Bundestag / DIP — BT-Drs. 21/6161 | Kleine Anfrage | Original-PDF | dip.bundestag.de
📊 Themen-Monitor
🔍 Migrations-Monitor


































































