- Abschiebeflug Juli 2025 kostete 588.456 Euro — Gesamtkosten nicht vollständig erfasst
- Rund 9.450 Euro pro Person bei Abschiebung versus 1.250 Euro bei Aufnahmeflügen
- Keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten bei beiden Rückführungen begangen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6472 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die vorliegende Antwort (BT-Drs. 21/6472) ist eine Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/5562, in der die AfD-Fraktion bereits grundlegende Fragen zu Abschiebungen und Aufnahmeflügen für afghanische Staatsangehörige gestellt hatte. In der aktuellen Legislaturperiode fanden zwei Abschiebeflüge nach Afghanistan statt: am 18. Juli 2025 und am 26. Februar 2026. Die Kosten für den ersten Flug lagen bei 588.456 Euro, für den zweiten bei rund 366.000 Euro.
- 588.456 Euro — Kosten des Abschiebeflüges nach Afghanistan vom 18. Juli 2025 (ohne statistisch nicht erfasste Personalkosten der Bundespolizei).
- ca. 366.000 Euro — Kosten des Abschiebeflüges vom 26. Februar 2026 (ebenfalls ohne vollständige Nebenkosten).
- ca. 9.450 Euro — Durchschnittliche Kosten pro abgeschobener Person nach Berechnungen der Fragesteller auf Basis der Regierungsangaben.
- ca. 1.250 Euro — Durchschnittliche Kosten pro Person bei Aufnahmeflügen nach Deutschland im Rahmen von Aufnahmeprogrammen (ohne Einflüge 2026).
Im Detail
Bei Rückführungen aus Deutschland nach Afghanistan auf dem Luftweg ist aus Gründen der Luftsicherheit eine Begleitung erforderlich. Daher ergibt sich, dass die Begleitkräfte anschließend wieder nach Deutschland zurückreisen müssen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6472
Die Kosten von Abschiebungen nach Afghanistan liegen laut Berechnungen der anfragenden AfD-Fraktion bei rund 9.450 Euro pro Person — das ist etwa siebenmal mehr als bei Aufnahmeflügen im Rahmen staatlicher Programme, die auf rund 1.250 Euro pro Person kommen. Die Bundesregierung bestätigt diesen Unterschied und begründet ihn in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/6472 vom 11. Juni 2026 mit dem strukturellen Unterschied zwischen zwangsweiser Rückführung und freiwilliger Einreise.
Abschiebungskosten nach Afghanistan: Was ist enthalten?
Die in der Vorgänger-Antwort (BT-Drs. 21/5562) genannten Beträge — 588.456 Euro für den Abschiebeflug vom 18. Juli 2025 und rund 366.000 Euro für den Flug vom 26. Februar 2026 — umfassen laut Bundesregierung nicht alle angefallenen Kosten. Zusätzlich sind Aufwendungen für die Bodenabfertigung sowie Personal- und Reisekosten der Begleitbeamten angefallen. Diese Nebenkosten werden nach Angaben der Bundesregierung statistisch nicht erfasst, weshalb eine genaue Gesamtsumme nicht genannt werden kann.
Die Kostenverteilung folgt einem föderalen Muster: Den überwiegenden Teil — Fluggerät und Bodenabfertigung — tragen die Bundesländer. Der Bund übernimmt lediglich die Personal- und Reisekosten der Bundespolizei, die die Abschiebungen begleitet.
Warum sind Abschiebungen teurer als Aufnahmeflüge?
Die Bundesregierung erklärt den erheblichen Kostenunterschied zwischen Abschiebungen (ca. 9.450 Euro pro Person) und Aufnahmeflügen (ca. 1.250 Euro pro Person) mit dem verpflichtenden Begleitaufwand. Bei Rückführungen nach Afghanistan müssen aus Gründen der Luftsicherheit Begleitkräfte mitfliegen — und nach getaner Arbeit wieder nach Deutschland zurückreisen. Es fallen also Kosten für Hin- und Rückflug an. Bei freiwilligen Einreisen im Rahmen von Aufnahmeprogrammen entfallen diese Begleitkosten vollständig, da die Betroffenen eigenständig reisen.
Die Drucksache thematisiert damit ein grundlegendes Strukturproblem bei der Kostentransparenz von Abschiebungen: Da Personal- und Reisekosten der Bundespolizei statistisch nicht gesondert erfasst werden, ist die tatsächliche Gesamtbelastung für den öffentlichen Haushalt höher als die offiziell ausgewiesenen Flugkosten — aber nicht bezifferbar.
Keine Zwischenfälle bei den Rückführungen
Auf die Frage, ob bei den beiden Abschiebeflügen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen wurden, antwortet die Bundesregierung eindeutig: Im Zusammenhang mit beiden Rückführungsmaßnahmen wurden keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen.
Die Nachfrage knüpft an eine frühere Kleine Anfrage der AfD-Fraktion an. In der parlamentarischen Praxis ist es üblich, dass Fraktionen auf Basis erhaltener Antworten gezielt nachfragen, wenn Angaben lückenhaft erscheinen oder weitere Klärung nötig ist. Hintergrund ist hier die Diskussion um den Umfang staatlicher Ausgaben im Zusammenhang mit der Migrationspolitik — ein Thema, das auch in anderen Bereichen wie dem Haushaltsrecht regelmäßig Gegenstand parlamentarischer Kontrolle ist.
Die Antwort zeigt zugleich eine Lücke in der statistischen Erfassung: Während die reinen Flugkosten dokumentiert werden, fehlen systematische Daten zu den Gesamtkosten einzelner Abschiebemaßnahmen. Das erschwert eine vollständige parlamentarische Kontrolle der tatsächlichen Ausgaben im Bereich Rückführungen.
Weiterlesen:
Betroffen sind vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige, die nach Afghanistan abgeschoben wurden, sowie afghanische Staatsangehörige, die im Rahmen von Aufnahmeprogrammen nach Deutschland einreisen. Mittelbar betrifft das Thema die Steuerzahler, da Abschiebeflüge öffentlich finanziert werden — mit Kosten, die laut den Berechnungen der Fragesteller bei rund 9.450 Euro pro abgeschobener Person liegen.
Zu den Gesamtkosten weicht die Bundesregierung teilweise aus: Die genaue Höhe der Personalkosten und Reisekosten der Bundespolizei wird nicht genannt, da diese statistisch nicht erfasst werden. Die übrigen Fragen werden vollständig beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 11.06.2026) AfD rechnet nach: Abschiebung kostet achtmal mehr als Aufnahme →
- Rückführungsmaßnahme
- Behördlicher Begriff für die zwangsweise Rückkehr von Personen ohne Aufenthaltsrecht in ihr Herkunftsland, umgangssprachlich auch als Abschiebung bezeichnet.
- Bodenabfertigung
- Dienstleistungen am Boden eines Flughafens wie Be- und Entladen, Betankung und Passagierabfertigung — bei Abschiebeflügen ein eigenständiger Kostenfaktor.
- Aufnahmeprogramm
- Staatlich organisiertes Programm, das bestimmten Personengruppen einen legalen und sicheren Einreiseweg nach Deutschland eröffnet, z.B. für gefährdete Afghanen nach dem Talibanregime.
Warum kosten Abschiebungen mehr als Aufnahmeflüge?
Laut Bundesregierung müssen Begleitbeamte aus Luftsicherheitsgründen mit nach Afghanistan fliegen und anschließend zurückkehren. Diese Hin- und Rückflugkosten sowie die Personalkosten entstehen bei freiwilligen Aufnahmeflügen nicht.
Wer trägt die Kosten der Abschiebeflüge?
Den überwiegenden Teil — Fluggerät und Bodenabfertigung — tragen die Bundesländer. Der Bund trägt lediglich die Personal- und Reisekosten der Bundespolizei.
Gab es Zwischenfälle bei den Abschiebeflügen?
Nein. Laut Bundesregierung wurden bei beiden Rückführungsmaßnahmen keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6472 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































